Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Angeyja am 03.01.2024 15:48

Titel: Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 03.01.2024 15:48
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und bräuchte dringend einen Rat. Wir haben eine geregelte Gleitzeit ohne Kernzeit von 6 Uhr bis 20 Uhr. In meinem Vertrag steht, dass ich 5 Tage/Woche zu 50% Teilzeit in Team A arbeite. Alle Mitarbeiter kommen und gehen quasi "wann sie wollen". Nur bei mir gibt es immer wieder Diskussionen. In Team B werde ich ebenfalls zu 50 % eingesetzt. Dies wird explizit im Arbeitsvertrag getrennt benannt. Nun werde ich auch in einem anderen Bereich zu 50% eingesetzt. Im Arbeitsvertrag werden beide Stellen getrennt mit je 50% angegeben. Da wir Gleitzeit haben, habe ich mir Team A morgens und Team B ab mittags eingeteilt.

Ich habe eine Chefin in Team A, die öfters mal über die persönlichen Grenzen schlägt. Es ist schon so eine Mobbingsituation über Jahre hinweg, wo sie einzelne Personen extrem verbal angreift usw. Bei mir ist es immer mein Arbeitszeitbeginn, der ihr nicht passt. Dieser ist innerhalb der Gleitzeitregelung und nur 30 Minuten vor ihrem Beginn. Überstunden mache ich sowieso grundsätzlich täglich je in beiden Teams, jedoch nur wenn Arbeit auch tatsächlich anfällt. Die Chefin verlangt Überstunden auch, wenn keine Mehrarbeit/Terminarbeit oder überhaupt Arbeit vorhanden ist.  Ich soll also im Prinzip 2 Stunden dasitzen, in der Hoffnung, dass Arbeit kommen könnte.

Nun gibt es folgende Situation: Meine Kollegin (Vollzeit) in Team A gibt an, dass sie mittags nicht mit der Arbeit zurecht kommen würde und sie verlangt daher, dass ich meine Zeiten tausche. Dies möchte ich nicht.  M. M. n. geht das nicht so ohne weiteres und auch nicht einfach, indem man sagt, man komme mit der Arbeit nicht zurecht. An der Menge hat sich nichts geändert. Meine Kollegin ist auch nicht alleine mittags, es gibt noch einen anderen Kollegen, der ebenfalls das gleiche macht wie wir. Wir sind in der Assistenz und nicht in der Sachbearbeitung. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass mittags nicht viel kommt, da ich oft und über längere Zeiträume mit meinen 4-5 Stunden sogar alleine beide Vollzeitkräfte vertreten musste.

Kann meine Kollegin mit einer solchen Begründung (ohne Nachweise und bei normalem Arbeitsalltag) meine Gleitzeit bestimmen? Bzw. über meine Teamleitung einfach so bestimmen lassen?
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 03.01.2024 17:21
Habt ihr einen PR und wie ist die Teamaufteilung und die jeweilige Weisungsbefugnis geregelt.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Tagelöhner am 03.01.2024 17:55
Wenn die genaue Arbeitszeit nicht schriftlich vereinbart wurde und weiterhin Gleitzeit gilt, würde ich schon meinen, dass deine tatsächlichen Arbeitszeiten vom Arbeitgeber durch Ausübung seines Weisungsrechts konkretisiert werden können.

Wenn Du ansonsten nicht viel zu verlieren hast, kannst Du auch ruhig auf Konfrontation gehen (also Personalrat involvieren) und dir gute Gründe überlegen, warum es dir nicht zumutbar ist (am besten private familiäre Gründe) diese geänderten Arbeitszeiten zu akzeptieren. Hier hat der Arbeitgeber dann eine Ermessensentscheidung bei gleichzeitiger Interessenabwägung zu treffen und muss sich hoffentlich in Folge intern einfach anders organisieren, ohne dass es dich betrifft.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 03.01.2024 18:35
Ich denke nicht, denn in der DV ist die Lage der Arbeitszeit schon konkretisiert und damit Teil des AVs und den kann man nicht einseitig für einzelne einfach so aufkündigen.
Darum sind bei uns entsprechende Klauseln für gewisse Bereich drin.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: flip am 03.01.2024 18:39
Deinen Schilderungen ist nicht zu entnehmen, dass du von der Gleitzeitregelung ausgenommen bist.
Mach dich mit den Regelungen der hoffentlich vorhandenen Gleitzeitvereinbarung vertraut.
Deine Arbeitszeit kann darüber hinaus nicht einfach durch subalternes Führungspersonal bestimmt werden.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Tagelöhner am 03.01.2024 18:43
Oftmals steht in Arbeitszeitvereinbarungen der Dienststelle aber drin, dass mit Teilzeitbeschäftigten gesondert die Arbeitszeiten festgelegt werden.

Ansonsten wären völlig absurde Konstellationen möglich. Beispiel: Gleitzeit von 06:00 - 20:00 Uhr, Teilzeitbeschäftigter mit 20% und Verteilung auf 5 Arbeitstage möchte jetzt plötzlich, abends nur noch von 18:00-20:00 Uhr arbeiten. Also außerhalb der sonst üblichen Geschäfts-/Funktionszeiten und ohne dass der Arbeitgeber ihn vernünftig in die Arbeitsprozesse einbinden kann. Es ist also in der Praxis etwas komplexer.

Hier braucht man also weitere Informationen.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 03.01.2024 18:49
Wir haben eine Gleitzeit von 6-19 und eine Funktionszeit von 9-12 und 14-15:30.
In dieser Zeit muss der TZ seine Zeit legen.

Wenn also eine AG keine Funktionszeit oder gar Kernarbeitszeit (und sei es für einige Bereiche) in der DV festlegt, dann spricht nichts dagegen, dass der TZ nur abends arbeitet.

Hätte man halt vorher überlegen sollen, bevor man solche Vereinbarungen eingeht.  8)

Daher kann ich flip nur zustimmen: Man mache sich mit seiner Gleitzeitvereinbarung vertraut.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 04.01.2024 09:32
Habt ihr einen PR und wie ist die Teamaufteilung und die jeweilige Weisungsbefugnis geregelt.

Da es mit der Chefin immer wieder Probleme gab, ist bereits die zweite Generation PR involviert. Die Chefin ist (negativ) sehr bekannt im Haus, allerdings kann wohl nichts konkretes unternommen werden. Sie hat mit einigen im Team Probleme. So werden z.B. auch kranke MA privat angerufen und aufgefordert zur Arbeit zu kommen, ohne Anlass und trotz AU.

Die Weisungsbefugnis ist getrennt. Die beiden Teams, für die ich arbeite gehören nicht mal zum selben Bereich und haben haben eine komplett unterschiedliche Hierarchie bis fast zur Spitze. Jedes Team hat einen anderen Teamleiter usw.

Wenn die genaue Arbeitszeit nicht schriftlich vereinbart wurde und weiterhin Gleitzeit gilt, würde ich schon meinen, dass deine tatsächlichen Arbeitszeiten vom Arbeitgeber durch Ausübung seines Weisungsrechts konkretisiert werden können.

Wenn Du ansonsten nicht viel zu verlieren hast, kannst Du auch ruhig auf Konfrontation gehen (also Personalrat involvieren) und dir gute Gründe überlegen, warum es dir nicht zumutbar ist (am besten private familiäre Gründe) diese geänderten Arbeitszeiten zu akzeptieren. Hier hat der Arbeitgeber dann eine Ermessensentscheidung bei gleichzeitiger Interessenabwägung zu treffen und muss sich hoffentlich in Folge intern einfach anders organisieren, ohne dass es dich betrifft.

Ich werde auch auf Konfrontation gehen. Leider ist bekannt, dass die Kollegin, die diese Wünsche hat ... sagen wir es mal so... nicht gerne arbeiten möchte. Es wird öfters mal was auf mich abgewälzt und dann am Handy gespielt. Im Homeoffice ist sie auch, so dass eh alles vor Ort (wir haben in dem Team noch Papierakten) an mir hängen bleibt. Da ist natürlich von meiner Seite etwas Frust, dass ich dann auch noch meine Zeiten umstellen soll, damit wirklich alles was morgens "nicht geschafft" wurde, an mir hängen bleibt. Auch weil ich aufgrund der Kollegin wochenlang ganz alleine am Limit gearbeitet habe, mit teilweise 9-11 Stunden pro Tag, will ich meine Interessen wahren und meine Gesundheit schützen. Gesundheitliche Probleme habe ich dadurch auch gehabt und begann einen Arzt aufzusuchen. Meine Chefin hat mich stehen gelassen, als ich ihr von der Dauerbelastung erzählt hatte. Sie ist einfach rausgegangen. Laut Chefin sei es ganz normal 11-12 Stunden täglich zu arbeiten. Die Mitarbeiter im Team A werden sehr sehr unterschiedlich behandelt. Manche bekommen Dinge, die nicht zulässig sind, andere nicht mal das Mindestmaß der Dienstvereinbarung oder Arbeitsschutzgesetze.

Deinen Schilderungen ist nicht zu entnehmen, dass du von der Gleitzeitregelung ausgenommen bist.
Mach dich mit den Regelungen der hoffentlich vorhandenen Gleitzeitvereinbarung vertraut.
Deine Arbeitszeit kann darüber hinaus nicht einfach durch subalternes Führungspersonal bestimmt werden.

