Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nerostar am 28.12.2023 15:46
		
			
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				Hallo, ich wechsle zum 01.01.2024 meinen TVöD Arbeitgeber.
 Wird mir für die Monate Januar und Februar weiterhin die IAP in Höhe von 220€ gezahlt, oder habe ich darauf keinen Anspruch bei einem Wechsel?
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				 es wird gezahlt