Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Patricia am 05.01.2024 12:24
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Hallo liebe Forenmitglieder!
Ich bin Lehrerin an einer Schule in RLP
Nach dem Referendariat war ich 4½ Jahre als Assistentin an einer Fachhochschule als Angestellte beschäftigt.
Danach erfolgte die Verbeamtung an der Schule.
Ich frage mich, ob die Zeiten an der FH als ruhegehaltsfähig gelten (können).
Wer ist/war in einer ähnlichen Situation, bzw. weiß näheres?
Leider ist die Vorgehensweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Vielen Dank für Eure Antworten
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Das Vorgehen dürfte da überall gleich sein. Angestelltenzeiten können ruhegehaltfähig sein, wenn sie zur Ernennung geführt haben. Im vorgenannten Fall dürfte dies aufgrund des Dienstherrnwechsels auszuschließen sein.
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Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Es gibt verschiedene Erlasse dazu.
Traurig, und fast schon eine Schande, wäre es wenn die FH-Zeit (die am meisten gebracht hat) nicht berücksichtigt wird.
Würde mich nicht wundern. Vllt haben wir einige Ruheständler im Forum, die etwas wissen.
Schönes WoEnde an alle!