Mit dem PR habe ich das besprochen. Nur einzelne Bereiche sind davon ausgenommen, wie die Poststelle z.B.. Ich habe die gleichen Gleitzeitregelungen wie Vollzeitbeschäftigte und alle anderen, außer der Poststelle. Der Meinung bin ich auch. Die Führung ist in Team A so chaotisch, dass andere nur mit dem Kopf schütteln. Das Team ist leider ein extrem negatives Beispiel im Haus. Mit Logik komme ich selten weiter, es wird mir mit aggressiv verbalem Angriff geantwortet und persönlich wurde ich auch schon angegriffen, indem meine Intelligenz dezimiert wurde. Ein objektives Verhalten ist hier leider nicht vorhanden und selbst der PR stößt immer wieder an die Grenzen. Ich habe mir überlegt mich bei einem Anwalt zu informieren. M. M. n. liegt hier Mobbing vor. Als Teilzeitkraft ist man kein minderwertigerer Mensch. :(

Wir haben eine Gleitzeit von 6-19 und eine Funktionszeit von 9-12 und 14-15:30.
In dieser Zeit muss der TZ seine Zeit legen.

Wenn also eine AG keine Funktionszeit oder gar Kernarbeitszeit (und sei es für einige Bereiche) in der DV festlegt, dann spricht nichts dagegen, dass der TZ nur abends arbeitet.

Hätte man halt vorher überlegen sollen, bevor man solche Vereinbarungen eingeht.  8)

Daher kann ich flip nur zustimmen: Man mache sich mit seiner Gleitzeitvereinbarung vertraut.


In der DV steht bei Teilzeitangestellten wird die tägliche Arbeitszeit quasi anteilig gesehen. D. h. vier Stunden pro Tag im Rahmen der Gleitzeit. Ausnahmen gibt es für TZ nicht, nur für einzelne Bereiche wie die Post, die zu festen Zeiten besetzt sein muss. Das steht explizit so in der DV. Habe mich da schon schlau gemacht. Das Problem ist, dass die Chefin die DV nicht akzeptiert und ihre eigenen Regeln machen möchte. Beispiel: Ich hatte eine dienstliche Schulung zur E-Akte, die alle Bereiche im Haus erhalten. Jeder MA. Meine Chefin hat von mir verlangt, dass ich die Stunden der Schulung nacharbeite. So als ob das meine Privatveranstaltung ist. Die Schulung wurde vom AG angeordnet und zählt zur Arbeitszeit! Das musste ich mit ihr Tage lang diskutieren. Sie hat mich dann persönlich angegriffen und meinte, wenn ich so schlau bin, warum bin ich dann nicht in der Landesdirektion oder Führungskraft. Es ist hier teilweise eine echte Zumutung. :( Besonders weil man trotz schriftlichen Regelungen, die jeder kennt immer gegen eine Wand reden muss und mit Ignoranz bestraft wird.

Gleitzeit besteht von 6:00 bis 20:00 Uhr, Mo-Fr. Kernzeit gibt es nicht. ich verstehe es so, dass ich mir meine 4 Stunden in der Zeit selbst einteilen kann. Meine Arbeitszeit (morgens) wurde von Anfang an seit Jahren so in Team A gehandhabt. Das hat sich nie geändert.

Muss die Chefin einen triftigen Grund angeben, z.B. dienstlich dringende Gründe, erhöhtes Arbeitsaufkommen und ist hier in der Nachweispflicht, um mich überhaupt zu einem Arbeitszeitwechsel zu zwingen? Es gibt diverse Gründe, weshalb ich nachmittags nicht in dem Team A arbeiten möchte, sondern morgens.



Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 04.01.2024 10:23
Habt ihr einen PR und wie ist die Teamaufteilung und die jeweilige Weisungsbefugnis geregelt.

Da es mit der Chefin immer wieder Probleme gab, ist bereits die zweite Generation PR involviert. Die Chefin ist (negativ) sehr bekannt im Haus, allerdings kann wohl nichts konkretes unternommen werden. Sie hat mit einigen im Team Probleme. So werden z.B. auch kranke MA privat angerufen und aufgefordert zur Arbeit zu kommen, ohne Anlass und trotz AU.
Und der AG mahnt sie nicht ab? Und der Personalrat schreitet da nicht ein.
Und die Mitarbeiter gehen ans Telefon, wenn sind krank sind?
Zitat

Die Weisungsbefugnis ist getrennt. Die beiden Teams, für die ich arbeite gehören nicht mal zum selben Bereich und haben haben eine komplett unterschiedliche Hierarchie bis fast zur Spitze. Jedes Team hat einen anderen Teamleiter usw.
Nettes Chaos. Musst du auch bei beiden Urlaubsanträge genehmigen lassen? Oder genehmigt das jemand anders?

Zitat
Ich werde auch auf Konfrontation gehen.
sehe es nicht als Konfrontation an, wenn man einfach nur das macht was man soll, sich nicht kaputt machen läßt und seine Rechte genießt.
Die Konfrontation kommt dann von der anderen übergriffigen Seite, der man genüsslich die kalte Schulter zeigen kann (sofern der PR dauerhaft informiert wird sogar mit einem lächeln) und sie abblitzen läßt.
Was soll sie machen dich abmahnen? Wohl kaum!
Zitat
Manche bekommen Dinge, die nicht zulässig sind, andere nicht mal das Mindestmaß der Dienstvereinbarung oder Arbeitsschutzgesetze.
Mach das was dir beliebt, wenn es der DV entspricht. Und einfach den Bleistift fallen lassen wenn die Zeit um ist.
Da können die Cheffs Rumpelstizchen spielen, bringt nichts.
Zitat

Deinen Schilderungen ist nicht zu entnehmen, dass du von der Gleitzeitregelung ausgenommen bist.
Mach dich mit den Regelungen der hoffentlich vorhandenen Gleitzeitvereinbarung vertraut.
Deine Arbeitszeit kann darüber hinaus nicht einfach durch subalternes Führungspersonal bestimmt werden.

Mit dem PR habe ich das besprochen. Nur einzelne Bereiche sind davon ausgenommen, wie die Poststelle z.B.. Ich habe die gleichen Gleitzeitregelungen wie Vollzeitbeschäftigte und alle anderen, außer der Poststelle. Der Meinung bin ich auch. Die Führung ist in Team A so chaotisch, dass andere nur mit dem Kopf schütteln. Das Team ist leider ein extrem negatives Beispiel im Haus. Mit Logik komme ich selten weiter, es wird mir mit aggressiv verbalem Angriff geantwortet und persönlich wurde ich auch schon angegriffen, indem meine Intelligenz dezimiert wurde. Ein objektives Verhalten ist hier leider nicht vorhanden und selbst der PR stößt immer wieder an die Grenzen. Ich habe mir überlegt mich bei einem Anwalt zu informieren. M. M. n. liegt hier Mobbing vor. Als Teilzeitkraft ist man kein minderwertigerer Mensch. :(
Sei dir bewusst, dass du am längerem Hebel sitzt, wenn du sie einfach ignorierst.
Und außerdem solltest du jede Entgleisung verschriftlichen und ihr zur Bestätigung dass sie das so gemeint hat schicken.

Zitat

Wir haben eine Gleitzeit von 6-19 und eine Funktionszeit von 9-12 und 14-15:30.
In dieser Zeit muss der TZ seine Zeit legen.

Wenn also eine AG keine Funktionszeit oder gar Kernarbeitszeit (und sei es für einige Bereiche) in der DV festlegt, dann spricht nichts dagegen, dass der TZ nur abends arbeitet.

Hätte man halt vorher überlegen sollen, bevor man solche Vereinbarungen eingeht.  8)

Daher kann ich flip nur zustimmen: Man mache sich mit seiner Gleitzeitvereinbarung vertraut.


In der DV steht bei Teilzeitangestellten wird die tägliche Arbeitszeit quasi anteilig gesehen. D. h. vier Stunden pro Tag im Rahmen der Gleitzeit. Ausnahmen gibt es für TZ nicht, nur für einzelne Bereiche wie die Post, die zu festen Zeiten besetzt sein muss. Das steht explizit so in der DV. Habe mich da schon schlau gemacht. Das Problem ist, dass die Chefin die DV nicht akzeptiert und ihre eigenen Regeln machen möchte. Beispiel: Ich hatte eine dienstliche Schulung zur E-Akte, die alle Bereiche im Haus erhalten. Jeder MA. Meine Chefin hat von mir verlangt, dass ich die Stunden der Schulung nacharbeite. So als ob das meine Privatveranstaltung ist. Die Schulung wurde vom AG angeordnet und zählt zur Arbeitszeit! Das musste ich mit ihr Tage lang diskutieren. Sie hat mich dann persönlich angegriffen und meinte, wenn ich so schlau bin, warum bin ich dann nicht in der Landesdirektion oder Führungskraft. Es ist hier teilweise eine echte Zumutung. :( Besonders weil man trotz schriftlichen Regelungen, die jeder kennt immer gegen eine Wand reden muss und mit Ignoranz bestraft wird.

Gleitzeit besteht von 6:00 bis 20:00 Uhr, Mo-Fr. Kernzeit gibt es nicht. ich verstehe es so, dass ich mir meine 4 Stunden in der Zeit selbst einteilen kann. Meine Arbeitszeit (morgens) wurde von Anfang an seit Jahren so in Team A gehandhabt. Das hat sich nie geändert.

Muss die Chefin einen triftigen Grund angeben, z.B. dienstlich dringende Gründe, erhöhtes Arbeitsaufkommen und ist hier in der Nachweispflicht, um mich überhaupt zu einem Arbeitszeitwechsel zu zwingen? Es gibt diverse Gründe, weshalb ich nachmittags nicht in dem Team A arbeiten möchte, sondern morgens.
Lass das den PR klären, dass die mit der übergeordneten Führungskraft klarstellt, dass du so deine Zeiten hast und diese nicht ändern wirst. Und du es auf eine Abmahnung seitens des Ag ankommen lassen würdest, wenn die meinen, dass sie bei dir die DV ignorieren wollen, nur weil eine unfähige Cheffin am Rad dreht.

