Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anika am 02.01.2024 18:43
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Hallo.
Mein Arbeitgeber diskutiert derzeit, ob er mich ins Beschäftigungsverbot "schickt. Nun zu meiner Frage. Die Tarifverhandlungen ergaben eine positive Veränderung meines Gehaltes ab 03/2024, bekomme ich die Erhöhung auch wenn ich mich im Beschäftigungsverbot befinde?
Danke für eure Hilfe
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Hallo.
Mein Arbeitgeber diskutiert derzeit, ob er mich ins Beschäftigungsverbot "schickt. Nun zu meiner Frage. Die Tarifverhandlungen ergaben eine positive Veränderung meines Gehaltes ab 03/2024, bekomme ich die Erhöhung auch wenn ich mich im Beschäftigungsverbot befinde?
Danke für eure Hilfe
Solltest du bekommen. Immerhin holt sich der AG das Geld über die Rückflüsse der U2-Umlage wieder von der Krankenkasse zurück, wenn er das weiß. Der AG zahlt für jeden Beschäftigen die U-Umlagen, dabei ist U2 die Umlage im Zusammenhang mit Mutterschaft und Beschäftigungsverboten usw.
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Mutterschutzlohn wird mit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet. Bei nicht nur vorübergehenden Änderungen (wie dem Anstieg nach Tarif) muss der Lohn angepasst werden. Du solltest aber darauf achten, dass die auch tatsächlich passiert.