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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ulsinio87 am 20.12.2023 17:53

Titel: [BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Ulsinio87 am 20.12.2023 17:53
Hallo liebe Kollegen,

Hat jemand nähere Informationen zum Freigabestopp von Beamten zu anderen Dienstherren, der Bayerischen Finanzverwaltung?
Es gibt Gerüchte, das Land Bayern weitet diesen Freigabestopp auf alle Bayerische Ministerien aus.
Es fehlt wohl in allen Geschäftsbereich das Personal.

Hat jemand Infos, ob da etwas dran ist?
Titel: Antw:(BY) Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: squatty am 20.12.2023 19:31
Noch nie was davon gehört und ich bin in der Finanz.

Wäre auch sinnlos, man kann auch einfach kündigen und sich beim neuen Dienstherren neu einstellen lassen. Das geht dann auch wesentlich schneller.
Titel: Antw:(BY) Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Beamter am 20.12.2023 19:38
Noch nie was davon gehört und ich bin in der Finanz.

Wäre auch sinnlos, man kann auch einfach kündigen und sich beim neuen Dienstherren neu einstellen lassen. Das geht dann auch wesentlich schneller.


Wow, da ist so viel falsch. Bist Du wirklich Beamter? Ich hoffe nicht.

Nein, Beamte können nicht kündigen. Und der Rest Ihres Vorschlags wäre für die Versorgung ein Genickbruch. Bitte beraten Sie niemanden.
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Muenchner82 am 21.12.2023 12:56
Hier ist vermutlich die Raubernennung gemeint. Dazu sollte man sich aber dann nur eine Ernennungsurkunde des neuen Dienstherrn aushändigen lassen. Es bedarf hier keiner vorherigen Entlassung.
Titel: Antw:(BY) Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Fragmon am 21.12.2023 13:00
Noch nie was davon gehört und ich bin in der Finanz.

Wäre auch sinnlos, man kann auch einfach kündigen und sich beim neuen Dienstherren neu einstellen lassen. Das geht dann auch wesentlich schneller.


Wow, da ist so viel falsch. Bist Du wirklich Beamter? Ich hoffe nicht.

Nein, Beamte können nicht kündigen. Und der Rest Ihres Vorschlags wäre für die Versorgung ein Genickbruch. Bitte beraten Sie niemanden.

Von Ihnen würde ich mich auch nicht beraten lassen. Es ist überhaupt kein Genickbruch, da diese Zeiten ebenfalls anerkannt werden:

§ 7
Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
(1) Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die Beamte vom Tage ihrer ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines inländischen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt haben.
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: B64 am 21.12.2023 14:26
https://www.reddit.com/r/OeffentlicherDienst/s/6p0IZzvqSS
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Saxum am 21.12.2023 14:45
Ihr wisst aber schon, dass die Raubernennung für den neuen Dienstherrn regelmäßig eher unlukrativ ist? Ich verweise mal auf den Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (https://www.gesetze-im-internet.de/vsorglastvteilstvtr/BJNR129000010.html) mit der tollen Abkürzung "VsorglastVteilStVtr (https://www.gesetze-im-internet.de/vsorglastvteilstvtr/BJNR129000010.html)".

Grundsätzlich findet eine Versorgungslastenteilung statt, wenn der abgebende Dienstherr vorab dem Dienstherrenwechsel zugestimmt hat und zwischen dem Ausscheiden und dem Eintritt keine zeitliche Unterbrechung liegt.

In den Fällen der Raubernennung, außer die bisherige berücksichtigungsfähige Dienstzeit war so kurz, dass das nicht ins Gewicht fällt, muss der neue Dienstherr schon ein erhebliches Interesse am Neuzugang haben, da er für diesen dann kein Geld erhält.
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Schmitti am 21.12.2023 15:40
So, wie man die Personalsituation sich lange hat entwickeln lassen, steigt die entsprechende Schmerzgrenze der raubenden Ernenner zwangsläufig gerade an.
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Faser am 21.12.2023 15:57
In der QE3 hat man ja auch erstmalig nicht alle Stellen besetzen können. Man muss dann erst noch schauen, wieviel davon dann überhaupt antreten, das Studium schaffen und danach bleiben.
Titel: Antw:(BY) Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Beamter am 21.12.2023 20:22
Noch nie was davon gehört und ich bin in der Finanz.