Und was sagt die zweite Teamleitung der du unterstellt bist dazu? Kannst du diese auf deine Seite ziehen, dass sie ebenso diametrale Forderungen stellt.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Unknown am 04.01.2024 10:47
Hat deine Chefin keinen Vorgesetzte? Einfach an den wenden oder diesen bei Emails in CC beteiligen. Ich würde demjenigen einen Husten, der mir mit AU die Anweisung gibt ins Büro zu kommen oder mir sagt ich muss ständig länger arbeiten.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 04.01.2024 10:57
Hat deine Chefin keinen Vorgesetzte? Einfach an den wenden oder diesen bei Emails in CC beteiligen. Ich würde demjenigen einen Husten, der mir mit AU die Anweisung gibt ins Büro zu kommen oder mir sagt ich muss ständig länger arbeiten.

Der ist leider ähnlich. Auch ihr Stellvertreter ist schlimm. Er hat mich regelrecht dazu gezwungen die beiden anderen Vollzeitkräfte über Wochen zu vertreten, obwohl ich nur in Teilzeit arbeiten kann, da ich noch in einem anderen Team eingesetzt werde. 1 Kollege hat Urlaub erhalten, obwohl seine Vertretung krank war. So waren beide nicht da. Dabei bin ich nur für eine von den beiden Kollegen die Vertretung. Ich habe den Eindruck, von der Chefin wird nicht gesehen, dass meine gesamte Arbeitszeit in dieser Behörde nicht nur 4, sondern 8 Stunden pro Tag ist. Mir wurde auch gesagt, "es gibt hier MA, die arbeiten alle länger hier als Sie." Anders kann ich mir sowas nicht erklären, wenn sie dann sagt, ich soll bspw. 2-3 Stunden täglich länger bleiben (Arbeit war nicht mal genügend da). Ihr Verhalten macht für mich oft keinen Sinn. Ich kann nun mal nicht in Team A 6-7 Stunden arbeiten und dann noch 4 (+ evtl. Überstunden wenn mehr zu tun ist) in Team B. Da war ich schon. Meine tägl. Arbeitszeit war über 10 Stunden, teilweise 12 Stunden pro Tag.

Ich überlege, ob ich mich an die Personalabteilung wenden soll, an einen Anwalt oder an eine andere Stelle (?) und was meine Optionen sind. Hat jemand da Erfahrungen?
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Unknown am 04.01.2024 11:07
Wenn man seine Rechte kennt, so kann man es Vorgesetzten die meinen sie wären Gott verdammt schwer machen. Man muss solche Vorgesetzten zu Entscheidungen zwingen und immer wieder schriftlich nachfragen, welche Aufgaben zu priorisieren sind. Nach Ende der vier Stunden geht man nach Hause. Am besten ist wenn es einmal richtig knallt und es richtig Geld kostet.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Schokobon am 04.01.2024 11:47
Nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit den Stift fallen lassen und gehen.
Dann hast du auch genügend Zeit dir anderweitig eine Stelle zu suchen.
Es wird überall händeringend Personal gesucht.
Den Kindergarten musst du dir nicht geben.

In unserem Haus wurde der Vorgesetzte erst gegangen, als die Fluktuation in seinem Bereich so überhand nahm, dass die Personalabteilung über Jahre nur noch damit beschäftigt war, Personal für den besagten Bereich zu beschaffen.

Mach den Anfang bei euch.
Geh.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: PiA am 04.01.2024 12:11
Eine Verständnisfrage, Du bist bei "deinem" Arbeitgeber in Vollzeit beschäftigt, diese Vollzeit verteilt sich in zwei "halbe" Stellen, je eine in Team A und in Team B?

Kannst Du nicht "was drehen", das Du künftig zu 100% für Team B tätig wirst?
Da sich der AG nicht ändert, ginge das nach einer entsprechenden Einigung mit dem Personalamt "sofort, unverzüglich".
Oder hätte das ungewünschte Auswirkungen z.B. auf die Eingruppierung?
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 04.01.2024 13:26
Der ist leider ähnlich. Auch ihr Stellvertreter ist schlimm. Er hat mich regelrecht dazu gezwungen die beiden anderen Vollzeitkräfte über Wochen zu vertreten, obwohl ich nur in Teilzeit arbeiten kann, da ich noch in einem anderen Team eingesetzt werde.
Mal ein ganz naive Frage: Wie hat er dich gezwungen (eingeschlossen, festgebunden)?
Wenn er dich anweist, die Arbeit der anderen beiden mitzumachen, dann sagst ja Cheffe mach ich, aber auch bei mir hat der Tag nur 4 Stunden.
Als nächstes wird Anfang der Woche nachgefragt, was in dieser Woche welche Prio hat, weil du eben nicht alles schaffst und er die Prioliste, die du mitschickst, anpassen soll, falls nötig.
und dann geht man nach 4 h.

Wenn er dir Mehrarbeitsstunden aufdrückt, dann muss das idR vom PR genehmigt werden, so what, soll er machen, kriegst halt mehr Geld.

Zitat
1 Kollege hat Urlaub erhalten, obwohl seine Vertretung krank war. So waren beide nicht da. Dabei bin ich nur für eine von den beiden Kollegen die Vertretung. Ich habe den Eindruck, von der Chefin wird nicht gesehen, dass meine gesamte Arbeitszeit in dieser Behörde nicht nur 4, sondern 8 Stunden pro Tag ist. Mir wurde auch gesagt, "es gibt hier MA, die arbeiten alle länger hier als Sie." Anders kann ich mir sowas nicht erklären, wenn sie dann sagt, ich soll bspw. 2-3 Stunden täglich länger bleiben (Arbeit war nicht mal genügend da). Ihr Verhalten macht für mich oft keinen Sinn. Ich kann nun mal nicht in Team A 6-7 Stunden arbeiten und dann noch 4 (+ evtl. Überstunden wenn mehr zu tun ist) in Team B. Da war ich schon. Meine tägl. Arbeitszeit war über 10 Stunden, teilweise 12 Stunden pro Tag.
Nein, du hast freiwillige, also wirkliche rein freiwillige im Rahmen deiner Gleitzeit diese Gleitzeitstunden aufgebaut. Das musstest du nicht, das war deine Entscheidung!
Dein AG hätte dir diese Stunden anordnen können, dann wären es Überstunden (entsprechend idR in der Mitbestimmung vom PR) und du würdest den Überstunden Zuschlag bekommen.
Zitat
Ich überlege, ob ich mich an die Personalabteilung wenden soll, an einen Anwalt oder an eine andere Stelle (?) und was meine Optionen sind. Hat jemand da Erfahrungen?
Nein, du brauchst einfach nur einen Coach, der dir beibringt, was deine Aufgaben und deine Verantwortung ist.
Du 4h arbeiten, dann zweites Team 4 h arbeiten, dann nach Hause!
Wenn Arbeit nicht schaffbar, Cheffe darüber aufklären, informieren, priorisieren und das war es.

Der Personalabteilung kann man diese Umstände sicherlich mitteilen, also das Personalmangel herrscht und du angehalten wirst länger zu arbeiten.
Bzw. solltest du dir von deiner PA mal eine Tätigkeitsbeschreiben geben lassen, die ganz klar (und den VGs vorzeigbar) zeigt, dass du zu 50% die Tätigkeiten des Teams A und 50 B als auszuübenden Tätigkeiten hast.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 04.01.2024 14:37
Eine Verständnisfrage, Du bist bei "deinem" Arbeitgeber in Vollzeit beschäftigt, diese Vollzeit verteilt sich in zwei "halbe" Stellen, je eine in Team A und in Team B?

Kannst Du nicht "was drehen", das Du künftig zu 100% für Team B tätig wirst?
Da sich der AG nicht ändert, ginge das nach einer entsprechenden Einigung mit dem Personalamt "sofort, unverzüglich".
Oder hätte das ungewünschte Auswirkungen z.B. auf die Eingruppierung?

Das ist korrekt.

Das Aufstocken in dem netten Team versuche ich schon länger. Leider werden Assistenzkräfte nicht mehr mit vollen Stellen besetzt, nur noch in TZ. Ich schaue mich derzeit im Haus um, wer als nächstes in Rente gehen wird. ;)

Die Eingruppierung würde dann wahrscheinlich sogar besser sein. Ohne Team A wäre meine ganze Stelle eine EG höher als derzeit. Derzeit würde mir in Team B schon eine EG höher zustehen, aber man will mir die nicht geben, da ich in Team A eine darunter bin. Im Endeffekt hätte ich durch einen Wechsel nur Vorteile. Allerdings sind Assistenzstellen hier etwas rar.


Der ist leider ähnlich. Auch ihr Stellvertreter ist schlimm. Er hat mich regelrecht dazu gezwungen die beiden anderen Vollzeitkräfte über Wochen zu vertreten, obwohl ich nur in Teilzeit arbeiten kann, da ich noch in einem anderen Team eingesetzt werde.
Mal ein ganz naive Frage: Wie hat er dich gezwungen (eingeschlossen, festgebunden)?
Wenn er dich anweist, die Arbeit der anderen beiden mitzumachen, dann sagst ja Cheffe mach ich, aber auch bei mir hat der Tag nur 4 Stunden.
Als nächstes wird Anfang der Woche nachgefragt, was in dieser Woche welche Prio hat, weil du eben nicht alles schaffst und er die Prioliste, die du mitschickst, anpassen soll, falls nötig.
und dann geht man nach 4 h.

