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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Carlos23 am 28.12.2023 14:49

Titel: Stelvertretung Verdienst höher als Vorgesetzter TVL zu TVL-S
Beitrag von: Carlos23 am 28.12.2023 14:49
Liebe Forumsmitglieder,

Dank des neuen Tarifabschlusses hat sich eine obskure Situation in meinem Betrieb ergeben, bei der die Stellvertretung einer Leitungskraft teils mehr verdient als die Leitungskraft selbst.

Es handelt sich auch allerdings  um einen Fall, welcher so auch nicht oft vorkommen kann.

Hierbei ist die Leitungskraft in einer EG 11 TVL eingruppiert und hat eine Stellvertretung welche in der TVL-S 15 eingruppiert ist. Die Tabellenentgeldunterschiede waren vor den jetzigen Tarifergebnissen nicht sonderlich hoch aber jetzt hat sich die Situation bis zur Erfahrungsstufe 5 umgekehrt, da die TVL-S in den Stadtstaaten eine Zulage erhält.

Gibt es nicht ggf. eine Regelung im TVL hinsichtlich eines Lohnabstandes zwischen Leitungskraft und der entsprechenden Stellvertretung?

Der Arbeitgeber selbst sieht die Leitungskraft trotz Dienst- und Fachsaufsicht über die Stellvertretung nicht in der TVL-S Tabelle. Dann wäre es zumindestens eine TVL-S17.




Titel: Antw:Stelvertretung Verdienst höher als Vorgesetzter TVL zu TVL-S
Beitrag von: MoinMoin am 28.12.2023 15:03

Nein, es gibt keine Regelung hinsichtlich eines Lohnabstandes zwischen Leitungskraft und der entsprechenden Stellvertretung?

Ich habe mehrfach in meinem Leben mehr verdient als mein Linienvorgesetzter.

Wo ist das Problem?

Man ist aufgrund der auszuübende Tätigkeiten eingruppiert und wenn der Vertreter besser bezahlte Tätigkeiten in seinem Hauptanteil hat, dann ist das so.
Wenn ich mal für ein paar Stunden in der Woche den Pförtner vertrete, dann erwarte ich auch nicht weniger zu verdienen als jetzt.
Wenn ich jedoch mehr als 50% meiner Arbeitszeit den Pförtner Job übernehmen soll, dann würde ich dankend ablehnen.
Titel: Antw:Stelvertretung Verdienst höher als Vorgesetzter TVL zu TVL-S
Beitrag von: Tiffy am 28.12.2023 16:12
Einfach mal dort die Urteilsbegründung lesen...: https://www.kurzschmuck.de/beitrage/eingruppierung-ii-der-preiswerte-handwerksmeister