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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ca2510fl am 21.12.2023 09:19
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Hallo, ich hätte eine kurze Frage zur Einmalzahlung.
Ich bin aktuell im TV-L beschäftigt, kündige zum 31.03, und fange ab 01.04 in einer anderen Behörde an (auch TV-L).
Stehen mir dann von April bis Oktober 2024 die zusätzlichen 120€ dann trotzdem noch zu?
Vielen Dank :)
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Hallo, ich hätte eine kurze Frage zur Einmalzahlung.
Ich bin aktuell im TV-L beschäftigt, kündige zum 31.03, und fange ab 01.04 in einer anderen Behörde an (auch TV-L).
Stehen mir dann von April bis Oktober 2024 die zusätzlichen 120€ dann trotzdem noch zu?
Vielen Dank :)
Ja.
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Moin zusammen,
bevor ich ein neues Thema aufmache, wann passiert die Außzahlung der IPA. Ich habe heute über das Mitarbeiterportal mein Gehaltszettel für Dezember 2023 bekommen und da sind die 1800€ nicht aufgelistet.
Wird das mit dem Gehalt Ende Dezember überwiesen oder sind das zwei Einzahlungen (1x Gehalt und 1x IPA)?
Gruß und schöne Feiertage
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Laut Tarifvertrag "zum frühestmöglichen Zeitpunkt".
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Aha also ist der ausgehandelt Dezember 2023 nicht der "frühstmögliche Zeitpunkt" ;D :o
Wann war den der Frühstmögliche Zeitpunkt im TvÖD?
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Im TVÖD war der Juli festgeschrieben als Startmonat, bei Einigung am 18. Mai.
Im TVL war eben kein fester Beginnmonat ausgehandelt. Nun kannst du dir überlegen, wie "schnell" dein AG ist und wie er "frühestmöglich" auslegt. ;)