Wenn er dir Mehrarbeitsstunden aufdrückt, dann muss das idR vom PR genehmigt werden, so what, soll er machen, kriegst halt mehr Geld.

Ja, ich weiß was du meinst. Gezwungen klang jetzt vielleicht extrem. Sagen wir mal so, er weiß wie er extremen Druck aufbauen kann. Er war extrem unfreundlich, pampig usw. Ich bin die letzte, die nicht mal einspringt oder bei Mehrarbeit länger dableibt... es ist aber sehr einseitig. Und die Art wie er mit mir gesprochen hat, war schon sehr herablassend und mit viel Druck. Ich habe darauf verwiesen, dass der Kollege dann eben leider keinen Urlaub bekommen kann, wenn seine Vertretung (nicht ich) diesen nicht abgezeichnet hat und auch nicht anwesend ist. Man wird leider vor keine Wahl gestellt und muss am Ende eh alles mitmachen. Ich bin vielleicht auch zu gutmütig und kollegial, kA. Im Endeffekt wusste ich, dass dann eben gar keiner da gewesen wäre für die Masse der Arbeit. Das Schlimmste ist, dass man nicht mal ein Danke hört oder eine Wertschätzung erfährt. Man wird einfach nur ausgenutzt. Nochmal mache ich das bestimmt nicht mehr.

Achso, das habe ich hier schon öfter gelesen... Bei mir werden Überstunden nicht bezahlt. Es geht einfach eine Gutzeit auf das Arbeitskonto, die man dann irgendwann abbauen kann. Vorteile habe ich nicht, wenn mein Arbeitskonto über das maximale hinaus geht und irgendwann die Stunden nicht mehr erfasst werden können. Man darf max. 40 Plusstunden haben und ich war irgendwann darüber. :(

Zitat
1 Kollege hat Urlaub erhalten, obwohl seine Vertretung krank war. So waren beide nicht da. Dabei bin ich nur für eine von den beiden Kollegen die Vertretung. Ich habe den Eindruck, von der Chefin wird nicht gesehen, dass meine gesamte Arbeitszeit in dieser Behörde nicht nur 4, sondern 8 Stunden pro Tag ist. Mir wurde auch gesagt, "es gibt hier MA, die arbeiten alle länger hier als Sie." Anders kann ich mir sowas nicht erklären, wenn sie dann sagt, ich soll bspw. 2-3 Stunden täglich länger bleiben (Arbeit war nicht mal genügend da). Ihr Verhalten macht für mich oft keinen Sinn. Ich kann nun mal nicht in Team A 6-7 Stunden arbeiten und dann noch 4 (+ evtl. Überstunden wenn mehr zu tun ist) in Team B. Da war ich schon. Meine tägl. Arbeitszeit war über 10 Stunden, teilweise 12 Stunden pro Tag.
Nein, du hast freiwillige, also wirkliche rein freiwillige im Rahmen deiner Gleitzeit diese Gleitzeitstunden aufgebaut. Das musstest du nicht, das war deine Entscheidung!
Dein AG hätte dir diese Stunden anordnen können, dann wären es Überstunden (entsprechend idR in der Mitbestimmung vom PR) und du würdest den Überstunden Zuschlag bekommen.
Zitat
Ich überlege, ob ich mich an die Personalabteilung wenden soll, an einen Anwalt oder an eine andere Stelle (?) und was meine Optionen sind. Hat jemand da Erfahrungen?
Nein, du brauchst einfach nur einen Coach, der dir beibringt, was deine Aufgaben und deine Verantwortung ist.
Du 4h arbeiten, dann zweites Team 4 h arbeiten, dann nach Hause!
Wenn Arbeit nicht schaffbar, Cheffe darüber aufklären, informieren, priorisieren und das war es.

Der Personalabteilung kann man diese Umstände sicherlich mitteilen, also das Personalmangel herrscht und du angehalten wirst länger zu arbeiten.
Bzw. solltest du dir von deiner PA mal eine Tätigkeitsbeschreiben geben lassen, die ganz klar (und den VGs vorzeigbar) zeigt, dass du zu 50% die Tätigkeiten des Teams A und 50 B als auszuübenden Tätigkeiten hast.

Stimmt. Es waren rein freiwillige Stunden im Rahmen der Gleitzeit. Das hat mir der PR auch bestätigt. Von der Chefin und ihrem Stellvertreter wird viel Druck aufgebaut, teils Manipulation und Schuldgefühle etc. Es ist schwierig. Ich bin grundsätzlich ein Teammensch, der andere nicht einfach hängen lässt (Kollegen, die die Assistenz dringend brauchen). Es war meine eigene Dummheit anzunehmen, dass Einsatz hier gewertschätzt wird. Der Stellvertreter hat eine Anspruchshaltung gezeigt, die völlig unrealistisch ist. Er hat nicht mal Kleinigkeiten selbst gemacht. Eines morgens fand ich meinen Tisch mit Akten beladen vor, zu denen ich 2-3 Tage einfach nicht kam. So nach dem Motto, mach jetzt endlich schneller. Wohl in der Annahme, dass 1 Person mit 6 Stunden für 3 Leute arbeiten kann. Unglaublich sowas. Am Ende des vereinbarten Zeitraums für diese Mehrarbeit kam die Chefin und wollte, dass ich das noch 3 Wochen so weiter mache. Das habe ich eindeutig abgelehnt. Sie wurde ungehalten und wütend und hat mich wieder unter Druck gesetzt. Als ich ihr gesagt habe, dass ich so überlastet bin, dass es mir gesundheitlich schlecht geht, hat sie das Büro einfach verlassen und die Tür zugemacht. Das war mir eine große Lehre. Sowas mache ich nie wieder! :-[ ... Nur mal so nebenbei, die Kollegin klagt über die Arbeit und wir müssen ein Gespräch mit 4 Leuten führen. Das sind die Unterschiede, die gemacht werden. Entweder die Chefin mag einen und es wird Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, oder man wird im Regen stehen gelassen. Warum mag sie mich nicht? Weil sie bei mir nicht weit kommt. Ich leiste meist Widerstand gegen ihr vertragswidriges Verhalten.

Ich hatte mir schon überlegt, ob ich einen Jobcoach beantragen kann.

So einfach ist das leider nicht ganz... Es gibt mittags im Posteingang schon mal Terminsachen, die quasi sofort erledigt werden müssen. Anträge mit einer extrem kurzen Bearbeitungszeit für den SAB und sehr kurzen Fristen. Diese müssen sofort gemacht werden, alles andere nicht. Wenn so etwas dann reinkommt, muss ich das - und nur das - noch machen, auch wenn die 4 Std. rum sind. Das ist eben das Problem, das ich momentan auch mit der Kollegin habe. Sie behauptet, diese dringenden Anträge wären ihr mittags zu viel.. es wäre zu viel Arbeit, was ich so keinesfalls bestätigen kann. Wenn z. B. 3 solche Anträge bei der Post mittags sein sollten, könnt ihr 15 Minuten Bearbeitung für die Assistenz einrechnen. Sie meint eben, dass das zu viel für sie ist. Ich halte das für das normale Tagesgeschäft, wofür wir bezahlt werden. Sie ist schließlich ein paar Stunden länger da als ich und das dringende andere haben wir ja vorher morgens erledigt. Ich habe das Gefühl, sie will nur diese Arbeit auch noch auf mich abwälzen. Daher wird von mir verlangt, meine Arbeitszeit auf mittags zu verschieben.

Das habe ich schon  gemacht. Ich betone hier, dass die Chefin das alles weiß, sich aber nicht daran hält und Regelungen (selbst Pandemiesicherheit usw.) offen ignoriert und ihr eigenes Ding macht. Da kann ich ihr noch so oft die DV und so weiter auf den Tisch klatschen. Sie behauptet eben, dass die Führungskraft meine Zeiten bestimmt, wann ich länger bleibe, wann ich meinen Gleittag nehme um Stunden abzubauen, damit ich diese wieder aufbauen kann. Der PR kommt mittlerweile auch nicht mehr weiter. Wir versuchen derzeit in der Personalabteilung zu klären, ob die Chefin so einfach die Kommen- und Gehenzeiten von ihren Mitarbeitern festlegen kann.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: PiA am 04.01.2024 14:57
Übrigens bist Du gar keine Teilzeitkraft, wenn Du einen Vollzeitvertrag hast.

Ließe sich aber ggf. ändern, ganz böser Vorschlag (kommt auf die tatsächlichen EGs und die Grenzen an):
Du reduziert in Team A um eine Viertel- oder halbe Wochenstunde, bist damit bezogen auf das Gesamtbeschäftigungsverhältnis zu mehr als 50 % in der höheren Entgeltgruppe und verdienst mehr als vorher...
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 04.01.2024 15:05
Die Eingruppierung würde dann wahrscheinlich sogar besser sein. Ohne Team A wäre meine ganze Stelle eine EG höher als derzeit. Derzeit würde mir in Team B schon eine EG höher zustehen, aber man will mir die nicht geben, da ich in Team A eine darunter bin.
Jetzt wird es ja richtig gaga.
Wenn 50% deiner Arbeitsvorgänge EGx ist und 50% EGx-1 dann bist du insgesamt EGX!
Oder hast du zwei getrennte Verträge?
Also kann es sein, dass du dich gehörig verarschen läßt?

