Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Holger1976 am 19.12.2023 00:18
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Guten Abend zusammen!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Bin BS, 47 Jahre jung, seit 01.01.1996 Soldat, DZE 30.09.2031.
Zuvor Ausbildung zum Maurer, wird als Ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet (2 Jahre, 5 Monate).
Zudem 981 Einsatztage die doppelt angerechnet werden (ich hoffe). Antrag hatte ich gestellt, Antwort BAPersBw war das die Entscheidung hierüber erst bei Eintritt des Versorgungsfalles getroffen wird.
Wenn Einsatzzeiten doppelt angerechnet werden, dann müsste ich jetzt schon die 71.75% erreicht haben.
ICH MÖCHTE obwohl ich über 25 Jahre meinen Beruf als Soldat "geliebt" habe und stets 24/7 dafür alles gegeben habe VERLASSEN. Habe seit 01.09.2023 Nebenberuflich Kleinunternehmen angemeldet. Es ist meine NEUE Erfüllung und gehe darin voll auf.
Wie komme ich raus aus Bw mit vollen Pensionsbezügen???
Danke für hilfreiche Informationen
LG
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Durch Dienstunfähigkeit wenige Jahre vor Erreichen der für Dich geltenden Regelaltersgrenze.
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Was bedeutet wenige Jahre vor erreichen Regelaltersgrenze?
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Wie komme ich raus aus Bw mit vollen Pensionsbezügen???
Aus meiner Sicht gar nicht.
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Also als Soldat Dienstunfähig auszuscheiden ist gar nicht mal so leicht.
Es darf in der gesamten Bundeswehr kein Dienstposten mehr vorhanden sein den den betroffene Kamerad besetzten kann.
Wenn man da nicht enorme Einschränkungen kann wird das schon mal nichts.
Eine Möglichkeit wäre die Beantragung von Altersgeld. Diese wird berechnet mit einer wilden Formel.
Ist natürlich nicht ganz so hoch wie die vollen Pensionsansprüche und zusätzlich wird das Altersgeld erst ab dem Renteneintrittsalter ausgezahlt.
Eine Variante frühzeitig mit vollen Pensionsbezügen auszuscheiden is mMn unmöglich. Vielleicht kommt in den nächsten Jahren nochmals ein Personalanpassungsgesetz, rechne ich allerdings nicht wirklich mit.
Man kann aber zB auch nicht mit 47 Jahren als Angestellter das Arbeiten einstellen und dann mit einer Rente rechnen.
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Was bedeutet wenige Jahre vor erreichen Regelaltersgrenze?
Nach 40 bzw. 45 Dienstjahren kann bei Dienstunfähigkeit ggf. ein a schlagsfreier Ausstieg angestrebt werden. Das ist aber alles nichts, was Dir mit 47 Lebensjahren kurz- oder Mittelfristig weiterhelfen dürfte. Außerdem sehe ich nicht, dass Du bei lediglich 1.000 doppelt gezählten Einsatztagen bereits vollen Versorgungsanspruch erworben hast. M. E. fehlen Dir noch mindestens fünf, sechs Jahre.
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981 Einsatztage x 2, das wären 5.3 Jahre + 2 Jahre/ 5 Monate Ausbildung/Gesellenzeit. Macht m.E. 7 Jahre/8 Monate.
Somit hätte ich damit doch meinen vollen Anspruch von 71.75% erreicht, oder geht meine Rechnung nicht auf??
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Aus meiner Sicht durchhalten. Es sind nur noch knapp 7 Jahre bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze deiner Laufbahn. Mit 54 Jahren kannst du dich dann ohne Abzüge deinem Business voll widmen.
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981 Einsatztage x 2, das wären 5.3 Jahre + 2 Jahre/ 5 Monate Ausbildung/Gesellenzeit. Macht m.E. 7 Jahre/8 Monate.
Somit hätte ich damit doch meinen vollen Anspruch von 71.75% erreicht, oder geht meine Rechnung nicht auf??
Hallo Holger,
du musst berücksichtigen, dass die für Soldaten gewährte Sonderregelung im §26 Abs.3 SVG bzgl. der Erhöhung von 12,55625 Prozent erst bei Erreichen der besonderen Altersgrenze gewährt wird. Somit sieht die Rechnung aktuell wie folgt aus: 28 Dienstjahre (zum 1.1.24) * 1,79375 = 50,225%
Einsatztage plus Ausbildung = 13,752%
= 63,974%
Darüber hinaus ist die Doppeltanrechnung der Einsatztage gemäß §25 Abs. 2 SVG eine Kann Regelung...
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981 Einsatztage x 2, das wären 5.3 Jahre + 2 Jahre/ 5 Monate Ausbildung/Gesellenzeit. Macht m.E. 7 Jahre/8 Monate.
Somit hätte ich damit doch meinen vollen Anspruch von 71.75% erreicht, oder geht meine Rechnung nicht auf??
Das spielt doch gar keine Rolle ob vorzeitig die vollen Pensionsansprüche erwirtschaftet wurden.
Die besondere Altersgrenze bei Berufsunteroffieren ist das 55. Lebensjahr.
Darauf hat man ja noch nicht mal Anspruch denn die Regelaltersgrenze ist das 62. Lebensjahr, sprich die besondere Altersgrenze von 55. Lebensjahren kann auch einseitig durch den Dienstherrn verlängert werden.
Dazu kommt noch das niemand weiss was überhaupt in den nächsten Jahren mit der besonderen Altersgrenze passiert.
Aber mach dir nichts draus, meine besondere Altersgrenze endet erst im September 2039.
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Ich schließe mich der vorherrschenden Meinung an, dass es keine Aussicht auf Umsetzung deiner Idee gibt.
Beim freiwilligen Ausscheiden bleibt dir die Wahl zwischen Nachversicherung und Altersgeld. Ich würde auch empfehlen die letzten Jahre durchzustehen - aber das kannst nur du selbst beurteilen und beantworten.
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981 Einsatztage x 2, das wären 5.3 Jahre + 2 Jahre/ 5 Monate Ausbildung/Gesellenzeit. Macht m.E. 7 Jahre/8 Monate.
Somit hätte ich damit doch meinen vollen Anspruch von 71.75% erreicht, oder geht meine Rechnung nicht auf??
Einsatztage werden zwar doppelt angerechnet, aber nicht wie in Ihrer Rechnung dreifach.
981 Tage entsprechen 2,69 Jahren, diese kommen auf die normale Dienstzeit oben drauf (da die eigentlichen 981 Tage bereits als Dienstzeit gewertet wurden).