Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MarieH am 04.01.2024 19:26
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Folgender Sachverhalt:
Arbeitsvertrag mit Sachgrundbefristung vom 01.01.24-31.01.2024 und
Arbeitsvertrag mit Sachgrundbefristung vom 01.02.24 - 31.12.25
Wie verhält es sich mit der Probezeit, also befindet sicher Tarifbeschäftigte bis 30.06.24 oder bis 31.07.24 in Probezeit?
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Welche Bedeutung hat denn das Wort Probezeit?
KSchG gilt ab 1.7.
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Sehe ich auch so. Hat nur Bedeutung für die Kündigungsfrist, ansonsten Papiertiger.