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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Oli80 am 09.01.2024 15:50
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Grüß Gott,
wie verhält es sich bei einer Zulage (TVL §40, §18), wenn man in Teilzeit wechselt? Bleibt die in voller Höhe erhalten?
dankschön für Eure Antworten
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§ 18 TV-L ist gestrichen ;D
Für in Monatsbeträgen festgelegte Zulagen gilt § 24 Abs. 2 TV-L, d.h. anteilig.
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Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50
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Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50
Also bleibt sie in gleicher Höhe erhalten?
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Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50
Also bleibt sie in gleicher Höhe erhalten?
Das heißt zunächst, das §18 im Bereich der Wissenschaft nicht gestrichen ist.
Darüber hinaus gilt, das was McOldie schon geschrieben hat.