Zitat
Ja, ich weiß was du meinst.... muss am Ende eh alles mitmachen. Ich bin vielleicht auch zu gutmütig und kollegial, kA. Im Endeffekt wusste ich, dass dann eben gar keiner da gewesen wäre für die Masse der Arbeit. Das Schlimmste ist, dass man nicht mal ein Danke hört oder eine Wertschätzung erfährt. Man wird einfach nur ausgenutzt. Nochmal mache ich das bestimmt nicht mehr.
Na hoffentlich, denn solche Menschen wie du sind der GRund, dass nicht mehr Personal beschafft werden muss.
Und das ist unkollegial.
Es ist nicht deine Aufgabe das Organsiationsversagen der Ag und der subalternen Führungskräfte aufzufangen.
Zitat
Achso, das habe ich hier schon öfter gelesen... Bei mir werden Überstunden nicht bezahlt. Es geht einfach eine Gutzeit auf das Arbeitskonto, die man dann irgendwann abbauen kann. Vorteile habe ich nicht, wenn mein Arbeitskonto über das maximale hinaus geht und irgendwann die Stunden nicht mehr erfasst werden können. Man darf max. 40 Plusstunden haben und ich war irgendwann darüber. :(
Nein, du hast freiwillige und ohne das du es hättest müssen dein Gleitzeitkonto genutzt, um das versagen deines AGs aufzufangen, das sind keine Überstunden, das sind Gleitzeitstunden (werden leider umgangssprachlich Überstunden genannt, aber der Begriff hat eine tarifrechtliche andere Bedeutung!).
Überstunden müssen angeordnet werden und werden dann auch bezahlt und können auch nicht verfalle.
Nicht persönlich nehmen, aber das ist schon sehr dumm von dir, was du da mit dir machen läßt.
Zitat
Stimmt. Es waren rein freiwillige Stunden im Rahmen der Gleitzeit. Das hat mir der PR auch bestätigt.
Dann weißt du jetzt ja Bescheid.
Zitat
So einfach ist das leider nicht ganz... Es gibt mittags im Posteingang schon mal Terminsachen, die quasi sofort erledigt werden müssen. Anträge mit einer extrem kurzen Bearbeitungszeit für den SAB und sehr kurzen Fristen. Diese müssen sofort gemacht werden, alles andere nicht. Wenn so etwas dann reinkommt, muss ich das - und nur das - noch machen, auch wenn die 4 Std. rum sind.
Nein! musst du nicht, wo steht das, dass du das musst? Du hast deine vertragliche Leistung nach 4h erledigt, der Rest ist ein reines AG Problem!
Der AG kann Überstunden anordnen.
Oder aber er kann eine Personaldecke und durch deren Einteilung, solche Situationen organisieren.
Zitat
Da kann ich ihr noch so oft die DV und so weiter auf den Tisch klatschen. Sie behauptet eben, dass die Führungskraft meine Zeiten bestimmt, wann ich länger bleibe, wann ich meinen Gleittag nehme um Stunden abzubauen, damit ich diese wieder aufbauen kann.
Und? Sie schon mal gefragt, wo steht das?
Und einfach mal nach 4 h gegangen, obwohl sie wollte das du bleibst.
Und um Stunden abzubauen (ich kenne eurer Regelung in der DV nicht) kann man auch einfach mal nur für eine Stunde kommen und dann gehen(bei uns ist das erlaubt, ganze Tage müssen jedoch vom VG genehmigt werden.)
Was soll die dann machen? schreien, sich in die Tür stellen? sauer sein?
alles egal und eine Abmahnung wird sie da nicht durchkriegen.
Zitat
Der PR kommt mittlerweile auch nicht mehr weiter. Wir versuchen derzeit in der Personalabteilung zu klären, ob die Chefin so einfach die Kommen- und Gehenzeiten von ihren Mitarbeitern festlegen kann.
Das ist schon mal ein Anfang.
Obwohl laut DV wahrscheinlich nicht.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 04.01.2024 15:37
Übrigens bist Du gar keine Teilzeitkraft, wenn Du einen Vollzeitvertrag hast.

Ließe sich aber ggf. ändern, ganz böser Vorschlag (kommt auf die tatsächlichen EGs und die Grenzen an):
Du reduziert in Team A um eine Viertel- oder halbe Wochenstunde, bist damit bezogen auf das Gesamtbeschäftigungsverhältnis zu mehr als 50 % in der höheren Entgeltgruppe und verdienst mehr als vorher...

Das ist eine Option, die ich so zum ersten Mal höre. Klingt sehr gut.  :o Wusste nicht, dass man auch so geringfügig reduzieren kann.

Die Eingruppierung würde dann wahrscheinlich sogar besser sein. Ohne Team A wäre meine ganze Stelle eine EG höher als derzeit. Derzeit würde mir in Team B schon eine EG höher zustehen, aber man will mir die nicht geben, da ich in Team A eine darunter bin.
Jetzt wird es ja richtig gaga.
Wenn 50% deiner Arbeitsvorgänge EGx ist und 50% EGx-1 dann bist du insgesamt EGX!
Oder hast du zwei getrennte Verträge?
Also kann es sein, dass du dich gehörig verarschen läßt?

Zitat
Ja, ich weiß was du meinst.... muss am Ende eh alles mitmachen. Ich bin vielleicht auch zu gutmütig und kollegial, kA. Im Endeffekt wusste ich, dass dann eben gar keiner da gewesen wäre für die Masse der Arbeit. Das Schlimmste ist, dass man nicht mal ein Danke hört oder eine Wertschätzung erfährt. Man wird einfach nur ausgenutzt. Nochmal mache ich das bestimmt nicht mehr.
Na hoffentlich, denn solche Menschen wie du sind der GRund, dass nicht mehr Personal beschafft werden muss.
Und das ist unkollegial.
Es ist nicht deine Aufgabe das Organsiationsversagen der Ag und der subalternen Führungskräfte aufzufangen.
Zitat
Achso, das habe ich hier schon öfter gelesen... Bei mir werden Überstunden nicht bezahlt. Es geht einfach eine Gutzeit auf das Arbeitskonto, die man dann irgendwann abbauen kann. Vorteile habe ich nicht, wenn mein Arbeitskonto über das maximale hinaus geht und irgendwann die Stunden nicht mehr erfasst werden können. Man darf max. 40 Plusstunden haben und ich war irgendwann darüber. :(
Nein, du hast freiwillige und ohne das du es hättest müssen dein Gleitzeitkonto genutzt, um das versagen deines AGs aufzufangen, das sind keine Überstunden, das sind Gleitzeitstunden (werden leider umgangssprachlich Überstunden genannt, aber der Begriff hat eine tarifrechtliche andere Bedeutung!).
Überstunden müssen angeordnet werden und werden dann auch bezahlt und können auch nicht verfalle.
Nicht persönlich nehmen, aber das ist schon sehr dumm von dir, was du da mit dir machen läßt.
Zitat
Stimmt. Es waren rein freiwillige Stunden im Rahmen der Gleitzeit. Das hat mir der PR auch bestätigt.
Dann weißt du jetzt ja Bescheid.
Zitat
So einfach ist das leider nicht ganz... Es gibt mittags im Posteingang schon mal Terminsachen, die quasi sofort erledigt werden müssen. Anträge mit einer extrem kurzen Bearbeitungszeit für den SAB und sehr kurzen Fristen. Diese müssen sofort gemacht werden, alles andere nicht. Wenn so etwas dann reinkommt, muss ich das - und nur das - noch machen, auch wenn die 4 Std. rum sind.
Nein! musst du nicht, wo steht das, dass du das musst? Du hast deine vertragliche Leistung nach 4h erledigt, der Rest ist ein reines AG Problem!
Der AG kann Überstunden anordnen.
Oder aber er kann eine Personaldecke und durch deren Einteilung, solche Situationen organisieren.
Zitat
Da kann ich ihr noch so oft die DV und so weiter auf den Tisch klatschen. Sie behauptet eben, dass die Führungskraft meine Zeiten bestimmt, wann ich länger bleibe, wann ich meinen Gleittag nehme um Stunden abzubauen, damit ich diese wieder aufbauen kann.
Und? Sie schon mal gefragt, wo steht das?
Und einfach mal nach 4 h gegangen, obwohl sie wollte das du bleibst.
Und um Stunden abzubauen (ich kenne eurer Regelung in der DV nicht) kann man auch einfach mal nur für eine Stunde kommen und dann gehen(bei uns ist das erlaubt, ganze Tage müssen jedoch vom VG genehmigt werden.)
Was soll die dann machen? schreien, sich in die Tür stellen? sauer sein?
alles egal und eine Abmahnung wird sie da nicht durchkriegen.
Zitat
Der PR kommt mittlerweile auch nicht mehr weiter. Wir versuchen derzeit in der Personalabteilung zu klären, ob die Chefin so einfach die Kommen- und Gehenzeiten von ihren Mitarbeitern festlegen kann.
Das ist schon mal ein Anfang.
Obwohl laut DV wahrscheinlich nicht.

Das behaupte ich auch. Mein anderer Chef ist der gleichen Meinung. Er hat einen Antrag auf die Höhergruppierung gestellt, der bereits 2x abgelehnt wurde. Dabei habe ich die Tätigkeiten einer Vorgängerin übernommen und mache sogar noch 1-2 höherwertige Tätigkeiten als sie zuvor. Sie hatte die EG, die mir abgelehnt wird. Es wird von mir vermutet (ohne Nachweise oder so), dass die Chefin aus Team A gefragt wurde und es aus Prinzip abgelehnt hat mir die höhere EG dort auch durchzuwinken. Das traue ich ihr auch zu. Wir scheitern am Antrag auf Höhergruppierung, obwohl alle anderen Assistenzen in den Teams ähnliches wie ich machen und die alle die höhere EG haben... nur eben in Team A haben alle eine darunter. Hoffe, das war nicht zu kompliziert formuliert.  ???