Wäre auch sinnlos, man kann auch einfach kündigen und sich beim neuen Dienstherren neu einstellen lassen. Das geht dann auch wesentlich schneller.


Wow, da ist so viel falsch. Bist Du wirklich Beamter? Ich hoffe nicht.

Nein, Beamte können nicht kündigen. Und der Rest Ihres Vorschlags wäre für die Versorgung ein Genickbruch. Bitte beraten Sie niemanden.

Von Ihnen würde ich mich auch nicht beraten lassen. Es ist überhaupt kein Genickbruch, da diese Zeiten ebenfalls anerkannt werden:

§ 7
Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
(1) Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die Beamte vom Tage ihrer ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines inländischen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt haben.

Sie müssen also einen Dienstherren finden, der sie verbeamtet, nachdem Sie schon mal freiwillig aus diesem Verhältnis ausgeschieden sind. Wie viele praktische Fälle kennen Sie?

Raubernennung wurde erklärt, war oben allerdings nicht wirklich gemeint. Bei einer Raubernennung sind die Zeiten niemals in Gefahr. Aber auch da. Wie viel praktische Fälle? Regel und Ausnahme.

Bei freiwilliger Entlassung wird es also vermutlich so aussehen: Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung mit deutlich niedrigeren Beamtenbrutto und der Drops ist gelutscht. Kein Beamter würde empfehlen das durch Entlassung auf Antrag zu gefährden. Daher Genickbruch.

Wenn dann in ein Bundesland mit Altersgeld wechseln und die Frist durchbringen.
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: squatty am 22.12.2023 10:59
Tatsächlich kam die Verfügung einen Tag nach meinem letzten Post.....

Natürlich habe ich die Raubernennung gemeint. War zugegeben sehr ungeschickt ausgedrückt. Die wurde mir persönlich von einer Stadt hier im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs auch angeboten für den Fall dass ich genommen worden wäre.
Lt. Personalamt dieser Stadt praktizieren die das schon länger so, da die Anträge auf Versetzung vom FM an eine Kommune schon bisher derart lang gedauert haben, dass sie lieber in den sauren Apfel gebissen und die Stellen zügig besetzt haben.

Da das also offensichtlich zumindest von größeren Kommunen schon praktiziert wird (für Kleine dürfte sich die Finanzierbarkeit schwierig gestalten) und vor dem von Schmitti angesprochenen Hintergrund der Entwicklung der Personalsituation glaube ich tatsächlich, dass diese Verfügung des FM ein ziemlich zahnloser Tiger sein wird.

Man hätte ja auch auf die Idee kommen können sich zu fragen, warum denn so viele zu den Kommunen abhauen und dann daran arbeiten können diese Gründe zu beseitigen.... Wäre aber wohl zu schwierig gewesen.

Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Finanzbieramter am 17.01.2024 08:52
Hallo alle zusammen,

ich hole das alte Thema mal nach oben, weil ich eine Frage dazu habe:

Ich bin aktuell in der 2. QE in der Finanz und habe tatsächlich eine Kommune (8.000 Einwohner im ländlichen Franken) gefunden, die mich Raubernennen will. Das war kein großes Thema, der Versorgungslastenausgleich wären nach 10 Dienstjahren bei mir etwa 75.000.-€ gewesen. War der Gemeinde egal, Hauptsache die Stelle ist besetzt.

