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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Coffee86 am 03.01.2024 14:50
		
			
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				Hallo zusammen,
 
 wenn Überstunden ausgezahlt werden sollen - und eine Stufenvorweggewährung vorliegt (gem §16 (5)) - wird dann die Auszahlung gem. der eigentlichen Stufe ausgezahlt oder gem. der vorweggewährten Stufe?
 
 Bspw. Stufe 2 -> Vorweggewährung Stufe 4.
 
 Wird dann als Grundlage der Berechnung die Stufe 2 oder die Stufe 4 genutzt?
 
 VG