Da hast du völlig recht. :( Man lernt aus Fehlern. Du hast recht, ich nenne es leider umgangssprachlich auch so, kenne aber den Unterschied. Wie sich die Sache entwickeln würde, war nicht direkt abzusehen. Ich habe halt zugesagt, ca 1-2 Stunden mehr zu machen für ca 4 Wochen. Bei Bedarf. Es fällt mir schwer Kollegen hängen zu lassen. Ich weiß aber auch, dass ich mit einer solchen Einstellung ausgenutzt werden kann und das hier eindeutig passiert. Dessen bin ich mir bewusst. Wenn ich nun in der gleichen Lage wäre, kommt keinerlei Unterstützung. ich war irrig davon ausgegangen, dass man sich gegenseitig in Ausnahmesituationen unterstützt. Von daher hat sich meine Einstellung hierzu auch geändert. Ein weiteres Mal werde ich so etwas auf keinen Fall mitmachen. Glaube mir, so einen Fehler macht man nur einmal im Leben.  :-[ Ich habe vorher noch nie in einer Behörde gearbeitet. Solche Probleme gab es beim alten AG nicht. Man hat sich gegenseitig geholfen.

Im Grunde ist das so. Man kann natürlich minutengenau nach 4 Stunden gehen, wenn ein Antrag einging. Damit macht man sich aber sehr unbeliebt und ja, ich weiß, das wäre auch egal. Wenn es nur max. eine halbe Stunde ist, mache ich die von mir aus gerne, denn so kann ich Überzeiten ansammeln, die ich mal als Gleittag nehmen kann oder mal eine Stunde früher gehen usw. Mir geht es um das Maß dieser Überzeiten und wer die bestimmen möchte. Das hat Überhand genommen und geht so nicht.

Das habe ich auch schon gemacht. Sie entgegnet dann: "wo in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Sie bei uns im Team morgens arbeiten?" Ich habe geantwortet: "Im Rahmen der Gleitzeit in der DV". Sie droht dann immer sich über mich bei der Personalabteilung zu erkundigen. Getan hat sie das noch nie. Sie weiß schon ganz genau was sie tut. Ich bin grundsätzlich eine der einzigen dort, die sich überhaupt wehren und mit dem PR Kontakt aufgenommen haben. Andere schlucken es oder spielen das Spiel mit, um besser dazustehen. Auch wenn es hier gerade nicht so klingt, ich bin ununterbrochen am Widerstand leisten, seit Jahren. Sie gibt nicht auf und es kommt immer wieder zu Konfrontationen. Ich hatte irrsinnig angenommen, durch meinen Sondereinsatz würde sie mich nicht mehr ständig attackieren. An meiner Arbeitsleistung an sich, hat sie nie etwas auszusetzten.

Ja. ist auch meine Vermutung und die vom PR. Der PR will sich da nur absichern, um etwas in der Hand zu haben.
Die Frage ist nur, wie kann man gegen die Aussage der Kollegin argumentieren? Sie sagt, mit der Post käme so viel Arbeit, dass sie das mittags nicht schaffe. Sie ist nicht alleine, es gibt noch eine andere Assistenz. Dennoch soll ich herangezogen werden. Ich muss mir eine gute Strategie ausdenken, denn einfach zu sagen, ich mache das nicht, ist schwierig. Sollen sie das dann von der Personalabteilung bestimmen lassen und dann schauen wir weiter... denke ich. 8)





Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 04.01.2024 15:55
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition oder kann abgelehnt werden.
Besorg dir deine Tätigkeitsbeschreibung oder stellen ein aktuelle selber zusammen, dann lass dir vom AG (also der PA) bestätigen dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind, dann kann ein Gericht überprüfen, ob der PA dies zu Recht ablehnt (was hat eigentlich irgendein Teamleiter damit zu tun deine EG abzulehnen???)

hast du direkt mit dem PA mal darüber gesprochen, warum du 50% EGX Tätigkeiten machst und 50% EGx-1 und nu r EGX-1 bezahlt bekommst?
Das ist kein Thema, wo dein Teamleiter A,B oder C irgend etwas zu vermelden hat, die können alleinig sagen: Ja , die Tätigkeiten sin die die sie bei uns ausüben muss und die Stunden Anteile sind so und so.

man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, da gibt es niemanden bei deinem AG der bestimmen kann welche EG das ist.
Feststellen kann alleinig ein Gericht, welche Rechtsauffassung korrekt ist!
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Layer8 am 05.01.2024 06:02
Zitat
Dabei habe ich die Tätigkeiten einer Vorgängerin übernommen und mache sogar noch 1-2 höherwertige Tätigkeiten als sie zuvor. Sie hatte die EG, die mir abgelehnt wird.
Was gibt es da noch zu zögern? Fachanwalt Arbeitsrecht einschalten und klären lassen.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 05.01.2024 09:17
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition oder kann abgelehnt werden.
Besorg dir deine Tätigkeitsbeschreibung oder stellen ein aktuelle selber zusammen, dann lass dir vom AG (also der PA) bestätigen dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind, dann kann ein Gericht überprüfen, ob der PA dies zu Recht ablehnt (was hat eigentlich irgendein Teamleiter damit zu tun deine EG abzulehnen???)

hast du direkt mit dem PA mal darüber gesprochen, warum du 50% EGX Tätigkeiten machst und 50% EGx-1 und nu r EGX-1 bezahlt bekommst?
Das ist kein Thema, wo dein Teamleiter A,B oder C irgend etwas zu vermelden hat, die können alleinig sagen: Ja , die Tätigkeiten sin die die sie bei uns ausüben muss und die Stunden Anteile sind so und so.

man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, da gibt es niemanden bei deinem AG der bestimmen kann welche EG das ist.
Feststellen kann alleinig ein Gericht, welche Rechtsauffassung korrekt ist!

Die Tätigkeitsbeschreibung von der PA einzuholen machen wir gerade.

Nein, ich habe EGx und eigentlich sollte ich nachdem ich im zweiten Team angefangen habe EGX1 bekommen. Der erste Antrag wurde abgelehnt. Dann haben wir noch so 2 höherwertigere Tätigkeiten in meinen Aufgabenbereich genommen, die so von meiner Vorgängerin nicht bearbeitet wurden. Der zweite Antrag damit wurde auch abgelehnt. Nun haben wir die Tätigkeitsbeschreibung bei der PA angefordert. Wir rätseln, weshalb die PA beide ablehnt, obwohl es offensichtlich der EGX1 entspricht was ich mache, sogar etwas darüber mit den 2 neuen Sachen.

Dass, die andere Chefin bei der ich nur EGX habe irgendwas damit zu tun hat, ist nur eine Theorie. Nach dieser Theorie sagt sie evtl.: Pfft, die Mitarbeiterin hat hier nur EGX und kann hier nicht angehoben werden. Daraufhin überlegt die PA, wie sie es trennen kann. Trennen wäre aufwendig, da ich nur einen Arbeitsvertrag mit beidem habe. Das ist alles nur eine Theorie, weil es seltsam ist, dass 2 Anträge auf Höhergruppierung abgelehnt werden. Man überlegt dann halt, woran es liegen kann. Geteilte Bereichsstellen sind bei uns sehr selten. Es gibt damit viel zu wenig Erfahrungswerte. Erst recht, wenn eine Chefin ihre eigenen Regeln macht, muss man immer wieder Detektivarbeit leisten, um rauszubekommen, ob sowas überhaupt zulässig ist. Sie hat z.B. auch ausgenutzt, dass ich vorher noch nie in einer Behörde gearbeitet habe. Wenn bei uns die Teamleitung gesagt hat, wir sollen ab sofort 1 Std täglich länger machen, hat das Team das gemacht. In der freien Wirtschaft ist das so.

Unserer Meinung nach ist es auch so, dass bei 2 Stellen einmal zu EGX und einmal EGX1 einfach beides zu einer EGX1 wird. Also die höhere Stelle für beides gilt und die halbe niedere Stelle mit hochgezogen wird. Finanziell ist der Unterschied sehr gering.


Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich in einem Gespräch gegen das Argument, dass meine Kollegin so viel Arbeit/Posteingänge mittags hätte und daher will, dass ich meine Arbeit 4 Stunden später beginne, ankomme? Private Gründe kann ich nicht nennen, da ich ja die anderen 4 Std. im anderen Team bin.
Ich vermute ernsthaft, dass sie einfach alles an Arbeit (auch vom Morgen) auf mich abwälzen will. Sie ist morgens nicht wirklich aktiv am Arbeiten und nimmt sich auch nie Akten mit ins Homeoffice. Sie geht ohne Tasche oder Koffer. Alles andere ohne Akten dauert max 1-3 Std. pro Tag, wenn überhaupt. Ich frage mich mittlerweile, ob sie überhaupt arbeiten möchte, bzw. was sie 2 Tage ohne Akten im HO macht.