Ich bin aber noch etwas am zögern, da ich ja auch die weitere Zukunft im Auge behalten muss. Wie wäre es denn, wenn ich in x Jahren nochmals den Dienstherren wechsle, weil z.b. in einer nahen Stadt oder dem Landkreis Beförderungsstellen ausgeschrieben sind? Die Dienstzeiten bleiben mir erhalten, oder? Die Kommune muss dem LKR dann nur für die Zeiten bei ihr einen Ausgleich zahlen, oder?

Vielen Dank für Eure Antworten!
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Hain am 17.01.2024 09:10
Hallo alle zusammen,

ich hole das alte Thema mal nach oben, weil ich eine Frage dazu habe:

Ich bin aktuell in der 2. QE in der Finanz und habe tatsächlich eine Kommune (8.000 Einwohner im ländlichen Franken) gefunden, die mich Raubernennen will. Das war kein großes Thema, der Versorgungslastenausgleich wären nach 10 Dienstjahren bei mir etwa 75.000.-€ gewesen. War der Gemeinde egal, Hauptsache die Stelle ist besetzt.

Ich bin aber noch etwas am zögern, da ich ja auch die weitere Zukunft im Auge behalten muss. Wie wäre es denn, wenn ich in x Jahren nochmals den Dienstherren wechsle, weil z.b. in einer nahen Stadt oder dem Landkreis Beförderungsstellen ausgeschrieben sind? Die Dienstzeiten bleiben mir erhalten, oder? Die Kommune muss dem LKR dann nur für die Zeiten bei ihr einen Ausgleich zahlen, oder?

Vielen Dank für Eure Antworten!
Nein, für die komplette Zeit, oder wer denkst Du trägt diese Last?
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Saxum am 17.01.2024 09:49
Was Hain sagt, nur weil die Gemeinde dich Raubernennt heißt es nicht dass es dann verlustig geht sie übernimmt dann hier eben Risiko der kompletten Versorgung ohne dafür Rücklagen gebildet zu haben. Bei einer regulären Versetzung würde die Gemeinde also "noch mehr" Verlust machen.

Nur wenn du dich nochmals raubernennen lässt, wäre es für die Gemeinde ein "Gewinn" oder Nullsummenspiel, das LKR hat aber dann wiederum wieder alleine das Risiko ohne dafür Rücklagen gebildet zu haben.

(Das heißt nicht, dass tatsächlich Rücklagen gebildet worden sind, aber zumindest die fiktive kalkulatorische Gelegenheit einer Rücklagenbildung wäre gegeben)
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Finanzbieramter am 17.01.2024 09:53
Entschuldigt die evtl naive Nachfrage, aber ich bin mir nicht sicher, Euch richtig verstanden zu haben:

Im Falle einer erneuten Versetzung müsste die Gemeinde also auch für meine Zeiten beim Staat einen Ausgleich an den LKR zahlen, habe ich das korrekt verstanden?

Oder bleiben die Zeiten beim Staat dann für die Ausgleichszahlungen auf ewig außen vor (und die Gemeinde zahlt nur für die Dienstzeit bei ihr) und der letzte Dienstherr muss die Pension bezahlen?

Ich habe nämlich tatsächlich so ein wenig ein schlechtes Gewissen, ob ich das meinem Heimatort zumuten will.
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Saxum am 17.01.2024 11:56
Wenn ich deine Fragen richtig Interpretiere:

Bei einer regulären Versetzung: Nr. 1
Bei einer erneuten Raubernennung: Nr. 2
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: joh010101 am 24.01.2024 17:05
Landesamt für Finanzen ist mittlerweile auch nachgezogen.

Auf kurz oder lang schneiden Sie sich damit ins eigene Fleisch. Jeder der Dienstanfänger, die irgendwo in Bayern hin versetzt worden sind, versuchen schnellstmöglich im Wege der Raubernennung wegzukommen, wenn die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen noch geringer sind. Zudem überlegt man sich dadurch eine Bewerbung auf Ausbildung oder Studium noch mal doppelt.
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Muenchner82 am 24.01.2024 17:51
Lustig wie der Freistaat mal wieder an der Realität vorbeilebt, aber passt zu Söders Teilzeitverbot für Lehrer.

