Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Captain McCloud am 02.01.2024 09:04
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Hallo zusammen,
da die Coronaregelungen in 2024 nicht mehr greifen, gehe ich davon aus, dass Beamte wieder nur 4 (bzw. 10) Tage Sonderurlaub pro krankem Kind und Jahr erhalten.
Weiß jemand, ob die neue Regelung für gesetzlich versicherte (15 Tage pro Kind) auf Beamte übertragen werden soll?
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Das regelt ja § 33 Abs. 1 FrurlV NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=19444&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=607985), hier wird Bezug genommen auf § 45 Abs. 2 und 2a SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html). Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann - ja - erhalten Beamt*innen in NRW (und wohl allen/meisten Ländern) ebenfalls 15 Tage in 2024 und 2025.
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Danke Dir!
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Mich interessiert das auch.
Welche Voraussetzungen müssen denn erfüllt sein?
Meine Tochter ist 6, ich bin Lehrerin in NRW, verheiratet und privat versichert ( Beihilfe und Debeka).
Wie viele Tage kann ich im Jahr 2024 pro Kind nehmen?
Liebe Grüße!
Sally