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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nerostar am 28.12.2023 15:46

Titel: IAP bei Beschäftigung ab 01.01.2024
Beitrag von: Nerostar am 28.12.2023 15:46
Hallo, ich wechsle zum 01.01.2024 meinen TVöD Arbeitgeber.
Wird mir für die Monate Januar und Februar weiterhin die IAP in Höhe von 220€ gezahlt, oder habe ich darauf keinen Anspruch bei einem Wechsel?
Titel: Antw:IAP bei Beschäftigung ab 01.01.2024
Beitrag von: McOldie am 28.12.2023 16:14
 es wird gezahlt