Was der Freistaat offenbar nicht auf dem Schirm hat, auch Kommunen haben Drucker, mit denen man 270g Urkundenpapier bedrucken kann :-D!
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: squatty am 25.01.2024 09:45
Es stellt sich auch die Frage, inwieweit die Verfügung schlussendlich überhaupt haltbar ist.

Im BayVV-Versorgung Art 95.2 heisst es, dass

Zitat
"3Eine Verweigerung der Zustimmung ist nach Abs. 2 Satz 2 nur aus dienstlichen Gründen zulässig. 4Als dienstliche Gründe kommen insbesondere in Betracht:
a)
Unabkömmlichkeit des Beamten oder der Beamtin,
b)
Mangelsituation beim abgebenden Dienstherrn in der jeweiligen Qualifikationsebene einer Fachlaufbahn, einem fachlichen Schwerpunkt oder dem konkreten Aufgabengebiet des Beamten oder der Beamtin.

5Die Zustimmung darf nur im Ausnahmefall verweigert werden, wenn im Zeitpunkt des Wechsels dienstliche Gründe dauerhaft und unbehebbar entgegen stehen. 6Die Verweigerung ist schriftlich zu begründen. 7Bei einem Wechsel zur Unzeit (vorübergehende Unabkömmlichkeit) sollen die beteiligten Dienstherren auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken, die auch die Interessen des betroffenen Beamten oder der Beamtin angemessen gewichtet. 8Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Beamte oder die Beamtin Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung bei der Entscheidung über ein Versetzungsgesuch hat. 9Auch darf die Erteilung der Zustimmung nicht nur davon abhängig gemacht werden, dass ein Tauschpartner vorhanden ist. 10Fiskalische Erwägungen dürfen nicht herangezogen werden."

Zwar kann ein Personalmangel also tatsächlich als Begründung herangezogen werden, er muss aber dauerhaft und unbehebbar sein. Während man Ersteres durchaus bejahen kann, ist zweites durchaus möglich. Man muss halt die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Leute da bleiben statt zu gehen (siehe Satz 10: "ich will nicht mehr zahlen um mehr Personal zu bekommen" ist kein Grund). Satz 5 setzt dem noch engere Grenzen, da die Formulierung "Ausnahmefall" eindeutig auf eine Einzelfallentscheidung zielt. Darauf weist auch Satz 6 hin. Eine lapidare Paar-Zeilen-Allgemeinverfügung dürfte daher Null und Nichtig sein.

Da aber Antrag stellen + Widerspruch gegen Verweigerung + Klage seeehr lange dauern dürften, gehe ich davon aus, dass diesen Weg keiner gehen wird, sondern dann doch ehr die Raubernennung.
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: hondafahrer26 am 25.01.2024 13:18
Landesamt für Finanzen ist mittlerweile auch nachgezogen.

Auf kurz oder lang schneiden Sie sich damit ins eigene Fleisch. Jeder der Dienstanfänger, die irgendwo in Bayern hin versetzt worden sind, versuchen schnellstmöglich im Wege der Raubernennung wegzukommen, wenn die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen noch geringer sind. Zudem überlegt man sich dadurch eine Bewerbung auf Ausbildung oder Studium noch mal doppelt.

Inwiefern würde sich ein wechselwilliger Dienstanfänger denn einen Wechsel noch auf viele Jahre überlegen? Raubernennen lassen kann er sich jederzeit. Und wenn sich eine Bewerbung dadurch erübrigt, dass man befürchtet von seinem zukünftigen Arbeitsplatz nicht problemlos wegzukommen, scheint mir das eher noch ein Pluspunkt für den Dienstherrn zu sein.

Es stellt sich auch die Frage, inwieweit die Verfügung schlussendlich überhaupt haltbar ist.

