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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Coffee86 am 03.01.2024 14:50

Titel: Auszahlung Überstunden im Zusammenhang mit §16 (5)
Beitrag von: Coffee86 am 03.01.2024 14:50
Hallo zusammen,

wenn Überstunden ausgezahlt werden sollen - und eine Stufenvorweggewährung vorliegt (gem §16 (5)) - wird dann die Auszahlung gem. der eigentlichen Stufe ausgezahlt oder gem. der vorweggewährten Stufe?

Bspw. Stufe 2 -> Vorweggewährung Stufe 4.

Wird dann als Grundlage der Berechnung die Stufe 2 oder die Stufe 4 genutzt?

VG