Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: leitz578 am 10.01.2024 07:48

Titel: Rückzahlung LoB §18
Beitrag von: leitz578 am 10.01.2024 07:48
Hallo zusammen,
ich habe mit der Dezember Abrechnung eine rückwirkende Abrechnung bzw. Korrektur für den Dezember 2022 erhalten.
Hierin ist eine Rückzahlung in Höhe des LoB Betrags, den ich 2022 bereits erhalten habe.

Kann die LoB einfach so zurückgefordert werden? Ist eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung über diesen Betrag möglich?
Titel: Antw:Rückzahlung LoB §18
Beitrag von: TVOEDAnwender am 10.01.2024 22:56
Kommt drauf an, was steht denn in der Dienst- bzw Betriebsvereinbarung?
Titel: Antw:Rückzahlung LoB §18
Beitrag von: SiegVibe am 11.01.2024 16:39
Sofern die LOB-Zahlung im Dezember 2022 auch fällig war (sh. Dienstvereinbarung), wird die Rückforderung aufgrund der sechsmonatigen Ausschlussfrist nicht mehr rechtmäßig sein.
Titel: Antw:Rückzahlung LoB §18
Beitrag von: sueypastoral am 18.01.2024 04:24
run 3 (https://run-3.pro/)
Hallo zusammen,
ich habe mit der Dezember Abrechnung eine rückwirkende Abrechnung bzw. Korrektur für den Dezember 2022 erhalten.
Hierin ist eine Rückzahlung in Höhe des LoB Betrags, den ich 2022 bereits erhalten habe.

Kann die LoB einfach so zurückgefordert werden? Ist eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung über diesen Betrag möglich?
Wenn Sie eine rückwirkende Abrechnung oder Korrektur erhalten haben, die eine Rückerstattung bereits erhaltener Beträge beinhaltet, liegt möglicherweise ein Fehler im ursprünglichen Abrechnungs- oder Zahlungsvorgang vor. Das Abrechnungsunternehmen wird in solchen Situationen in der Regel die erforderlichen Korrekturen vornehmen und etwaige Überzahlungen zurückerhalten.
Titel: Antw:Rückzahlung LoB §18
Beitrag von: SiegVibe am 18.01.2024 15:32
Wo kommen denn bitte in letzter Zeit diese ganzen KI-Bots her...  :o
Titel: Antw:Rückzahlung LoB §18
Beitrag von: FearOfTheDuck am 18.01.2024 19:35
Aus Bots-wana? ;)