Ich vermute, das ist ihr Plan, wenn sie das durchbekommt: Sie wird morgens nicht viel machen und wenn ich mittags kommen soll, liegt alles auf meinem Tisch. Dann geht sie pünktlich und lässt alles liegen. Am Ende heißt es dann, ich habe nix gearbeitet, weil noch so viel da ist. Wie kann ich mich hier am besten wehren? Der PR wird sicher nicht mitmachen, wenn ich eine Kollegin so darstelle. Aber so ist es halt.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 05.01.2024 09:44
Unserer Meinung nach ist es auch so, dass bei 2 Stellen einmal zu EGX und einmal EGX1 einfach beides zu einer EGX1 wird. Also die höhere Stelle für beides gilt und die halbe niedere Stelle mit hochgezogen wird. Finanziell ist der Unterschied sehr gering.
Nein, da wird nichts hochgezogen.
Denn es gibt nicht eine Stelle mit EGx und eine Stelle mit egx1, du hast nur einen Arbeitsvertrag.
folglich müssen alle Arbeitsvorgänge getrennt voneinander betrachtet werden, bewertet werden und dann hat man die korrekte Eingruppierung.
Beispiel:
Stelle 1
AV1 EGx 20% Zeitanteil VZ Kraft
AV2 EGx 30%
Stelle 2
AV3 EGx 25%
AV4 EGx1 25%

eine Halbtagskraft auf Stelle 1 hätte egx
eine Halbtagskraft  auf Stelle 2 hätte egx1, da ja dann die Zeitanteile 
AV3 50% und AV4 50% wären und somit die höhere EG zum tragen kommt.
Als Vollzeitkraft hast du aber nur 25% EGx1 und somit bist du dann nur  EGx

Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 05.01.2024 09:51
Ich vermute ernsthaft, dass sie einfach alles an Arbeit (auch vom Morgen) auf mich abwälzen will. Sie ist morgens nicht wirklich aktiv am Arbeiten und nimmt sich auch nie Akten mit ins Homeoffice. Sie geht ohne Tasche oder Koffer. Alles andere ohne Akten dauert max 1-3 Std. pro Tag, wenn überhaupt. Ich frage mich mittlerweile, ob sie überhaupt arbeiten möchte, bzw. was sie 2 Tage ohne Akten im HO macht.

Ich vermute, das ist ihr Plan, wenn sie das durchbekommt: Sie wird morgens nicht viel machen und wenn ich mittags kommen soll, liegt alles auf meinem Tisch. Dann geht sie pünktlich und lässt alles liegen. Am Ende heißt es dann, ich habe nix gearbeitet, weil noch so viel da ist. Wie kann ich mich hier am besten wehren? Der PR wird sicher nicht mitmachen, wenn ich eine Kollegin so darstelle. Aber so ist es halt.
Wenn man weiß, wann die Eingäng reingekommen sind, dann weiß man auch wann sie sie nicht bearbeitet hat und dann dokumentiert man es halt jeden Tag:
x Fälle Eingang vor 10 Uhr unbearbeitet an mich übergeben.
y eingänge zwischen 10-12 an mich übergeben.
und dann gehst du halt pünktlich....
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: PiA am 05.01.2024 10:00
Zur Frage der Gesamtstellenanteile eine kurze Klarstellung:

- Die Variante mit einer halben Stelle in EGx und einer fast halben Stelle in EGx+1 - es war keine ganze Stunde weniger Wochenarbeitzeit als Vollzeit - hat eine Bekannte mit Einverständnis beider Teams gefahren, um die neue höherwertige halbe Stelle bereits antreten zu können ohne Stufenlaufzeiten zu verlieren.
=> Die Arbeitszeitreduktion geht auch recht geringfügig.

- Ich bin (und war auch schon "oben") mit MoinMoin einer Meinung, dass die beiden Teilstellen für die Eingruppierung zusammen zu sehen sind. Ich bin allerding "SuE"-verhaftet, da hängt die Eingruppierung häufig 1 zu 1 an der jeweiligen Stelle, da diese idR. je einen einheritlichen Arbeitsvorgang darstellt. Dieses Punkt habe ich bei dem o. a. Teilzeitvorschlag nicht ausreichend durchdacht, der Abgleich der gesamten Teiltätigkeiten ist in der Tat der erste Schritt.

***
Exkursfrage:
Man ist dort eingruppiert, wo die Tätigkeiten mindestens zu 50% liegen.
Wo ist man eingruppiert, wenn diese in zwei unterschiedlichen EGs jeweils bei 50% liegen - in der höheren oder in der niedrigeren, und wo "steht das"?
***

Dem Hinweis auf eine fachkundige Beratung schließe ich mich ausdrücklich an, zumal "uns" nicht alle Details bekannt sein werden - schon weil sie es im Zweifel nicht sein dürfen.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 05.01.2024 11:09
Ich vermute ernsthaft, dass sie einfach alles an Arbeit (auch vom Morgen) auf mich abwälzen will. Sie ist morgens nicht wirklich aktiv am Arbeiten und nimmt sich auch nie Akten mit ins Homeoffice. Sie geht ohne Tasche oder Koffer. Alles andere ohne Akten dauert max 1-3 Std. pro Tag, wenn überhaupt. Ich frage mich mittlerweile, ob sie überhaupt arbeiten möchte, bzw. was sie 2 Tage ohne Akten im HO macht.

Ich vermute, das ist ihr Plan, wenn sie das durchbekommt: Sie wird morgens nicht viel machen und wenn ich mittags kommen soll, liegt alles auf meinem Tisch. Dann geht sie pünktlich und lässt alles liegen. Am Ende heißt es dann, ich habe nix gearbeitet, weil noch so viel da ist. Wie kann ich mich hier am besten wehren? Der PR wird sicher nicht mitmachen, wenn ich eine Kollegin so darstelle. Aber so ist es halt.
Wenn man weiß, wann die Eingäng reingekommen sind, dann weiß man auch wann sie sie nicht bearbeitet hat und dann dokumentiert man es halt jeden Tag:
x Fälle Eingang vor 10 Uhr unbearbeitet an mich übergeben.
y eingänge zwischen 10-12 an mich übergeben.
und dann gehst du halt pünktlich....

Ist nicht so einfach zu erkennen bei uns. Es gibt einen Aktenbock auf dem die SAB Akten mit Aufträgen hinlegen. Diese arbeiten wir der Reihe nach ab. Dann gibt es noch dringende Sachen, die direkt auf unserem Schreibtisch von den SABs landen. Vom Aktenbock nimmt sie selten etwas, zumindest wenn ich anwesend bin. Es ist nicht für mich zu erkennen, ob sie morgens etwas auf ihrem Tisch hatte und mir das dann auf den Tisch legt. Für mich würde das so aussehen, als hätte es ein SAB auf meinen Tisch gelegt. Aber auch den Aktenbock bearbeite ich zu 90% alleine. Die Akten verändern sich da nicht sonderlich, nur oben drauf kommen neue.

Sollte sie also z.B. morgens im Büro sein, und ich soll mittags kommen, hat sie vielleicht nichts gearbeitet und mir das was sie da liegen hatte auf den Tisch gelegt. Sie kann auch behaupten, der Morgen wäre so stressig gewesen, dass sie nicht zum Aktenbock kam. Nachvollziehbar ist das nicht zu 100%.

Zur Frage der Gesamtstellenanteile eine kurze Klarstellung:

- Die Variante mit einer halben Stelle in EGx und einer fast halben Stelle in EGx+1 - es war keine ganze Stunde weniger Wochenarbeitzeit als Vollzeit - hat eine Bekannte mit Einverständnis beider Teams gefahren, um die neue höherwertige halbe Stelle bereits antreten zu können ohne Stufenlaufzeiten zu verlieren.
=> Die Arbeitszeitreduktion geht auch recht geringfügig.

- Ich bin (und war auch schon "oben") mit MoinMoin einer Meinung, dass die beiden Teilstellen für die Eingruppierung zusammen zu sehen sind. Ich bin allerding "SuE"-verhaftet, da hängt die Eingruppierung häufig 1 zu 1 an der jeweiligen Stelle, da diese idR. je einen einheritlichen Arbeitsvorgang darstellt. Dieses Punkt habe ich bei dem o. a. Teilzeitvorschlag nicht ausreichend durchdacht, der Abgleich der gesamten Teiltätigkeiten ist in der Tat der erste Schritt.

***
Exkursfrage:
Man ist dort eingruppiert, wo die Tätigkeiten mindestens zu 50% liegen.
Wo ist man eingruppiert, wenn diese in zwei unterschiedlichen EGs jeweils bei 50% liegen - in der höheren oder in der niedrigeren, und wo "steht das"?
***

Dem Hinweis auf eine fachkundige Beratung schließe ich mich ausdrücklich an, zumal "uns" nicht alle Details bekannt sein werden - schon weil sie es im Zweifel nicht sein dürfen.

EGX1 ist bei 50%. Das wäre die höhere EG. Beide EGs sind je einer 50% Arbeitsstelle zugeordnet. Im Arbeitsvertrag werden auch beide als 50% in Team A und 50% in Team B aufgeführt.

Das ist mir bekannt. Ich bin da nur leider Laie, wo man eine fachkundige Beratung außer bei einem Anwalt erhält. Ich hatte auch schon mal überlegt mich an einen Vorgesetzten meiner Vorgesetzten zu wenden. Andererseits ist ihr Verhalten wohl auch bekannt. Insofern weiß ich nicht, wen ich da am besten informiere. Es kann ja auch nicht sein, dass eine DV und sogar Arbeitsschutz offen ignoriert und untergraben werden, ohne dass man sich an jemanden intern wenden kann außer dem PR. :(
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 05.01.2024 12:29
Ist nicht so einfach zu erkennen bei uns. Es gibt einen Aktenbock auf dem die SAB Akten mit Aufträgen hinlegen.
Natürlich kannst du täglich dokumentieren, welche Akten sie dir hingeschoben hat.
Sei es das du ein Foto machst oder sonst wie, wenn du sorge hast, dass man dich anpfeift.
Und außerdem, kannst du die menge an Akten, die sie dir hingeschoben hat ihr ebenfalls für den nächsten Tag hinschieben, so what?
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 05.01.2024 12:38
Ist nicht so einfach zu erkennen bei uns. Es gibt einen Aktenbock auf dem die SAB Akten mit Aufträgen hinlegen.
Natürlich kannst du täglich dokumentieren, welche Akten sie dir hingeschoben hat.
Sei es das du ein Foto machst oder sonst wie, wenn du sorge hast, dass man dich anpfeift.
Und außerdem, kannst du die menge an Akten, die sie dir hingeschoben hat ihr ebenfalls für den nächsten Tag hinschieben, so what?