[...]

Zwar kann ein Personalmangel also tatsächlich als Begründung herangezogen werden, er muss aber dauerhaft und unbehebbar sein. Während man Ersteres durchaus bejahen kann, ist zweites durchaus möglich. Man muss halt die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Leute da bleiben statt zu gehen (siehe Satz 10: "ich will nicht mehr zahlen um mehr Personal zu bekommen" ist kein Grund). [...]

Eine aus meiner Sicht merkwürdige Interpretation der Verwaltungsvorschrift, mit der sich auch die Zustimmungsverpflichtung auch ergäbe, wenn der Dienstherr sich weigert, jedem Beamten einen Dienstwagen bereitzustellen - schließlich könnte das doch die Rahmenbedingungen verbessern.

Und welche aufnahmebereite Kommune zahlt denn mehr als es das BayBesG hergibt?

Insgesamt kommt bei mir schon die Frage auf, ob hier der ein oder andere mit seinen Ansichten nicht besser in einem Arbeitsverhältnis aufgehoben wäre. Den engen Beamtenrock kannte man ja durchaus schon vorher.
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: joh010101 am 28.01.2024 18:20
bei meiner Kommune kommt es häufiger zu Bewerbungen von Beamten aus dem Großraum München aus dem Finanzressort, die nach einigen Jahren einfach wieder zurück in die Heimat wollen, aber keine Chance auf Versetzung in ein Heimatnahes Finanzamt haben ... und mit den Jahren wird eine Raubernennung immer kostenintensiver für Kommunen, gerade für kleine Kommunen ist das dann schon mit hohem finanziellen Aufwand verbunden
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: j1000 am 26.03.2024 22:27
Mittlerweile machen auch kleinere Gemeinden die Raubernennung...
Der Betrieb in der Gemeinde muss weiterlaufen.

Bedanken könnt ihr euch da bei unserem tollen Personalrat der das gefordert hat....

Nach dieser Verfügung glaub ich wollen noch mehr Leute weg als bisher...
Heimatnahe Versetzung und ausreichend Beförderungsstellen würden dem ganzen vielleicht entgegenwirken.....
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Bastel am 26.03.2024 23:37
In der QE3 hat man ja auch erstmalig nicht alle Stellen besetzen können. Man muss dann erst noch schauen, wieviel davon dann überhaupt antreten, das Studium schaffen und danach bleiben.

Vielleicht muss Bayern damit werben, das der Partner immer ein Einkommen von ca. 20k hat :D
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: Muenchner82 am 27.03.2024 09:31
In der QE3 hat man ja auch erstmalig nicht alle Stellen besetzen können. Man muss dann erst noch schauen, wieviel davon dann überhaupt antreten, das Studium schaffen und danach bleiben.

Vielleicht muss Bayern damit werben, das der Partner immer ein Einkommen von ca. 20k hat :D

Top Kommi :-)! Und dass in den nächsten Jahren 5.000 Stellen eingespart werden :-D
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: j1000 am 27.03.2024 22:16
In der QE3 hat man ja auch erstmalig nicht alle Stellen besetzen können. Man muss dann erst noch schauen, wieviel davon dann überhaupt antreten, das Studium schaffen und danach bleiben.

Vielleicht muss Bayern damit werben, das der Partner immer ein Einkommen von ca. 20k hat :D

Top Kommi :-)! Und dass in den nächsten Jahren 5.000 Stellen eingespart werden :-D

Vorallem werden die nicht im Bildungswesen und bei der Polizei eingespart. Dann kann man sich ja auch malen wo die eingespart werden.....

Dann wird die Stimmung noch schlechte und es werden noch mehr abhauen....
Titel: Antw:[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
Beitrag von: j1000 am 29.05.2024 23:59
Es wird immer lächerlich. Mittlerweile werden bei der ersten Anforderung die Personalakten nicht mehr verschickt.