Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Biomon am 02.01.2024 17:56
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Hallo,
vorweg, ich bin seit 2015 Beamter auf Lebenszeit in der 2. QE beim Freistaat Bayern.
Durch das Ministerium wurde ein Versetzungsstopp an alle nichtstaatlichen Behörden verfügt. Es heißt wörtlich: "alle Versetzungsanträge sind grundsätzlich zu versagen".
Welche nichtstaatlichen Behörden sind damit gemeint (Gemeinden, Städte, Landratsämter)?
Das würde doch bedeuten, eine Versetzung bzw. ein Wechsel an eine Kommune/Landratsamt würde nur durch Raubernennung oder durch Antrag auf Entlassung beim bisherigen Dienstherrn und Neuernennung des neuen Dienstherrn möglich sein.
Ich fürchte bei einer Raubernennung spielt die Kommune nicht mit. Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?
Danke.
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Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.
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Welches Ministerium soll das sein? Quellen?
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Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.
Eine anderweitge Vereinbarung wäre aber möglich oder? Andernfalls kann ich mir die Bewerbung sparen.
Welches Ministerium soll das sein? Quellen?
Bin mir nicht sicher ob das hier veröffentlicht werden darf.
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Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt.
Ist das in Bayern so? Würde mich wundern. Die Ämter einer Laufbahn müssen durchlaufen werden. Wenn beim Wechsel des Dienstherrn keine neue Laufbahn begonnen wird, kann in allen Ämtern, für die die Voraussetzung erfüllt wird, eingestellt werden.
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.. Ich fürchte bei einer Raubernennung spielt die Kommune nicht mit. ..
Sie muss auch nicht mitspielen, sie hat (!) mitzuspielen. Sie verliert dich sonst zu 100% sofort, wenn du es richtig machst. Ansonsten gewinnt sie noch 3 Monate Übergangszeit und keine schlechten Worte deinerseits.
Mit Annahme einer neuen Urkunde erlischt die alte automatisch.. ich habe es hinter mir, meine Kommune wollte damals auch nicht "mitspielen".
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Hallo,
vorweg, ich bin seit 2015 Beamter auf Lebenszeit in der 2. QE beim Freistaat Bayern.
Durch das Ministerium wurde ein Versetzungsstopp an alle nichtstaatlichen Behörden verfügt. Es heißt wörtlich: "alle Versetzungsanträge sind grundsätzlich zu versagen".
Welche nichtstaatlichen Behörden sind damit gemeint (Gemeinden, Städte, Landratsämter)?
Das würde doch bedeuten, eine Versetzung bzw. ein Wechsel an eine Kommune/Landratsamt würde nur durch Raubernennung oder durch Antrag auf Entlassung beim bisherigen Dienstherrn und Neuernennung des neuen Dienstherrn möglich sein.
Ich fürchte bei einer Raubernennung spielt die Kommune nicht mit. Welche Nachteile würden aus einem Antrag auf Entlassung und Neuernennung entstehen?
Danke.
Eine Raubernennung hat für die aufnehmende Behörde Folgen finanzielle Folgen (Versorgungslasenteilung). Insbesondere bei Beamten fortgeschrittenen Alters wird sie diese Verpflichtung nicht eingehen.
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Welches Ministerium soll das sein? Quellen?
Für den Finanzbereich wurde das hier schonmal verlinkt. (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122361.msg333023.html#msg333023)
https://www.reddit.com/r/OeffentlicherDienst/comments/18nkzpn/personalbindung_hat_man_in_bayern_verstanden/?utm_source=share&utm_medium=web3x&utm_name=web3xcss&utm_term=1&utm_content=share_button
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Hallo,
vorweg, ich bin seit 2015 Beamter auf Lebenszeit in der 2. QE beim Freistaat Bayern.
Durch das Ministerium wurde ein Versetzungsstopp an alle nichtstaatlichen Behörden verfügt. Es heißt wörtlich: "alle Versetzungsanträge sind grundsätzlich zu versagen".
Welche nichtstaatlichen Behörden sind damit gemeint (Gemeinden, Städte, Landratsämter)?
eine nichtstaatliche Behörde wäre zum Beispiel die katholische Kirche.
