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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MarieH am 04.01.2024 19:26
		
			
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				Folgender Sachverhalt:
 
 Arbeitsvertrag mit Sachgrundbefristung vom 01.01.24-31.01.2024 und
 
 Arbeitsvertrag mit Sachgrundbefristung vom 01.02.24 - 31.12.25
 
 Wie verhält es sich mit der Probezeit, also befindet sicher Tarifbeschäftigte bis 30.06.24 oder bis 31.07.24 in Probezeit?
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				Welche Bedeutung hat denn das Wort Probezeit?
 KSchG gilt ab 1.7.
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				Sehe ich auch so. Hat nur Bedeutung für die Kündigungsfrist, ansonsten Papiertiger.