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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VFA West am 21.12.2023 18:49
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Hallo,
in den Eingruppierungsmerkmalen ist für die Bezügeberechner die E8 gar nicht aufgeführt. Heißt das, dass eine E8 im diesem Bereich nicht möglich ist? War das früher vielleicht der Fall, weshalb eine Kommunalbehörde in diesem Bereich immernoch nach E8 zahlt?
Danke.
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Meines Wissens war das seinerzeit eine Eingruppierung mit Bewährungsaufstieg von 5c in 5b (das könnte heute E8 und 9a sein). Möglicherweise wurde die Bewährungszeit (ich glaube sechs Jahre) nicht vor Einführung des TVÖD erreicht. War die Person bereits vor 2005 mit diesen Tätigkeiten befasst?
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Meines Wissens war das seinerzeit eine Eingruppierung mit Bewährungsaufstieg von 5c in 5b (das könnte heute E8 und 9a sein). Möglicherweise wurde die Bewährungszeit (ich glaube sechs Jahre) nicht vor Einführung des TVÖD erreicht. War die Person bereits vor 2005 mit diesen Tätigkeiten befasst?
Die meisten in der Abteilung sind erst seit kurzem dort tätig (1-3 Jahre) und nun wurde eine weitere Stelle ausgeschrieben - wieder nach E8.
Alle dort erhalten die E8.
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Und der Anteil Bezügerechner ist im höheren prozentualen Bereich oder wird nur gemacht?
Bei mir waren das damals im BAT wohl über 50 %, das reichte seinerzeit aus.
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Verstehe die Frage jetzt nicht ganz. :-\
PS: Ein einziger wird doch nach E9a vergütet. Er übernimmt allerdings auch etwas andere Aufgaben, als die anderen.
Ganz genau kenne ich mich mit den Abläufen nicht aus, da ich (noch) nicht drin bin. Allerdings wundert mich die Ausschreibung nach E8 und die Tatsache, dass alle anderen, die auch erst seit kurzem dort tätig sind, auch in der E8 sind. Wie ich die Entgeltordnung verstehe, dürfte das doch schlicht nicht möglich sein. Entweder E7 oder E9a, aber keine E8.
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Was BAT meint, ist: Sind die Leute dort überwiegend auch tatsächlich mit der Berechnung von Bezügen befasst oder macht die Bezügeberechnung nur einen kleinen Anteil aus und der Großteil der Tätigkeit bezieht sich auf andere Aufgaben (der Personalverwaltung oder was auch immer)?
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Was BAT meint, ist: Sind die Leute dort überwiegend auch tatsächlich mit der Berechnung von Bezügen befasst oder macht die Bezügeberechnung nur einen kleinen Anteil aus und der Großteil der Tätigkeit bezieht sich auf andere Aufgaben (der Personalverwaltung oder was auch immer)?
Nein: Die Personalverwaltung und die Lohnbuchhaltung sind getrennt. Die Bezügeberechner machen ausschließlich Lohnbuchhaltung.
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Dann spricht viel dafür, dass die Entgeltgruppe 8 falsch ist. Wenn Du Dir die Eingruppierungsmerkmale für Bezügerechner ansiehst, trifft auf Euch eher die Beschreibung für Entgeltgruppe 7 zu oder eher die für Entgeltgruppe 9a? Nicht, dass Ihr Euch mit einer Beschwerde in die Nesseln setzt...
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Dann spricht viel dafür, dass die Entgeltgruppe 8 falsch ist. Wenn Du Dir die Eingruppierungsmerkmale für Bezügerechner ansiehst, trifft auf Euch eher die Beschreibung für Entgeltgruppe 7 zu oder eher die für Entgeltgruppe 9a? Nicht, dass Ihr Euch mit einer Beschwerde in die Nesseln setzt...
Ich bin (noch) nicht drin in der Behörde. Habe auch etwas Bauchschmerzen. Die Leitung meint, sie sei an einer Neubewertung der Stellen dran, kann mir aber die E9a nicht versprechen. Aber was ist, wenn nachher die E7 rauskommt? Bei der Arbeitsweise, wie sie mir beschrieben wurde, halte ich das durchaus für möglich, wenngleich ich ja nicht alle Arbeitsabläufe kenne.
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Was ist das denn für eine Behörde? Kommune? Land? Bund? Wie viele Mitarbeiter in etwa?
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Was ist das denn für eine Behörde? Kommune? Land? Bund? Wie viele Mitarbeiter in etwa?
Kommune, 7.000
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Da wird es zu keiner niedrigeren Eingruppierung kommen. Theoretisch zwar denkbar, widerspreche aber aller Lebenserfahrung.
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Da wird es zu keiner niedrigeren Eingruppierung kommen. Theoretisch zwar denkbar, widerspreche aber aller Lebenserfahrung.
Ich möchte aber auch die E8 nicht, wenn es sie für Bezügeberechner gar nicht gibt. Sondern die 9a.
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Das mag ja sein, aber wenn sie Dir die nicht angeboten haben, hast Du nur die Möglichkeit, das Angebot auszuschlagen, anzunehmen oder anzunehmen und gegen die Eingruppierung zu klagen.
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Das mag ja sein, aber wenn sie Dir die nicht angeboten haben, hast Du nur die Möglichkeit, das Angebot auszuschlagen, anzunehmen oder anzunehmen und gegen die Eingruppierung zu klagen.
Klagen möchte ich nicht, zumal da bestimmt die E7 rauskommt.
Schwierig :-\