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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: jast1212 am 25.12.2023 21:15

Titel: Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: jast1212 am 25.12.2023 21:15
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Bewerbungsverfahren:

Ausgeschrieben war eine Stelle A13, formale Voraussetzung für externe Bewerber war die Laufbahnbefähigung 2.1 bzw. abgeschlossenes Studium.
Ich (A10) habe mich beworben und wurde nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Eingereicht wurden die üblichen Unterlagen und mein Nachweis über meinen Bachelor-Abschluss.
Ich habe nach der Absage (2,5 Monate später) Akteneinsicht beantragt. Diese wurde mir bei Kostenübernahme von etwa 450€ zugesichert und kostenfrei ein geschwärzter Lebenslauf der ausgewählten Kandidatin zugeschickt.

Die Bewerberin, die den Zuschlag bekommen hat, hat zwar mehr Berufserfahrung als ich, aber formal die gleichen Voraussetzungen. Sie hat den Diplom-Verwaltungswirt und ist seit 1997 ausgelernt, ich einen Bachelorabschluss (Abschluss 2020) und Verwaltungsausbildung (Abschluss 2016).

Ist das Verfahren formal richtig durchgeführt worden? Hätte ich nicht zumindest zum Bewerbungsgespräch geladen werden müssen?

Noch ein Hinweis zum Verfahren aus der E-Mail der Personalstelle: Insgesamt hatten wir in dem Verfahren 26 Bewerbungen. Zu einem Erstgespräch (Auswahlkriterium war der Abgleich mit ausgeschrieben Stellenprofil) wurden 12 Bewerber*innen eingeladen. Drei Bewerber*innen wurden zu einem Zweitgespräch eingeladen.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: Bastel am 25.12.2023 23:19
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: 2strong am 25.12.2023 23:40
Ist das Verfahren formal richtig durchgeführt worden? Hätte ich nicht zumindest zum Bewerbungsgespräch geladen werden müssen?
Was sagt denn der Auswahlvermerk dazu?

Grundsätzlich denke ich: Du hast vorgestern Deinen Abschluss gemacht und bis erst Oberinspektor, hast Dich aber auf die Stelle eines Oberamtsrats beworben. Jetzt wurde Dir jemand vorgezogen, der 25 Jahre mehr Berufserfahrung hat. Was glaubst Du, gibt es hier zu gewinnen? In keinem Verfahren dieser Welt wärst Du unter diesen Umständen erste Wahl.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: jast1212 am 27.12.2023 10:28
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

Danke für den freundlichen Hinweis, das habe ich aus der E-Mail der Personalstelle kopiert und stammt nicht aus meiner Feder ;-)
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: jast1212 am 27.12.2023 10:33
Da der Beitrag offensichtlich falsch verstanden wurde, mir geht’s lediglich ums Prinzip. Mich hat es gewundert, dass ich nicht eingeladen wurde. Und auch wenn ich meinen Abschluss erst seit „vorgestern“ habe, heißt das nicht, dass ich nicht für die Stelle geeignet bin. Lieben Dank für die konstruktiven Hinweise.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: MoinMoin am 27.12.2023 11:56
Du bist offensichtlich nicht eingeladen worden, weil du nach Papierlage nicht die als notwendig angesehen Erfahrung für die A13 Stelle hast.
3 Jahre A10er ist auf dem Papier halt nicht viel gegenüber anderen, die schon Dekaden an A11/A12/A13 Erfahrung haben und da finde ich es nicht sonderlich verwunderlich, dass man daraus ableitet, dass du evtl. für die Stelle geeignet sein könntest, aber 12 andere Mitbewerber als geeigneter ansieht.
Oder erwartest du, dass man alle Bewerber, die, die formalen Voraussetzungen erfüllen, zum Gespräch einladen sollte?
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: gerzeb am 02.01.2024 06:45
Nur weil du die Muss-Kriterien erfüllst bedeutet es nicht automatisch, dass du zum Gespräch eingeladen werden musst. Wenn 20 Bewerber die Kriterien erfüllen werde doch nicht alle eingeladen, sondern es ist im Vorfeld eine Auswahlentscheidung zu treffen. Auch ich als Personaler hätte dich rein vom Papier her nicht eingeladen, da meiner Meinung nach nicht genügend Berufserfahrung für eine A13 Stelle vorhanden ist.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: Bastel am 02.01.2024 07:54
Trotzdem ist es natürlich super für die Motivation wenn man die eigenen Leute im Vorhinein ausschliest.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: MoinMoin am 02.01.2024 08:57
Inwiefern wurde da jemand im Vorhinein ausgeschlossen?
Es wurde jemand im laufenden Verfahren nicht als einzuladender Kollege klassifiziert.
Und das man nicht zu den Top Ten gehört ist natürlich nicht gut für Motivation für die einen und ein Ansporn für die anderen, je nach Charakter.

