Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nerostar am 28.12.2023 15:46
-
Hallo, ich wechsle zum 01.01.2024 meinen TVöD Arbeitgeber.
Wird mir für die Monate Januar und Februar weiterhin die IAP in Höhe von 220€ gezahlt, oder habe ich darauf keinen Anspruch bei einem Wechsel?
-
es wird gezahlt