Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DaSchorsch am 20.12.2023 23:05
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Liebe Community!
Bin bei einer Kommune in Baden-Württemberg beschäftigt, die das sog. "Aufzehrmodell" bei der Zusatzversorgung KVBW (Betriebsrente) verwendet, welches sich steuerlich in der 2. Jahreshälfte nachteilig auf mich auswirkt. Die Personalabteilung teilte mir mit, dass wohl alle teilnehmenden Kommunen bei der KVBW das Aufzehrmodell verwenden und deshalb keinen Spielraum hat. Ist dies wirklich so? Lässt sich der steuerrechtliche Nachteil bei der Einkommenssteuer im Folgejahr ausgleichen?
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Hallo DaSchorsch,
bei uns wird auch das Aufzehrmodell verwendet. Wie kommst du darauf, dass dir steuerliche Nachteile entstehen? Es gibt nur einen Freibetrag im Jahr der für die Zusatzversorgung aufgebraucht werden kann. Ob dieser monatlich gleichbleibend oder im Aufzehrmodell aufgebraucht wird, macht aufs Jahr gesehen doch keinen Unterschied.
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https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/zusatzversorgung-des-oeffentlichen-dienstes-4311-verteil-oder-aufzehrmodell_idesk_PI13994_HI2158594.html
Wie schon geschrieben: Am Ende des Jahres kommt es aufs Gleiche hinaus!
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Super, danke!