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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: tvoedneuling am 08.01.2024 16:30
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Hallo,
wie ist es bei Euch mit Rufbereitschaften? Laut TVöD erhalten wir bei einer stundenweisen Rufbereitschaft eine Vergütung von 12,5 v.H. des Stundenlohns (§8 Abs. 3 Satz 7).
Wäre hier statt einer Vergütung auch eine Gutschrift als Arbeitszeit möglich?
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Nein
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Nur wenn ein Arbeitszeitkonto nach Paragraph 10 besteht. Das hat aber kaum eine Verwaltung.
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Hmm....wir kriegen keine Rufbereitschaft, soetwas gibt es bei uns nicht, sagt mein Chef, dafür schreibt er hier und da ne Stunde mehr auf.
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Na dann muss man auch nicht ans Telefon gehen, wenn es klingelt.