Unter Kommunen fallen wie du oben richtig geschrieben hast Gemeinde, Städte und Landratsämter.
Das würde doch bedeuten, eine Versetzung bzw. ein Wechsel an eine Kommune/Landratsamt würde nur durch Raubernennung oder durch Antrag auf Entlassung beim bisherigen Dienstherrn und Neuernennung des neuen Dienstherrn möglich sein.
So isses
Die Personalsituation in den Finanzämtern verschlechtert sich zunehmend. Es mangelt an Nachwuchskräften, und die Aufstiegsmöglichkeiten sind begrenzt. Besonders in Großstädten ist es schwer, mit den niedrigen Gehaltsstufen über die Runden zu kommen. Diese Probleme werden noch verstärkt durch den Mangel an Digitalisierung und die begrenzten Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.
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Eine Raubernennung hat für die aufnehmende Behörde Folgen finanzielle Folgen (Versorgungslasenteilung). Insbesondere bei Beamten fortgeschrittenen Alters wird sie diese Verpflichtung nicht eingehen.
Eben heute erfahren, dass uns (RP-Kommune) in Kürze ein Kollege, 53 Jahre alt, A12, verbeamtet seit gut 28 Jahren, langweilige Verwaltungslaufbahn, per Raubernennung durch eine NRW-Kommune verlassen wird.
Im aktuellen Arbeitsmarkt wird auch der Beamte am Ende begehrte Ware.
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Die Kommunen werden um Personal zu bekommen meist dann die Raubernennung durchführen, sofern sie keine andere Wahl haben.
Wer gehen will wird auch gehen....
Am schlimmsten finde ich, dass der Personalrat solch einen Versetzungsstop gefordert hat, anstatt mal zu hinterfragen warum die Leute wechseln und was man da unternehmen kann um das Personal zu halten.
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Die Kommunen werden um Personal zu bekommen meist dann die Raubernennung durchführen, sofern sie keine andere Wahl haben.
Wer gehen will wird auch gehen....
Am schlimmsten finde ich, dass der Personalrat solch einen Versetzungsstop gefordert hat, anstatt mal zu hinterfragen warum die Leute wechseln und was man da unternehmen kann um das Personal zu halten.
Auch in anderen Ressorts arbeitet der Personalrat klar gegen die Belegschaft, leider!
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Was ist denn eine "Raubernennung"? Eine Freigabe muss der vorherige Dienstherr doch sowieso ausstellen, ansonsten erwischen alle zuvor erworbenen Pensionsansprüche. Es sei denn es handelt sich um eine Bundesland bzw. eine Kommune, die Altersgeld zahlt, aber das tut RLP ja (noch) nicht.
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Was ist denn eine "Raubernennung"? Eine Freigabe muss der vorherige Dienstherr doch sowieso ausstellen, ansonsten erwischen alle zuvor erworbenen Pensionsansprüche. Es sei denn es handelt sich um eine Bundesland bzw. eine Kommune, die Altersgeld zahlt, aber das tut RLP ja (noch) nicht.
Na dann google mal und du wirst feststellen, dass die Annahmen in Satz 2 nicht zutreffen.
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Ich beschäftige mich schon länger mit diesem Thema. Daher meine Frage, denn ich kann nichts dazu finden, dass man "einfach so" den Dienstherrn wechseln kann ...
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Und die sich anschließende Frage: Wie stellt man es denn an, dass sie nicht erlischen?
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Dann schau mal in die beamtenrechtlichen Vorschriften deines Bundeslandes. Demnach kommt ein Beamtenverhältnis durch Ernennung zustande. Automatisch erlischt dadurch ein zivilrechtliches Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes oder das beamtenrechtliche Dienstverhältnis zum vorherigen Dienstherren.
Die Pensionsansprüche richten sich nach den Regelungen zur Beamtenversorgung und sind unabhängig von einem Dienstherrenwechsel. (bei einer Raubernennung erfolgt jedoch kein Ausgleich der Versorgungslasten zwischen den Dienstherren, was dem Beamten jedoch egal sein kann)