Na, eben nicht. Sie arbeitet von 6 Uhr - 14 Uhr, ich von 6:30 - 10:30. Wenn sie um ab 11 Uhr was hingelegt bekommt, brauch sie die Akten nur auf meinen Tisch zu schieben und ich komme morgens und denke, es war der SAB, der es mir hingelegt hat. Da stehen keine Namen drauf, nur der allgemeine Arbeitsauftrag. ich müsste dann mit jeder Akte zu jedem SAB gehen und fragen, wem er es mittags/nachmittags hingelegt hatte.

Nur den Aktenbock kann ich fotografieren und meine eigene Arbeit auch dadurch dokumentieren.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 05.01.2024 12:42
Exkursfrage:
Man ist dort eingruppiert, wo die Tätigkeiten mindestens zu 50% liegen.
Wo ist man eingruppiert, wenn diese in zwei unterschiedlichen EGs jeweils bei 50% liegen - in der höheren oder in der niedrigeren, und wo "steht das"?
§12 TVöd
1Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. 2Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen

Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der  egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: FearOfTheDuck am 05.01.2024 12:48
Es wäre doch ein Einfaches, eine Liste zu erstellen, die jene Akten aufführt, die du bearbeitest hast. Diese gibst du regelmäßig an die SAB und lässt sie dir gegenzeichnen. Das sollte das Ungleichgewicht in der Bearbeitung deutlich machen.

Ansonsten bleiben hier im Bezug auf die Kollegin nur sehr viele Vermutungen im Raum.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: PiA am 05.01.2024 12:49
Zitat
Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der  egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1

Ok, Denkfehler verstanden. Alle EGx+1-Tätigkeiten erfüllen auch die EGx.

Sprich: 50% EGx-1, 25% EGx und 25% EGx+1 macht mind. 50% EGx (oder höher), also Eingruppierung in EGx
Nicht: 50% in EGx-1, also Eingruppierung EGx-1
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 05.01.2024 12:53
Exkursfrage:
Man ist dort eingruppiert, wo die Tätigkeiten mindestens zu 50% liegen.
Wo ist man eingruppiert, wenn diese in zwei unterschiedlichen EGs jeweils bei 50% liegen - in der höheren oder in der niedrigeren, und wo "steht das"?
§12 TVöd
1Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. 2Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen

Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der  egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1

Danke Moin Moin. Ich werde mir den Auszug merken. Das dachten wir uns hier nämlich schon die ganze Zeit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die PA die Anträge ablehnt. Wir sind aber aktuell dran.

Mal eine andere Frage. Wegen der Chefin aus Team A will ich offiziell Beschwerde einlegen. Es sind so viele Vorfälle vorgefallen, die ich hier gar nicht so ausführlich schreiben kann. Nachdem ich gegoogelt habe, ist durchaus Mobbing oder Bossing erfüllt und dass mehrfach und stetig. Wohin kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten?  ???
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 05.01.2024 12:54
Es wäre doch ein Einfaches, eine Liste zu erstellen, die jene Akten aufführt, die du bearbeitest hast. Diese gibst du regelmäßig an die SAB und lässt sie dir gegenzeichnen. Das sollte das Ungleichgewicht in der Bearbeitung deutlich machen.

Ansonsten bleiben hier im Bezug auf die Kollegin nur sehr viele Vermutungen im Raum.

Der Vorschlag ist gut! Denke, das werde ich machen.  :)
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 05.01.2024 13:16
Danke Moin Moin. Ich werde mir den Auszug merken. Das dachten wir uns hier nämlich schon die ganze Zeit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die PA die Anträge ablehnt. Wir sind aber aktuell dran.
Hast du mein Post 9:44 gelesen und verstanden?
Solange man nicht die einzelnen Tätigkeiten (also die Arbeitsvorgänge)  und deren Bewertungen kennt kann es für mich plausibel und korrekt sein, dass der PA es ablehnt, weil deine Rechtsmeinung falsch ist.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 05.01.2024 13:20
Zitat
Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der  egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1

Ok, Denkfehler verstanden. Alle EGx+1-Tätigkeiten erfüllen auch die EGx.

Sprich: 50% EGx-1, 25% EGx und 25% EGx+1 macht mind. 50% EGx (oder höher), also Eingruppierung in EGx
Nicht: 50% in EGx-1, also Eingruppierung EGx-1
Grundsätzlich ja, aber.....

Hier mal eine Denksportaufgabe aus Haufe:
1   Sachbearbeitung im Aufgabengebiet A   20 %   x   x   x   9a
2   Sachbearbeitung im Aufgabengebiet B   20 %   x   x   –   6
3   Sachbearbeitung im Aufgabengebiet C   20 %   x   x   –   6
4   Sachbearbeitung im Aufgabengebiet D   40 %   x   –   –   5 Fg. 2

Da kommt dann die EG7 raus ;) wegen ein fünftel selbständige Leistung der 9a

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-2744-gesamtbetrachtung-addition-der-zeitlichen-anteile-der-nach-gleichen-taetigkeitsmerkmalen-bewerteten-arbeitsvorgaenge_idesk_PI13994_HI10848805.html
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 05.01.2024 13:24
Danke Moin Moin. Ich werde mir den Auszug merken. Das dachten wir uns hier nämlich schon die ganze Zeit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die PA die Anträge ablehnt. Wir sind aber aktuell dran.
Hast du mein Post 9:44 gelesen und verstanden?
Solange man nicht die einzelnen Tätigkeiten (also die Arbeitsvorgänge)  und deren Bewertungen kennt kann es für mich plausibel und korrekt sein, dass der PA es ablehnt, weil deine Rechtsmeinung falsch ist.

Habe ich das dann falsch verstanden? Meintest du nicht, dass wenn 50% der Tätigkeiten EGX1 Tätigkeiten sind, dies schon für die Anhebung ausreicht? Evtl. meinst du es auch so, dass nicht alle der 50 % der einen Stelle auch zu 50% höherwertigere Tätigkeiten als EGXI sind. Wenn man dann zB. nur 30% davon höherwertiges hätte, ist das auf die 100% Beschäftigung nicht ausreichend, da 30% von 100% zu wenig wäre... Ist es so?
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: PiA am 05.01.2024 13:36
Ich "grätsche mal rein":

Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.

Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.

Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.

Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 05.01.2024 14:13
Ich "grätsche mal rein":

Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.

Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.

Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.

Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")

Es sind EG6 und EG7  ;D
Ich verstehe. Fraglich ist, weshalb dann die EG7 für den einen Bereich auch abgelehnt wird. Vielleicht will man mir auch keine 2 Arbeitsverträge geben oder 2 Gehaltszahlungen etc. Das müsste man dann sicher alles komplett trennen.
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: MoinMoin am 05.01.2024 14:29
Ich "grätsche mal rein":

Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.

Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.

Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.

Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")

Es sind EG6 und EG7  ;D
Ich verstehe. Fraglich ist, weshalb dann die EG7 für den einen Bereich auch abgelehnt wird. Vielleicht will man mir auch keine 2 Arbeitsverträge geben oder 2 Gehaltszahlungen etc. Das müsste man dann sicher alles komplett trennen.
Nein, du hast es noch nicht verstanden.
Wieviel unterschiedliche Arbeitsvorgänge beinhalten deine beiden Stellenbeschreibungen? Welche Zeitanteile haben diese (nominal und dann daraus folgernd prozentual).
Wenn also deine eine Stelle 20h Umfang hat und es haben 4h davon das tarifliche Merkmal selbständige Leistung, dann sind es für sich betrachtet 20% und dadurch wird ein solcher 20h Job zur EG7.
Wenn du aber 40 h arbeitest und diese 4h sL hast, dann ist es nur 10% und du hast kein EG7, sondern insgesamt eine EG6.
btw:
Zwei AVs beim gleichen AG geht nur, wenn man alles aber auch alles wirklich voneinander getrennt ist, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch, also Urlaub, Zeiterfassung, ....
Titel: Antw:Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Beitrag von: Angeyja am 08.01.2024 09:02
Ich "grätsche mal rein":

Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.

Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.

Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.

Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")

Es sind EG6 und EG7  ;D
Ich verstehe. Fraglich ist, weshalb dann die EG7 für den einen Bereich auch abgelehnt wird. Vielleicht will man mir auch keine 2 Arbeitsverträge geben oder 2 Gehaltszahlungen etc. Das müsste man dann sicher alles komplett trennen.
Nein, du hast es noch nicht verstanden.
Wieviel unterschiedliche Arbeitsvorgänge beinhalten deine beiden Stellenbeschreibungen? Welche Zeitanteile haben diese (nominal und dann daraus folgernd prozentual).
Wenn also deine eine Stelle 20h Umfang hat und es haben 4h davon das tarifliche Merkmal selbständige Leistung, dann sind es für sich betrachtet 20% und dadurch wird ein solcher 20h Job zur EG7.
Wenn du aber 40 h arbeitest und diese 4h sL hast, dann ist es nur 10% und du hast kein EG7, sondern insgesamt eine EG6.
btw:
Zwei AVs beim gleichen AG geht nur, wenn man alles aber auch alles wirklich voneinander getrennt ist, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch, also Urlaub, Zeiterfassung, ....

Danke, MoinMoin.  :) Ich habe es jetzt verstanden. Ich muss auf die Info von der PA warten. Die wollen uns eine Stellenbeschreibung zukommen lassen.