Und wenn man als jüngerer Kollege als A10er der Meinung ist, dass man den A13er Job genauso gut kann, wie ein alter Hase, dann sollte man doch das Reflektionsvermögen haben zu erkennen, dass es keine Herabwürdigung ist, sondern das die Papierlage einfach schlechter aussieht.
Hier einen formalen Fehler zu sehen, zeigt doch, dass es da an Erfahrung noch mangelt und man sie durch das Nachfragen erwerben kann.


Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: Tagelöhner am 02.01.2024 09:22
Wer wird nicht gerne zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, auch wenn im Vorfeld schon klar ist, dass die Entscheidungsträger dies nur tun, weil sie der Person nicht "vor den Kopf stoßen" wollen am Ende aber sowieso keine Chance besteht, die Stelle wirklich zu erhalten.  ;D

Können ja nur Leute sein, die gerne ihr Ego gestreichelt bekommen damit sie sich dann besser fühlen.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: Beamter am 02.01.2024 21:26
Nur weil du die Muss-Kriterien erfüllst bedeutet es nicht automatisch, dass du zum Gespräch eingeladen werden musst. Wenn 20 Bewerber die Kriterien erfüllen werde doch nicht alle eingeladen, sondern es ist im Vorfeld eine Auswahlentscheidung zu treffen. Auch ich als Personaler hätte dich rein vom Papier her nicht eingeladen, da meiner Meinung nach nicht genügend Berufserfahrung für eine A13 Stelle vorhanden ist.

Richtiges Fazit. Falsche Herleitung.

Bestenauslese im öD, bei Erfüllung der zwingenden Anforderungen, sind insbesondere Statusamt und Beurteilung zu berücksichtigen. In der Regel wirst Du mit A10 gegenüber einer A13 nicht berücksichtigt werden (müssen/dürfen).

Ansonsten stimme ich dem anderen Kollege hier zu. Seine Herangehensweise zeigt beispielhaft, dass er noch nicht so weit ist.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: Saxum am 02.01.2024 22:14
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

Das wesentliche ist ja bereits dazu gesagt worden, ich gestatte mir hier aber speziell hierzu bei allem Respekt eine freundliche Anmerkung. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gendersternes oder das herabwürdigen anderer Personen oder Beiträge die solche oder ähnliche Merkmale zum Inhalt haben spricht regelmäßig nicht für eine Eignung des (höheren) Dienstes oder sonst als Empfehlung der eigenen Person.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: Schokobon am 02.01.2024 22:37
Wüsste nicht, was das miteinander zu tun haben soll.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: xirot am 03.01.2024 07:48
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

Das wesentliche ist ja bereits dazu gesagt worden, ich gestatte mir hier aber speziell hierzu bei allem Respekt eine freundliche Anmerkung. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gendersternes oder das herabwürdigen anderer Personen oder Beiträge die solche oder ähnliche Merkmale zum Inhalt haben spricht regelmäßig nicht für eine Eignung des (höheren) Dienstes oder sonst als Empfehlung der eigenen Person.

Gibt es da ein grundsätzliches Urteil zu? Oder geht's dabei ums Ja sagen und alles toll finden was einem aufgedrückt wird? Da kann ich mir vorstellen,  dass das tatsächlich eignungsvoraussetzung in einigen Behörden ist.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: OrganisationsGuy am 03.01.2024 08:01
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

Das wesentliche ist ja bereits dazu gesagt worden, ich gestatte mir hier aber speziell hierzu bei allem Respekt eine freundliche Anmerkung. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gendersternes oder das herabwürdigen anderer Personen oder Beiträge die solche oder ähnliche Merkmale zum Inhalt haben spricht regelmäßig nicht für eine Eignung des (höheren) Dienstes oder sonst als Empfehlung der eigenen Person.

Die Erklärung dazu würde mich schon mal interessieren. Man muss nicht alles was die Absicht hat eine Gleichstellung herbeizuführen auch gut heißen wenn sie offensichtlich schlecht ist.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: MoinMoin am 03.01.2024 08:32
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

Das wesentliche ist ja bereits dazu gesagt worden, ich gestatte mir hier aber speziell hierzu bei allem Respekt eine freundliche Anmerkung. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gendersternes oder das herabwürdigen anderer Personen oder Beiträge die solche oder ähnliche Merkmale zum Inhalt haben spricht regelmäßig nicht für eine Eignung des (höheren) Dienstes oder sonst als Empfehlung der eigenen Person.

