Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BAT am 04.01.2024 09:00
-
Habe gerade die Einkommenssteuererklärung 2023 fertig. Es gibt ja immer noch den Hinweis auf dem Steuerbescheid, dass der Soli nicht verfassungskonform sein könnte und hierzu die Festsetzung vorläufig ist.
Ist da eigentlich irgendwann mit einer abschließenden Klärung zu rechnen? Das dauert inzwischen ja länger als die Abklärung zu den Startgutschriften.
-
Irgendwann wird darüber eine Klärung herbeigeführt. Aber bis das kommt wird es noch lange dauern.
-
Habe gerade die Einkommenssteuererklärung 2023 fertig.
Mit allem? Auch allen Bescheinigungsinhalten, die man irgendwann im März/April mitgeteilt bekommt? :o :o
Weiß grad nicht ob ich beglückwünschen, bewundern oder spenden soll :P
-
Was soll denn noch im März/ April kommen?
-
Er bezieht sich wohl auf die Bescheinigungen der AG, KV und Banken.
-
Bei mir ist es immer ein Wettrennen zwischen PKV, ner Lebensversicherung und Kapitalerträgen. Die Daten bekommt das FA zwar auch so ohne den Umweg über mich übermittelt, aber ich bin schon zu sehr vom Staat versaut, das ich da einfach selbstermittelte Zahlen reinbasteln würde.
-
Na gut, das sind ja jetzt eher spezielle Sachen. PKV haben doch die wenigsten. Kapitalerträge waren 2023 doch eher mau und die Aktien sind verkauft. Lebensversicherung? Die Beträge stehen doch fest...?
-
Habe gerade die Einkommenssteuererklärung 2023 fertig.
Mit allem? Auch allen Bescheinigungsinhalten, die man irgendwann im März/April mitgeteilt bekommt? :o :o
Weiß grad nicht ob ich beglückwünschen, bewundern oder spenden soll :P
Wenn man keine KAP oder VuV hat, dann braucht man doch nur seine vom AG mitgeteilten Zahlen eintragen (wenn man nicht darauf warten will, bis das FA es via AG dir in die vorausgefertigte Steuererklärung übernimmt)
Also bei meine Gattin hab ich es auch fertig.
-
Wenn man nichts besonderes hat, ist das ja in einer halben Stunden über ELSTER mit den bereits erfassten Daten gemacht. Warum also warten? Meines Wissen bekommen die Finanzämter zwar sowieso erst Mitte März die "Freigabe" zur abschließenden Bearbeitung, aber ich denke schon, dass hier doch auch das Windhundverfahren etwas zählt.
Und ab 2024 könnte es bei mir auch wieder zur Zahlungen des Solidaritszuschlages kommen. Darum ging es ja eigentlich.
-
Habe gerade die Einkommenssteuererklärung 2023 fertig.
Du alter Streber... ;D
-
Habe gerade die Einkommenssteuererklärung 2023 fertig.
Du alter Streber... ;D
Früher war ich ein Jahr schneller mit dem Eintrag eines Freibetrages, und da hatte ich auch noch keine Parteispenden ;)
-
Was soll denn noch im März/ April kommen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen laut NK-Abrechnung, falls man zur Miete wohnt?
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen laut NK-Abrechnung, falls man zur Miete wohnt?
Bin Eigentümer, sind schon mit drin.
-
Was soll denn noch im März/ April kommen?
Land BaWü. Ich muß noch auf die Einmalzahlung der IAP für Dezember 2023 warten :(
-
Wieso? Es gilt das Zuflussprinzip. Die IAP soll zudem doch steuerfrei sein.
-
Was soll denn noch im März/ April kommen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen laut NK-Abrechnung, falls man zur Miete wohnt?
Nebenkostenabrechnungen kommen häufig im letzten viertel des Folgejahres. Ergo zu spät. Daher reicht man immer die vom Jahr vor dem eigentlichen Steuerjahr ein.
-
Was soll denn noch im März/ April kommen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen laut NK-Abrechnung, falls man zur Miete wohnt?
Nebenkostenabrechnungen kommen häufig im letzten viertel des Folgejahres. Ergo zu spät. Daher reicht man immer die vom Jahr vor dem eigentlichen Steuerjahr ein.
Machen zwar viele so, ist aber steuerrechtlich nicht korrekt wegen dem Abflussprinzip.
-
Doch es ist steuerrechtlich absolut korrekt, da hier eine Sonderregelung greift. Gerade eben wegen der Problematik, dass die NKA bis zum 31.12 und früher Erklärungen bis zum 31.05 einzureichen waren.
-
Aber nicht jeder ist verpflichtet bis 31.05. einzureichen. ;)
-
Ich habe auch nichts anderes geschrieben, sondern lediglich dargelegt, dass diesbezüglich (ausnahmsweise) das Zu- und Abflussprinzip nicht gilt.
-
Ich habe auch nichts anderes geschrieben, sondern lediglich dargelegt, dass diesbezüglich (ausnahmsweise) das Zu- und Abflussprinzip nicht gilt.
Aber sicher nur für jene, die verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben.