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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Oli80 am 09.01.2024 15:50

Titel: Leistungszulage und Teilzeit
Beitrag von: Oli80 am 09.01.2024 15:50
Grüß Gott,

wie verhält es sich bei einer Zulage (TVL §40, §18), wenn man in Teilzeit wechselt? Bleibt die in voller Höhe erhalten?

dankschön für Eure Antworten
Titel: Antw:Leistungszulage und Teilzeit
Beitrag von: McOldie am 09.01.2024 17:31
§ 18 TV-L ist gestrichen ;D
Für in Monatsbeträgen festgelegte Zulagen gilt § 24 Abs. 2 TV-L, d.h. anteilig.
Titel: Antw:Leistungszulage und Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 09.01.2024 19:47
Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50
Titel: Antw:Leistungszulage und Teilzeit
Beitrag von: Oli80 am 10.01.2024 07:29
Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50

Also bleibt sie in gleicher Höhe erhalten?
Titel: Antw:Leistungszulage und Teilzeit
Beitrag von: TV-Ler am 10.01.2024 08:00
Nicht für die die unter §40 fallen, guckst du tvl seite 50

Also bleibt sie in gleicher Höhe erhalten?
Das heißt zunächst, das §18 im Bereich der Wissenschaft nicht gestrichen ist.
Darüber hinaus gilt, das was McOldie schon geschrieben hat.