Die Erklärung dazu würde mich schon mal interessieren. Man muss nicht alles was die Absicht hat eine Gleichstellung herbeizuführen auch gut heißen wenn sie offensichtlich schlecht ist.
Ich denke Saxum geht es nicht um die Kritik am Gendern, sondern um die Form der Kritik und dem Rumtrollen von Bastel.
Menschen die andere herabwürdigen (insbesondere in diesem Fall ungerechtfertigt, da die Person nicht gegendert hat, sondern undeutlich zitiert hat) zeigen ein beschränkte charakterliche Eignung und da sie nicht verständig gelesen haben, durchaus auch eine fachliche eingeschränkte Eignung für den hD (denn es ging hier mitnichten um hD).
Sprich bei Bastels unsinns Post sind auch noch zwei fundamentale inhaltliche Fehler (abseits des trolligem und überflüssigem herabwürdigen, was er wohlmöglich witzig findet).
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: Saxum am 03.01.2024 11:43
Genau so, wie es @MoinMoin zutreffend ausgeführt hat, jedoch mit einer Einschränkung bzw. Ergänzung: herabwürdigen ist immer ungerechtfertigt bzw. es gibt absolut keine Rechtfertigung dafür. Vermutlich ist das jetzt falsch ausgedrückt worden, aber ja genau das.
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: brian am 03.01.2024 11:48
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

Seit wann hat man im hD nichts zu suchen wenn man korrektes Deutsch schreibt?
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: andreb am 03.01.2024 12:01
Ob korrekt oder nicht sei dahin gestellt.
Es gibt in Deutschland keine Norm, die das Gendern zwingend vorschreibt (zum Glück), auch wenn der Duden in dieser Hinsicht verschiedene Optionen darstellt.

wenn das die Probleme unserer Zeit (Gendern) sind, dann gute Nacht.
Es gibt weitaus wichtigere Probleme. 

Ich würd sagen BTT
;)
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: cyrix42 am 03.01.2024 12:31
Es gibt in Deutschland keine Norm, die das Gendern zwingend vorschreibt (zum Glück), auch wenn der Duden in dieser Hinsicht verschiedene Optionen darstellt.

Lustigerweise vermuten immer die Gegner_innen des Gendern, dass ihm/ihr irgendetwas vorgeschrieben wird. ;-) Aber hey, nachdem Söder das Gendern verbieten will, ist ja die Verbotspartei in Bayern an der Macht -- ach Mist, das waren ja nach seiner Ansicht die Grünen. Irgendwas ist da schiefgelaufen...

(Übrigens auch lustig, dass die erste Antwort in diesem Beitrag sich offensichtlich völlig themenfremd darauf stürzt. Manche Menschen scheinen ja schwer daran zu knabbern zu haben, dass sich ihre Sprache weiterentwickelt. Aber klar, es ist ja kein Geheimniß, die Rechtschreibreform von 1901 hat vielem Humbug Thür und Thor geöffnet. Darauf einen Liqueur! :P )
Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: BAT am 03.01.2024 13:07
Die Sprache entwickelt sich selbstredend immer weiter, jedoch im Falle des Genderns ist es halt ein Rückschritt in Bezug auf die Gleichberechtigung. Und das muss auch so benannt werden (dürfen).

Das muss auch nicht verboten werden, aber man darf durchaus Personen Hilfestellung geben, die mit der Würde ALLER Menschen Probleme haben. Insofern schein mir der Verweis auf den hD zu eingeschränkt zu sein, sondern für  der ganze öD könnte es Hemmnisse bereits bei der Einstellung geben.

Titel: Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beitrag von: Schmitti am 03.01.2024 14:20
Die Sprache entwickelt sich selbstredend immer weiter, jedoch im Falle des Genderns ist es halt ein Rückschritt in Bezug auf die Gleichberechtigung. Und das muss auch so benannt werden (dürfen).
Zum einen das, zum anderen gibt es in den letzten Jahren auch lauter werdende Rufe und Versuche, die "Amtssprache" in eine sog. Leichte Sprache oder wenigstens Einfache Sprache weiterzuentwickeln, sie dadurch für manche Bevölkerungsteile einfacher, verständlicher zu machen. Sprache wird dadurch auch zum Gegenstand der Inklusion. Für die "Leichte Sprache" gibt es ein Regelwerk, und eine Regel ist es beispielsweise, Sonderzeichen zu vermeiden. Die von manchen eher als wortverunstaltend empfundenen Konstrukte mit Gender-*, Doppelpunkt, Unter- oder Schrägstrichen fallen dadurch weg.