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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BAT am 04.01.2024 09:00

Titel: Solidaritätszuschlag
Beitrag von: BAT am 04.01.2024 09:00
Habe gerade die Einkommenssteuererklärung 2023 fertig. Es gibt ja immer noch den Hinweis auf dem Steuerbescheid, dass der Soli nicht verfassungskonform sein könnte und hierzu die Festsetzung vorläufig ist.

Ist da eigentlich irgendwann mit einer abschließenden Klärung zu rechnen? Das dauert inzwischen ja länger als die Abklärung zu den Startgutschriften.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 05.01.2024 08:01
Irgendwann wird darüber eine Klärung herbeigeführt. Aber bis das kommt wird es noch lange dauern.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: Schmitti am 05.01.2024 08:48
Habe gerade die Einkommenssteuererklärung 2023 fertig.
Mit allem? Auch allen Bescheinigungsinhalten, die man irgendwann im März/April mitgeteilt bekommt?  :o :o
Weiß grad nicht ob ich beglückwünschen, bewundern oder spenden soll  :P
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: BAT am 05.01.2024 08:55
Was soll denn noch im März/ April kommen?
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: Floki am 05.01.2024 09:18
Er bezieht sich wohl auf die Bescheinigungen der AG, KV und Banken.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: Schmitti am 05.01.2024 09:19
Bei mir ist es immer ein Wettrennen zwischen PKV, ner Lebensversicherung und Kapitalerträgen. Die Daten bekommt das FA zwar auch so ohne den Umweg über mich übermittelt, aber ich bin schon zu sehr vom Staat versaut, das ich da einfach selbstermittelte Zahlen reinbasteln würde.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: BAT am 05.01.2024 09:25
Na gut, das sind ja jetzt eher spezielle Sachen. PKV haben doch die wenigsten. Kapitalerträge waren 2023 doch eher mau und die Aktien sind verkauft. Lebensversicherung? Die Beträge stehen doch fest...?
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: MoinMoin am 05.01.2024 09:48
Habe gerade die Einkommenssteuererklärung 2023 fertig.
Mit allem? Auch allen Bescheinigungsinhalten, die man irgendwann im März/April mitgeteilt bekommt?  :o :o
Weiß grad nicht ob ich beglückwünschen, bewundern oder spenden soll  :P
Wenn man keine KAP oder VuV hat, dann braucht man doch nur seine vom AG mitgeteilten Zahlen eintragen (wenn man nicht darauf warten will, bis das FA es via AG dir in die vorausgefertigte Steuererklärung übernimmt)

Also bei meine Gattin hab ich es auch fertig.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: BAT am 05.01.2024 12:08
Wenn man nichts besonderes hat, ist das ja in einer halben Stunden über ELSTER mit den bereits erfassten Daten gemacht. Warum also warten? Meines Wissen bekommen die Finanzämter zwar sowieso erst Mitte März die "Freigabe" zur abschließenden Bearbeitung, aber ich denke schon, dass hier doch auch das Windhundverfahren etwas zählt.

Und ab 2024 könnte es bei mir auch wieder zur Zahlungen des Solidaritszuschlages  kommen. Darum ging es ja eigentlich.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: Kaiser80 am 06.01.2024 20:19
Habe gerade die Einkommenssteuererklärung 2023 fertig.
Du alter Streber... ;D
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: BAT am 08.01.2024 12:05
Habe gerade die Einkommenssteuererklärung 2023 fertig.
Du alter Streber... ;D

Früher war ich ein Jahr schneller mit dem Eintrag eines Freibetrages, und da hatte ich auch noch keine Parteispenden ;)
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: Lämpel am 08.01.2024 20:12
Was soll denn noch im März/ April kommen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen laut NK-Abrechnung, falls man zur Miete wohnt?
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: BAT am 08.01.2024 20:17

Haushaltsnahe Dienstleistungen laut NK-Abrechnung, falls man zur Miete wohnt?

Bin Eigentümer, sind schon mit drin.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: Bauernopfer am 08.01.2024 23:22
Was soll denn noch im März/ April kommen?
Land BaWü. Ich muß noch auf die Einmalzahlung der IAP für Dezember 2023 warten :(
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: clarion am 09.01.2024 06:09
Wieso? Es gilt das Zuflussprinzip. Die IAP soll zudem doch steuerfrei sein.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: xirot am 11.01.2024 10:42
Was soll denn noch im März/ April kommen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen laut NK-Abrechnung, falls man zur Miete wohnt?

Nebenkostenabrechnungen kommen häufig im letzten viertel des Folgejahres. Ergo zu spät. Daher reicht man immer die vom Jahr vor dem eigentlichen Steuerjahr ein.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: Ozymandias am 11.01.2024 21:19
Was soll denn noch im März/ April kommen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen laut NK-Abrechnung, falls man zur Miete wohnt?

Nebenkostenabrechnungen kommen häufig im letzten viertel des Folgejahres. Ergo zu spät. Daher reicht man immer die vom Jahr vor dem eigentlichen Steuerjahr ein.

Machen zwar viele so, ist aber steuerrechtlich nicht korrekt wegen dem Abflussprinzip.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: Floki am 12.01.2024 07:52
Doch es ist steuerrechtlich absolut korrekt, da hier eine Sonderregelung greift. Gerade eben wegen der Problematik, dass die NKA bis zum 31.12 und früher Erklärungen bis zum 31.05 einzureichen waren.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: BAT am 12.01.2024 08:52
Aber nicht jeder ist verpflichtet bis 31.05. einzureichen.  ;)
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: Floki am 12.01.2024 08:59
Ich habe auch nichts anderes geschrieben, sondern lediglich dargelegt, dass diesbezüglich (ausnahmsweise) das Zu- und Abflussprinzip nicht gilt.
Titel: Antw:Solidaritätszuschlag
Beitrag von: BAT am 12.01.2024 09:02
Ich habe auch nichts anderes geschrieben, sondern lediglich dargelegt, dass diesbezüglich (ausnahmsweise) das Zu- und Abflussprinzip nicht gilt.

Aber sicher nur für jene, die verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben.