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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: frankundfrei am 11.01.2024 20:27

Titel: [Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 11.01.2024 20:27
Hi,

vorab Klarstellung zum Text unten:  "Pensionär" = Rentner als Beamter und "Rentner" = als Angestellter.

ich bin 54 und mir bewusst, dass ich sicherlich nicht bis 67 oder evtl auch nicht bis 63 im öD arbeiten will.

Ich bin seit 2006 beamtet und hab vorher ab Zivildienst, Berufsausbildung und Studium ca 17 Jahre dort verbracht, bevor ich 2006 beamtet wurde. Beamter bin ich also nun knapp 18 Jahre.

Da ich also ggf in ein paar Jahren privatisieren will, überlege ich, ob ich die Entlassung beantrage und damit auch als Angestellter wieder in die GKV gehe.

Pro und CON >> wieder Angesteller und GKV   oder Beamter mit PKV:
- versichert günstig für 2-300 EUR, anstatt als Beamter im Alter, wo ich dann ggf. das Doppelte zahle, auch wenn ich dann 70 % Beihilfe bekomme-

- würde ich als Beamter privatisieren, muss ich bis 63 die PKV zu 100 % ohne Beihilfe selbst zahlen und bekomme die erst wieder ab 63, dann zu 70 %. Dafür wäre eine Anwartschaftversicherung nötig und die 100 % PKV kostet mit 1000 EUR Selbstbehalt auch ca. 650 EUR.

- Aufgabe Beamtenstatus bedeutet idR Nachversicherung bei der Rentenversicherung, wo dann das relativ niedrige BruttoEinkommen des Beamten zugrunde gelegt wird, DOCH nun gibt es Altersgeld, was weit besser ist, aber mWn wohl auch einen Abschlag von 15 % zur Normalpension bedeutet.
ALSO der Beamte bekommt eben doch klar mehr Pension als der Angestellte und ein Rausgehen aus dem Beamtenstatus ist finanziell wohl jedenfalls negativ.

- der GKV Beitrag als Rentner wird aus allein Einkünften wie Dividenden, Rente, Zinsen etc ermittelt

- der Staat zahlt für den Rentenanteil aus der Beamtenzeit vorauss. keine 50%, sondern diesen Teil zahl ich komplett, da die Mindestpflichtversicherungszeit nicht erfüllt sein dürfte.

- als Pensionär ist das eben egal, wieviel man verdient, zahlt aber dennoch je nach PKV ggf. einen hohen Beitrag, und ein Notwechsel in den PKV-Grundtarif (wie Leistungs-Niveau der GKV dann) ist traurig- und war ja nicht Ziel als man sich für die KV entschied.

- AUCH bei Leben im Ausland wird man die PKV ggf nicht los.

Ich bin für die kommende 20 Jahre relativ unabhängig, finanziell und suche aus den beiden Situationen die KOMBI mit maximaler Freiheit bei finanziell maximalem Sinn.

Wer von euch hat hier Wissen oder eigene Erfahrungen, die mit helfen und die allg. interessant sind?  ;)

Danke vorab und beste Grüße
Frank
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: clarion am 11.01.2024 21:30
Das Privatisieren ist vor dem 63. Lebensjahr sowieso sehr teuer, egal was Du machst.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Saxum am 11.01.2024 22:10
Kurz und knapp, erstmal ist eine Ehepartner*in vorhanden und in der GKV versichert?
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Bastel am 12.01.2024 11:30
Sind 600€ nicht etwas viel für die PKV bei nur 30%?
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Rentenonkel am 12.01.2024 11:53
Ob tatsächlich Altersgeld in Frage kommt, hängt zunächst von dem Bundesland ab, in dem man wohnt. Nur in folgenden Bundesländern gibt es dazu Regelungen. 

Baden-Württemberg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen

Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.

Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

Je nachdem, in welchem Land man lebt, gibt es auch Sozialversicherungsabkommen, so dass man ggf. sich auch im Ausland gesetzlich weiter krankenversichern muss.

Auch muss man in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall der Erwerbsminderung in den letzten 5 Jahren vor der Erkrankung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge haben. Sollte man also innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausscheiden als Beamter erwerbsgemindert werden, hat man ein Problem: Als Beamter gibt es keine Versorgungsansprüche, da man nicht mehr verbeamtet ist. Als gesetzlich Rentenversicherter hat man die besonderen, versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 12.01.2024 17:31
Kurz und knapp, erstmal ist eine Ehepartner*in vorhanden und in der GKV versichert?

sorry, nein, geschieden, keine Kinder...Versorgungsunterhalt  an Ex um die 100 EUR gehen dann mal noch weg
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 12.01.2024 17:33
Sind 600€ nicht etwas viel für die PKV bei nur 30%?

Hi Bastel,

die > 600 € war der Beitrag für 100 % für die Zeit der Freistellung ohne Bezüge oder eben auch ohne Arbeitgeber, wenn die PKV Pflicht weiterhin gegeben ist.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 12.01.2024 17:41

Baden-Württemberg
.....
Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.
......
Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

....
....Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.

ja, Rentenonkel, DANKE,
Start dann wohl mit 67 zum Altersgeld, und ja in BaWü.

Klar, finanziell sollte ich wohl Beamter bleiben.....mir ist eben unklar, welche klaren Vorteile ich bei Verlassen des Beamtenstatus und retour zur GKV habe, falls diese existieren....
würdet ihr Bemater bleiben und sehe ich die Situation irgendwie "falsch"?

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: PolareuD am 13.01.2024 09:22
Wie wäre es denn schlicht und einfach mit Teilzeit. Arbeitszeit auf Minimum von 10h/Woche reduzieren. Und später dann Altersteilzeit beantragen.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: InternetistNeuland am 13.01.2024 13:40

Baden-Württemberg
.....
Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.
......
Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

....
....Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.

ja, Rentenonkel, DANKE,
Start dann wohl mit 67 zum Altersgeld, und ja in BaWü.

Klar, finanziell sollte ich wohl Beamter bleiben.....mir ist eben unklar, welche klaren Vorteile ich bei Verlassen des Beamtenstatus und retour zur GKV habe, falls diese existieren....
würdet ihr Bemater bleiben und sehe ich die Situation irgendwie "falsch"?

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

Ich würde auf keinen Fall das Beamtenverhältnis beenden. Du wirst dann nur mit dem Minimalbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Ist es für dich möglich in den Basistarif deiner PKV zu wechseln? Dieser bietet normalerweise die gleichen Leistungen wie eine GKV zu gleichen Konditionen.

Alternativ gibt es die pauschale Beihilfe in einigen Bundesländern. Da werden 50% der Versicherungskosten übernommen egal ob PKV oder freiwillig GKV.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Beamter am 13.01.2024 15:45

Baden-Württemberg
.....
Das Altersgeld gilt dann allerdings als betriebliche Altersversorgung, die dann startet, wenn das Regelsicherungssystem startet. Das wiederum dürfte dann die gesetzliche Rente sein.

Ohne die Nachversicherung kann man allerdings die Wartezeit von 35 Jahren wahrscheinlich nicht mehr erreichen, so dass die gesetzliche Altersrente (und somit auch das Altersgeld) erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (vermutlich 67) gezahlt werden kann.
......
Während man von der gesetzlichen Rente nur halbe Beiträge zur gesetzlichen KV zahlt, zahlt man von dem Altersgeld (bis auf einen kleinen Freibetrag) volle Beiträge zur KV.

....
....Dann muss man ab da von seinen Ersparnissen leben.

ja, Rentenonkel, DANKE,
Start dann wohl mit 67 zum Altersgeld, und ja in BaWü.

Klar, finanziell sollte ich wohl Beamter bleiben.....mir ist eben unklar, welche klaren Vorteile ich bei Verlassen des Beamtenstatus und retour zur GKV habe, falls diese existieren....
würdet ihr Bemater bleiben und sehe ich die Situation irgendwie "falsch"?

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

Ich würde auf keinen Fall das Beamtenverhältnis beenden. Du wirst dann nur mit dem Minimalbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Ist es für dich möglich in den Basistarif deiner PKV zu wechseln? Dieser bietet normalerweise die gleichen Leistungen wie eine GKV zu gleichen Konditionen.

Alternativ gibt es die pauschale Beihilfe in einigen Bundesländern. Da werden 50% der Versicherungskosten übernommen egal ob PKV oder freiwillig GKV.

Was soll dieser „Minimalbetrag“ sein?

Man wird mit seinen individuellen Bruttobezügen regulär (AN- und AG-Beiträge) nachversichert.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: PolareuD am 13.01.2024 16:56
„ Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal.

Für jedes Kind bzw. Stief- oder Pflegekind werden Ihnen pauschal drei Jahre bei der Vorversicherungszeit angerechnet“

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Ozymandias am 13.01.2024 17:14
Im PKV Vertrag nachschauen. Bei Wegzug in Länder außerhalb der EU bzw. EWR kann je nach Vertrag die PKV wegfallen.

Der einfachere Weg ist, sich für mindestens einen Monat einen Midijob zu besorgen. Supermarkt, Tankstelle, McDonalds, Fließband, Unternehmen von Freunden/Bekannten, da ist der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Im Prinzip reicht auch eine Woche, um die PKV loszuwerden. Dann zahlt man monatlich ca. 220-230 Euro an die GKV, je nach Herkunft des Einkommens mehr, da einkommensabhängig. Insbesondere Kapitaleinkünfte kann man aber leicht steuern, Vermietung nicht so leicht.

Die Rentenberater beraten auch zur GKV und teilweise auch zur Pension. Vielleicht wäre das eine Idee.
Als Beamter steckt man zwischen den Systemen fest und es ist schwer das Optimum zu finden. In BW ist das Altersgeld nicht ganz so schlecht. Wechsel zur GKV ist prinzipiell möglich, ob sich das betraglich und leistungstechnisch lohnt, muss jede Person selber entscheiden.

Es gibt sehr viele Leute in der freiwilligen GKV, die vergessen ihr Einkommen nachzuweisen und dann mit dem Maximalbetrag belohnt werden.

Es gibt verschiedene Beurlaubungsmöglichkeiten, vielleicht damit mal eine Probe machen.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 13.01.2024 18:18
Hi und Danke für eure Antworten und Input!

Ein Minijob reicht wohl nicht aus, es muss schon ein sozialversicherungspflichtiger Job mit eigener Abführung an die GKV sein ,so die TKK zu mir...aber DAS ist ja nicht das Problem, wobei man einen Teilzeitjob nicht unbedingt so schnell vor 55 bekommt....


@ OZYMANDIAS:
danke werd mal also zur DRV gehen.
Ist denn das Altersgeld konkret definitiv bestimmbar ? Ich las was von 15 % weniger als der normal sich ergebende Betrag mit den gegebenen Randbedingungen: soll heißen:
ich bekäme mit Sofortausstieg 57 zB   2000 € und abzgl. 14,4 % Abschlag und dann noch die 15 % weg?

Das mit dem Wegzug ins Ausland muss ich mal schauen: aber ab 55 kann ich mir selbst das nicht vorstellen, dass die einen rauslassen...wieso sollten sie? Aber Danke.

***
zB 10 % Teilzeit: nun ,das ist eben nicht das, was "Freiheit für mich bedeutet", denn dann bleib ich ja in dem Apparat und ok, denkbar isses, aber ich will ja flexibel sein, mal 10 Wochen weg zu sein und dann wieder arbeiten....

DAS ist eben der Hauptpunkt, wieso ich mit dem Abschied aus des Beamtentum liebäugle, weil man als Beamter letztlich doch in Grenzen gefangen ist....zum Preis der finanziellen Vorteile, der Pension.
"Altersteilzeit" gibt es ja als Beamter nicht, nur Sabbatjahr, was ähnlich ist....
DAS Sabbatjahr ist die EINZIGE Option ,die mich ggf als Beamter halten wird.
EIN erheblicher "FreiheitsNEGATIVpunkt" als Beamter ist es, dass man bei Freistellung ab zB ab 57 dann NICHT flexibel arbeiten darf (mal nix tun - mal bissl was tun, mal sehr viel tun), denn man ist ja weiter Beamter, abgesehen von evtl Dozent mit "nur" Aufwandsentschädigung.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Ozymandias am 13.01.2024 18:41
Die Rentenberater die ich meinte, arbeiten nicht bei der DRV. Die sind ein eigener Beruf die gegen Honorar beraten, zu allen Sozialversicherungen und teilweise auch zu Pension (bei Mischerbwerbsbiographien). Dort könnte man dann auch Fragen zur GKV stellen.

Bezüglich Altersgeld müsste man bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung nachfragen. Vielleicht gibt es dazu eine Versorgungsauskunft.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 13.01.2024 18:42
Die Rentenberater die ich meinte, arbeiten nicht bei der DRV. Die sind ein eigener Beruf die gegen Honorar beraten, zu allen Sozialversicherungen und teilweise auch zu Pension (bei Mischerbwerbsbiographien). Dort könnte man dann auch Fragen zur GKV stellen.

Bezüglich Altersgeld müsste man bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung nachfragen. Vielleicht gibt es dazu eine Versorgungsauskunft.

DANKE für die Klarstellung zum Berater!
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Rentenonkel am 15.01.2024 08:51

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

Hier ist das Problem, § 1 jeder macht seins. Weder die gesetzliche Rentenversicherung noch ein privater Rentenberater können und dürfen dir da in diesem Punkt weiterhelfen. Auch ein privater Rentenberater muss nur einen Sachkundenachweis über die gesetzliche Rente gegenüber dem Sozialgericht nachweisen und kennt sich daher im Beamtenrecht nicht aus. Selbst wenn man sich auskennen würde, würde man dahingehend nicht beraten dürfen.

Die KVBW berechnet Dir im Übrigen nicht die Pension, sondern die Versorgung. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich bei den Berechnungen davon ausgehen, dass es sich dabei um die Gesamtversorgung handelt. Das bedeutet, dass ich davon ausgehen würde. dass das der Gesamtbetrag ist, der einem in Summe aus allen Altersvorsorgesystemen zusteht.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Rentenonkel am 15.01.2024 08:59
„ Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal.

Für jedes Kind bzw. Stief- oder Pflegekind werden Ihnen pauschal drei Jahre bei der Vorversicherungszeit angerechnet“

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

Das beschreibt lediglich, ob man im Alter in die Pflichtversicherung der Rentner aufgenommen wird oder nicht. Bei der Pflichtversicherung werden die Beiträge direkt von den Alterseinkünften einbehalten und abgeführt, bei der freiwilligen Versicherung erhält man ggf. einen Zuschuß und muss die Beiträge selbst an die gKV und gPV abführen.

Bei der freiwilligen Versicherung ist auch noch interessant, dass Vermögenseinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung den Beitrag erhöhen können. Diese Einkünfte bleiben lediglich bei der Pflichtversicherung außen vor.

Alles in allem ist das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgerichtet und ein vorzeitiges Ausscheiden wird finanziell in jedem Fall teuer.

Aufgrund der Beihilfe im Alter bin ich davon überzeugt, dass die Kosten zur freiwilligen KV und die Beiträge zu privaten KV ab der Pension ähnlich hoch sein dürften.
Titel: Antw:Beamtenstatus und PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 16.01.2024 13:19
.......

Aufgrund der Beihilfe im Alter bin ich davon überzeugt, dass die Kosten zur freiwilligen KV und die Beiträge zu privaten KV ab der Pension ähnlich hoch sein dürften.

Danke, Rentenonkel.

Kinder hab ich keine, und dass die KV im Alter auch bei der GKV relativ hoch sein wird, hab ich mir auch schon überschlagen, da ich Nebeneinküfte hab.....die Zeit des vorz. Auscheidesn wäre jedenfalls bei der GKV billiger...bin kommende Woche mal bei meiner PKV wegen ggf. Auslandsumzug.

mit der Versorgungsstelle bin ich im Austausch und rechne gerade deren lette Berechnung nach, um Varianten selbst zu ermittlen und zu verstehen.

Die sagten mir vor 2 Jahren, dass die Rente der DRV angerechnet wird und man sie sozusagen bekommt (von wem weiss ich nicht), bis man die vollen 71,75 % erreiche, aber ob das so ist und ich die wirkllich richtig verstanden hab, bin ich unsicher...frag ich alsbald. Aktuell bekäme ich rein als "Pension" oder Versorgung mit Ruhegehaltssatz 62,05 %  - ich würde meinen, das wird eben dann mit der gesetzl. Rente (angeblich ca 800 €) aufgestockt...bis es dann 71,75 % we ll see.

Unklar bei deren Berechnung ist mir eben der genaue Einfluss von Vorzeiten in der freien Wirtschaft - in die Jahresermittlung wird es wohl irgendwie eingerechnet, aber so wirklich als "ruhegehaltsfähige" Zeit zählt es doch wieder nicht....
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Rentenonkel am 16.01.2024 15:31
Wenn ein Beamter vorzeitig in den Ruhestand geht, gibt es auf Antrag die Möglichkeit, den Ruhegehaltssatz vorübergehend bis auf maximal 66,97 % erhöhen zu lassen, sofern zwar die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist, aber eine solche noch nicht realisiert werden kann.

Die Erhöhung entfällt jedoch bei Erhalt einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, spätestens mit Eintritt der Regelaltersgrenze (67. Lebensjahr).

Die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Versorgung haben aber nur aktive Beamte. Wenn man vorher aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, kann man sich nicht mehr vorzeitig in den Ruhestand versetzen lassen. Je nach Konstellation wird man dann entweder nachversichert und kann ggf. vorzeitig mit Minderung eine gesetzliche Rente erhalten (sofern man dann auf mindestens 35 Jahre kommt) oder man erhält Altersgeld ergänzend zur gesetzlichen Rente, sobald diese fällig wird (ohne Zeiten der Nachversicherung erst mit 67 Jahren).

Eine vorzeitige Entlassung schließt jedenfalls eine vorzeitige Pensionierung aus. Daher ergibt sich die Frage der vorzeitigen Versorgung und damit auch der vorübergehenden Erhöhung der Versorgung nur dann, wenn man sich entschließt, bis zur vorzeitigen Pensionierung verbeamtet zu bleiben. 
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 16.01.2024 19:30
Wenn ein Beamter vorzeitig in den Ruhestand geht, gibt es auf Antrag die Möglichkeit, den Ruhegehaltssatz vorübergehend bis auf maximal 66,97 % erhöhen zu lassen, sofern zwar die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist, aber eine solche noch nicht realisiert werden kann.

puh, dürfte bei mir nicht zutreffen, ich war inkl. Zivildienst ab 1989 und Studium etc vor Beamtentum (ab 2006) ca. 16 Jahre RV pflichtig....also < 35 J.

Die Erhöhung entfällt jedoch bei Erhalt einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, spätestens mit Eintritt der Regelaltersgrenze (67. Lebensjahr).

Auch wenn man mit 14,4 % Abschlag mit 63 geht, dennoch also keine Erhöhung durch RV Teil, schade.

Die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Versorgung haben aber nur aktive Beamte..............
....... Daher ergibt sich die Frage der vorzeitigen Versorgung und damit auch der vorübergehenden Erhöhung der Versorgung nur dann, wenn man sich entschließt, bis zur vorzeitigen Pensionierung verbeamtet zu bleiben.
bedeutet dies, dass man also doch schon mit 63 und 14,4 % Abschlag eine Erhöhung durch die Gesetz. Rente erhalten könnte? Ja, aber wiederum nein, weil man keine 35 Pflichtjahre aufweisen kann!?

Wo, Rentenonkel, steht dies genau, bitte, deine obigen Erläuterungen zur AUfstockung durch die Rente -  in der Sozialgesetzgebung, oder ist es Versorgungsrecht nach Gesetz xy "?
Danke vorab!
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Rentenonkel am 17.01.2024 13:03
Das Ganze ist sehr komplex und hier treffen sowohl die Vorschriften aus der  Beamtenversorgung als auch die Vorschriften aus der gesetzlichen Rente aufeinander. Es gibt nicht die eine Rechtsnorm, daher kann ich Dir nicht nur eine konkrete nennen. Es steht aber alles irgendwo im Gesetz  ;)

Ich versuche den Sachverhalt nochmal anders darzustellen, vielleicht wird es dann etwas klarer:

Fallkonstellation a)

Beamter geht mit 63 Jahren in Pension, hat mehr als 5 Jahre in der gesetzlichen RV aber weniger als 35 Jahre

Ergebnis:

Zunächst erhält der Beamte von 63 Jahren bis 67 Jahren lediglich eine (gekürzte) Pension. Auf Antrag kann die Pension auf bis zu 66,97 % erhöht werden, weil die gesetzliche Rente noch nicht greift. Das geht aber nur dann, wenn der Ruhegehaltsatz alleine aus Beamtenzeiten unter 66,97 % liegt.

Ab 67 entfällt dieser Zuschlag auf 66,97 %. Gleichzeitig erhält der Beamte zu seiner (dann geringeren Pension) eine gesetzliche Rente. Sollte die Summe aus gesetzlicher Rente plus Beamtenversorgung die Höchstversorgungsgrenze überschreiten, wird die Pension noch weiter gekürzt. Es ist auch denkbar, dass der Beamte von 63 bis 67 ein höheres Einkommen hat als ab 67.

Fallkonstellation B)

Beamter wird vor dem 63 Lebensjahr aus dem Beamtenverhältnis entlassen und wird nicht nachversichert, stattdessen sichert der Dienstherr ihm einem eine spätere Versorgung in Form von Altersgeld zu

Ergebnis:

Der Beamte hat weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in der Beamtenversorgung die Möglichkeit, vor Erreichen des 67. Lebensjahres eine Versorgung zu erhalten.

Fallkonstellation C)

Beamter wird vor dem 63 Lebensjahr aus dem Beamtenverhältnis entlassen und wir in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert

Ergebnis:

Durch die Nachversicherung erlischt jeder Anspruch auf Versorgung gegenüber dem Dienstherrn. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird man allerdings so gestellt, als wenn man in der Zeit berufstätig war. Daher erreicht man durch die Nachversicherung die Wartezeit von 35 Jahren und kann dann mit 63 Jahren mit 14,4% Rentenabzug eine gesetzliche Rente in Anspruch nehmen.

Die zu erwartende Rente ist dann allerdings deutlich geringer als die Gesamtversorgung bei Konstellation A oder B.
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Ozymandias am 17.01.2024 13:14

WER ist eigentlich aktuell der richtige Ansprechpartner, um mir mal eine Gesamtübersicht zu geben, was ich mit 63 oder Sofortfreistellung ohne Bezüge bis 63 ALS BEAMTER an Versorgung erhalten würde?
Denn die KVBW berechnet mir ja wohl nur die Pension und ob und in welcher Form und Höhe genau dann die "Rente" der DRV angerechnet wird oder nicht, sag mir bisher keiner. WER hilft da ? (ist dazu verpflichtet?) 

Danke und Grüße
Frank

Hier ist das Problem, § 1 jeder macht seins. Weder die gesetzliche Rentenversicherung noch ein privater Rentenberater können und dürfen dir da in diesem Punkt weiterhelfen. Auch ein privater Rentenberater muss nur einen Sachkundenachweis über die gesetzliche Rente gegenüber dem Sozialgericht nachweisen und kennt sich daher im Beamtenrecht nicht aus. Selbst wenn man sich auskennen würde, würde man dahingehend nicht beraten dürfen.

Die KVBW berechnet Dir im Übrigen nicht die Pension, sondern die Versorgung. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich bei den Berechnungen davon ausgehen, dass es sich dabei um die Gesamtversorgung handelt. Das bedeutet, dass ich davon ausgehen würde. dass das der Gesamtbetrag ist, der einem in Summe aus allen Altersvorsorgesystemen zusteht.

Es gibt aber durchaus gerichtlich zugelassene Rentenberater die auch Dienstleisungen für Beamte wegen der Beamtenversorgung anbieten:
Wie gut oder schlecht die das machen, keine Ahnung.

Nur ein paar Beispiele:
https://www.rb-wolf.com/?page_id=26
https://rentenberatung-lang.de/beamtenversorgung.phtml

Zitat
Beamtenversorgung

    Prüfung der Anrechnung der Versicherungszeiten beim BDA (Besoldungsdienstalter)
    Prüfung der Auswirkung einer Teilzeittätigkeit
    Ermittlung der Pensionsansprüche
    Einholung von Auskünften bei den Landesämtern für Besoldung und Versorgung
    Anmeldung der Pensionsansprüche
    Klärung der Beihilfesituation  und ggf. Anpassung des Krankenversicherungsschutzes
    Prüfung der Pensionsbescheide

Dort wird dann theoretisch auch für Falschauskünfte gehaftet, also wenn man das Geld dafür ausgeben will, könnte es dort durchaus eine gesamtheitliche Beratung - gegen Honorar geben.
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 17.01.2024 19:14
DANKE @ Rentenonkel und @ Ozymandias!

Ich hätte doch schon wieder Nachfragen zum Verständnis der 3 Varianten....aber das geht auf dem Wege alles nicht, werde dies den KVBW fragen, in der Hoffnung, die wissen was dazu....daher danke für die Anregungen, nach denen ich nun fragen kann. ;D

Und Danke für die RB Links, einer gar in meiner Nähe! mal sehen, je nach dem, woher ich ausreichend Aufklärung bekomme....denke noch an das  :o Gesundheitsministerium telefonisch und die  :o Sozialverband VDK.
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Rentenonkel am 18.01.2024 07:54
Es gibt zum einen einen Unterschied zwischen Auskunft und Beratung, und zum anderen endet die Möglichkeit der Beratung sobald sich der Ratgebende aus seinem eigenen Rechtskreis bewegt.

Du möchtest in folgenden Rechtsbereichen Informationen:

Beamtenrecht
Rentenrecht
Krankenversicherungsrecht

Das Problem dabei ist, dass sobald man sich aus dem einen Rechtskreis bewegt, man in einen anderen gelangt, für den jemand anderes zuständig ist.

Die von Ozymandias benannten Rentenberater geben nach deren eigenen Angaben lediglich Auskünfte und helfen bei der Kommunikation mit dem Dienstherrn. Das ist so ähnlich wie ein Zulassungsdienst, der gegen Gebühr für Dich Dein Auto anmeldet. Kostet Geld und am Ende ist es nur eine Dienstleistung, aber keine eigenständige Berechnung oder eigenständige Beratung.

Wenn man belastbare Informationen haben will, muss man sich zunächst die Fragen aufschreiben, die man hat und dann nach den jeweiligen Trägern sortieren. Dann muss man die einzelnen Fragen jeweils an die einzelnen Stellen richten. Das Grundproblem dabei ist aber auch, dass es zwar in der gesetzliche KV und RV eine Beratungspflicht hat, im Beamtenrecht gibt es sowas aber nicht. Da ist die Informationsbeschaffung eine Holschuld des Beamten.

Es gibt nur sehr wenige, die sich in allen Rechtskreisen auskennen und Dir einen Gesamtüberblick verschaffen können.

Vielleicht hilft auch hier ein bildhafter Vergleich etwas weiter:

Ich esse gerne Mettbrötchen mit Zwiebeln und Salz und Pfeffer.

Wenn ich wissen will, wie das Brötchen gebacken wird, frage ich den Bäcker.
Wenn ich wissen will, wie das Mett hergestellt wird, frage ich den Metzger.
Wenn ich wissen will, wie Zwiebeln hergestellt werden, frage ich den Bauern.
Wenn ich wissen will, welches Salz und Pfeffer am besten ist, frage ich den Gewürzhändler.

Wenn ich keine Lust habe, mein Mettbrötchen selbst zu schmieren, gehe ich zum Bäcker oder Metzger und lasse mir eines belegen. Der Bäcker kann aber nur wenige Fragen zum Mett, zu den Zwiebeln und den Gewürzen beantworten. Der Metzger kann nur wenige Fragen zum Brötchen, zu den Zwiebeln und zu den Gewürzen beantworten.

Wenn ich auch keine Lust habe, mir mein Mettbrötchen selbst zu besorgen, bestelle ich eines über einen Lieferdienst und zahle dafür mehr. Der Lieferdienst kann mir zwar das Mettbrötchen besorgen, Fragen dazu kann der aber nur sehr wenige beantworten.

Ich kann aber auch zu allen Stellen einzeln gehen, mir das beste Brötchen, das beste Mett, die besten Zwiebeln und die besten Gewürze organisieren und mir meine Brötchen dann selbst schmieren. Ist wesentlich mehr Aufwand, das Ergebnis und der Erkenntnisgewinn dürfte aber um ein vielfaches höher sein.

Falls das alles zu mühselig ist, frag einfach weiter nach und ich beantworte Dir die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen  ;)
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 18.01.2024 14:05
Danke Rentenonkel, auch für das Angebot !  :)

(aber die detaillierte Fragerei wäre recht mühselig, ohne dass man Antwortender gleich nachfragen kann)

Ich habe nun Termine mit dem
- Telefonat mit dem Ruhegehalts-"Versorger" in 1-2- Wochen, wo ich vorab meine Fragen einreiche
- PKV kommende Woche
- und ggf werd ich noch zur DRV gehen (wobei mir deren letzte - in meinem Fall 600 € - Prognose als Rente mal reicht)
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Speedito am 18.01.2024 15:47
Hallo Frank,

da ich ähnliches plane wie du, habe ich mich mit der Materie auch schon intensiv auseinandergesetzt. Zumindest bei uns in Hessen ist es so, dass bei der Entscheidung für´s Altersgeld (und bei Nachversicherung natürlich erst recht) ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienst keine Beihilfe mehr gewährt wird, auch dann nicht, wenn mit erreichen des Rentenalters der Altersgeldanspruch beginnt. Ich bin daher zu dem Entschluss gekommen, dass es keine Option ist in der PKV zu bleiben, ein Wechsel in die GKV ist unter Berücksichtigung finanzieller Aspekte meiner Meinung nach Pflicht bei unserem Vorhaben.

Wie schon aufgeführt wird es mangels entsprechdner Beitragsjahre in der zweiten Hälfte unseres Erwerbslebens nichts mit der vergünstigten "Krankenversicherung der Rentner", eine normale freiwllige GKV sollte im Alter aber trotz allem deutlich günstiger sein als die 100% PKV (entsprechende Schritte um vor dem 55 Lebensjahr wieder in die GKV zu kommen sind natürlich obligatorisch).

Wollte nur kurz auf diesen Aspekt hinweisen, vielleicht verhält es sich bei euch ja anders mit der Beihilfe in Kombination mit Altersgeld, in Hessen ist die dann aber wie gesagt futsch.

Grüße
Speedito
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 18.01.2024 19:00
Hi Speedito.

Interessant, dass es Dich auch betrifft.

Es ist klar, dass beim Altersgeld die Beihilfe wegfällt, da man ja kein Beamter mehr ist, man hat vorher ja die Entlassung aus dem Dienstverhältnis beantragt. Also kein Beamter, keine Beihilfe.

Und die GKV als Privatier/Rentner geht schon recht günstig - wenn ich richtig lege...kann man sich ja bei einem GKV Rechner ermitteln.
Mit einem Privatier-Nebeneinkommen (zB Zinsen) von ca 1000 EUR kommt man noch mit 200-250 EUR GKV gesamt weg...ähnlich als Selbstständiger mit wenig Einkommen.

Aber da man in der PKV als (doch nicht gekündigter) Beamter mit 70 % Beihilfe auch bei DEM Betrag landen dürfte und WEIT besser Krankheitsversorgung hat, ist das für mich doch kein Kriterium mehr.
Zur Not in den Standardtarif, der wohl bei 850 € liegt, + 0,3 Eigenanteil = 255 €.

Und Altersgeld als nichtmehrBeamter ist eben schon WEIT schlechter als Ruhegehalt, selbst wenn man mit 55 sich als Beamter ohne Besoldung und Beihilfe freistellen lässt, dürfte man dann bei Ruhestand als BeamtenVersorgungsempfänger ne viel besser Versorgung haben.

Und die maximale Versorgung als Beamter erreiche ich wohl nicht, aber durch die Anwartschaft aus der DRV in der Privatwirtschaft, darf ich diese Rente dann auch erhalten, bis ich wieder auf die vollen 71,75 % als Beamter im Ruhestand komme.

Ich kläre aktuell mit der Versorgungsstelle und der PKV genau die Zahlen - tendiere aber stark zum Verbleib als Beamter und wenn ich es nicht mehr ertrage, dann Sabbatjahr oder Freistellung ohne Bezüge (mit "Beamtenstatus").

In 2-3 Wochen kann ich mehr sagen.
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Rentenonkel am 19.01.2024 07:40


Und die GKV als Privatier/Rentner geht schon recht günstig - wenn ich richtig lege...kann man sich ja bei einem GKV Rechner ermitteln.
Mit einem Privatier-Nebeneinkommen (zB Zinsen) von ca 1000 EUR kommt man noch mit 200-250 EUR GKV gesamt weg...ähnlich als Selbstständiger mit wenig Einkommen.



Die von Dir genannten 200 bis 250 EUR sind fällig in der Phase, in denen man ausschließlich von den ca. 1.000 EUR Nebeneinkünfte leben muss.

Ansonsten orientieren sich die Beiträge an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und werden oft unterschätzt.

Beispiel:

2000 EUR Altersgeld
600 EUR gesetzliche Rente
1000 EUR Nebeneinkünfte

Gesamteinkommen 3600 EUR

Beitrag für Menschen ohne Kinder etwa 18,5 %: 

rund 700 EUR, abhängig vom Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse

Wenn durch die Altersrückstellungen der privaten KV der Beitrag dort im Alter bei 800 EUR liegen sollte, ist der Unterschied ab da nicht mehr so hoch.

Der Beitrag zu gesetzlichen Krankenversicherung ist nur in der Phase entscheidend günstiger, in der man "Privatier" ist. Es sei denn, man ist verheiratet und der Partner ist privat krankenversichert. Aber das ist ein anderes Thema ...
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Saxum am 19.01.2024 08:21
Ja davor "warne" ich auch gerne, sofern man nicht etwa die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe hat und/oder in den unteren Einkommensgruppen befindet ohne weitere Nebeneinkünfte.

Man verwechselt dabei gerne den freiwillig GKV versicherten mit dem (KVdR) pflichtversicherten und zack fallen auf alle Einkünfte der Beitrag an. Wenn man sich darüber im Klaren ist und es einem passt - sehr gerne, aber ich hab das Gefühl das wird einfach übersehen und dann ist im Ruhestand die Überraschung zu groß.

Einfach nur in die GKV zu wechseln reicht ja nicht, das führt bestenfalls zur freiwilligen Mitgliedschaft - für die Pflichtmitgliedschaft, wo dann nicht auf "alles" Beitrag anfällt, muss man ja die 9/10 Regel erfüllen und eine gesetzliche Rente beziehen.

Für mich klingt weiterhin die Variante "mit Beihilfe" die beste Lösung. Aber bitte hier auch beachten, wenn man länger als 30 Tage unbezahlt Beurlaubt ist (mal Sachen wie z.B. Altersteilzeit oder Elternzeit o.ä. ausgeklammert) entfällt in aller Regel der Anspruch auf Beihilfe und es wird 100% PKV fällig. Wenn die Möglichkeit besteht kann man sich ja für diesen Zeitraum bis zum tatsächlichen Ruhestand sich familienversichern lassen und dann im Ruhestand wieder die Beihilfe+PKV via (großer/kleiner) Anwartschaft wieder aufleben lassen. Ich weiß das trifft auf dich nicht zu @frank, aber falls wer sonst die Idee noch hat.

Und wie erwähnt für den Fall der Fälle, dass du dir Sorgen wegen einem zu hohen PKV Beitrag machst:

Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Luis1703 am 19.01.2024 11:23
Fallkonstellation a)

Beamter geht mit 63 Jahren in Pension, hat mehr als 5 Jahre in der gesetzlichen RV aber weniger als 35 Jahre

Ergebnis:

Zunächst erhält der Beamte von 63 Jahren bis 67 Jahren lediglich eine (gekürzte) Pension. Auf Antrag kann die Pension auf bis zu 66,97 % erhöht werden, weil die gesetzliche Rente noch nicht greift. Das geht aber nur dann, wenn der Ruhegehaltsatz alleine aus Beamtenzeiten unter 66,97 % liegt.

Ab 67 entfällt dieser Zuschlag auf 66,97 %. Gleichzeitig erhält der Beamte zu seiner (dann geringeren Pension) eine gesetzliche Rente. Sollte die Summe aus gesetzlicher Rente plus Beamtenversorgung die Höchstversorgungsgrenze überschreiten, wird die Pension noch weiter gekürzt. Es ist auch denkbar, dass der Beamte von 63 bis 67 ein höheres Einkommen hat als ab 67.

Ich dachte immer wenn ich vorzeitig in den Ruhestand gehe, wird meine Pension als höhst Pension angesehen und mir wird meine Rente angerechnet?
Ich (Bundesbeamter) würde bis 67 auf 71,16 % kommen. Wenn ich mit 63 in Pension gehe bekomme ich 14,4 abgezogen und diese Pension würde dann als höchst Pension (71,16 %) angesehen und meine Rente fast komplett angerechnet!
VG
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Rentenonkel am 19.01.2024 12:16
Nach § 55 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG werden Versorgungsbezüge neben Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur bis zum Erreichen bestimmter Höchstgrenzen gezahlt. Ist das Ruhegehalt nach § 14 Abs. 3 BeamtVG gemindert, ist das für die Höchstgrenze maßgebende Ruhegehalt nach § 55 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG in sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 3 BeamtVG festzusetzen.

Bei einem vorzeitig in den Ruhestand getretenen Beamten ist die Höchstgrenze iSv. § 55 Abs. 2 BeamtVG daher das um die Abschläge nach § 14 Abs. 3 BeamtVG verminderte Ruhegehalt.

Durch die Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Versorgungsbezüge wird bei sog. Systemwechslern, die aus einem rentenversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis in den Beamtenstatus wechseln, eine „Doppelversorgung”, die die höchstmögliche Versorgung eines „Nur-Beamten” übersteigen würde, vermieden. Darüber hinaus werden Doppelzahlungen aus öffentlichen Kassen verhindert und die Einsparung von Haushaltsmitteln bezweckt. Diese Zwecke werden dadurch erreicht, dass die Gesamtleistung von Rentenversicherung und Beamtenversorgung durch einen Höchstbetrag, nämlich die höchst erreichbare Pension, „gekappt” wird. Versorgungsbezüge ruhen, soweit beide Leistungen zusammen diese Kappungsgrenze überschreiten

Vereinfacht ausgedrückt ist damit die Höchstversorgungsgrenze 71,75 % abzüglich des Versorgungsabschlages von 14.4 %.

Bei der Fallkonstellation a) ist lediglich der Fall beschrieben worden, wie es sich verhält, wenn die Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht oder nicht vollständig auch als ruhegehaltfähige Dienstzeiten anerkannt werden können und man vor dem Versorgungsabschlag die 66,97 % ohne die Zeiten als Angestellter nicht erreicht.
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Luis1703 am 19.01.2024 12:44
Ja und das ist ja mein Problem, dass ich wenn ich bis 67 Arbeite fast die volle Pension /71,16 %) bekomme und meine Rente angerechnet wird und wenn ich mit 63 aufhöre (71,16 - 14,4)meine Pension 56,76 % ist und meine Rente auch angerechnet wird.
VG
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Rentenonkel am 19.01.2024 13:05
Ja und das ist ja mein Problem, dass ich wenn ich bis 67 Arbeite fast die volle Pension /71,16 %) bekomme und meine Rente angerechnet wird und wenn ich mit 63 aufhöre (71,16 - 14,4)meine Pension 56,76 % ist und meine Rente auch angerechnet wird.
VG

Die Höchstversorgungsgrenze ist 71,75 % - 14,4 % Abschlag (von den 71,75 %), also 61,418 %

Der persönliche Ruhegehaltssatz ist 71,16 % - 14,4 % Abschlag (von den 71,16 %), also 60,913 %.

Die Differenz von 60,913 zu 61,418 wird nicht angerechnet, alles darüber hinaus schon.

So ist sichergestellt, dass die persönliche Gesamtversorgung die maximale Versorgung eines "Nur-Beamten" nicht übersteigt.

Wenn man mit 63 Jahren mit vollen Abschlägen eine Pension haben möchte, muss man sich das leisten können und wollen.

Die Frage wäre, ob Du nicht mit 65 Jahren aufgrund der dann insgesamt 45 Jahre ohne Abschläge in die Versorgung gehen könntest. Vielleicht wäre das eine mögliche Alternative.
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Luis1703 am 19.01.2024 13:23
Ja das wäre auch eine Alternative.
Im Moment bin ich mir aber nicht sicher ob ich noch länger als bis zum 60. arbeiten möchte. Was hilft mir meine abschlagfrei Pension wenn ich sie dann nicht mehr so ausgeben kann wie ich es möchte?. Ich denke mit 58 werde ich mich mal intensiv darum kümmern. Wer weiß was bis dahin alles noch möglich ist, oder auch nicht!
VG
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 19.01.2024 14:23
Fallkonstellation a)


Zunächst erhält der Beamte von 63 Jahren bis 67 Jahren lediglich eine (gekürzte) Pension. Auf Antrag kann die Pension auf bis zu 66,97 % erhöht werden, weil die gesetzliche Rente noch nicht greift. Das geht aber nur dann, wenn der Ruhegehaltsatz alleine aus Beamtenzeiten unter 66,97 % liegt.

Ab 67 entfällt dieser Zuschlag auf 66,97 %. Gleichzeitig erhält der Beamte zu seiner (dann geringeren Pension) eine gesetzliche Rente. Sollte die Summe aus gesetzlicher Rente plus Beamtenversorgung die Höchstversorgungsgrenze überschreiten, wird die Pension noch weiter gekürzt. Es ist auch denkbar, dass der Beamte von 63 bis 67 ein höheres Einkommen hat als ab 67.

War mir unbekannt, diese Antragsoption: ich verstehe sie auch nicht wirklich.
Woher kommt denn dann das Geld, von wem? Der Beamtenversorger stockt die Pension auf ? Wieso ? Wie wurde vorher diese Aufstockung von wem finanziert? Stammt das Geld von der DRV? Ne,Du schreibst ja, die Pension kann erhöht werden...... ???
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: Rentenonkel am 22.01.2024 11:54
Diese Aufstockung ist gedacht für Beamte, die vorzeitig im Ruhestand sind und von der eigentlichen erdienten Pension nicht leben können.

Da die vorzeitige Inanspruchnahme bei der gesetzlichen Rentenversicherung an die Wartezeit von 35 Jahren geknüpft ist, kann der Ruheständler in einer vorübergehenden Phase bis 67 zwar eine Pension erhalten, aber noch keine gesetzliche Rente.

Weil ein Beamter ein Leben lang (und damit auch im Ruhestand) einen Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung hat, stockt der Dienstherr ggf. auf Antrag die Pension vorübergehend auf, um zu vermeiden, dass der vorzeitig in Ruhestand gegangene Beamte in finanzielle Not gerät und dann gegen Bezahlung Dienstgeheimnisse ausplaudert, um seinen Lebensstandard zu sichern. Diese Aufstockung endet in dem Moment, in dem die gesetzliche Rente tatsächlich greift.

Die Beamtenversorgungen werden aus Steuergeldern finanziert, die Rente dagegen finanziert sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Dazu gibt es noch einen Zuschuss des Bundes, der ebenfalls aus Steuermitteln finanziert wird.
Titel: Antw:[Allg] Beamtenstatus & PKV mit 54 wieder aufgeben und zurück als Angestellter ?
Beitrag von: frankundfrei am 28.03.2024 17:11

Fallkonstellation a)

Beamter geht mit 63 Jahren in Pension, hat mehr als 5 Jahre in der gesetzlichen RV aber weniger als 35 Jahre

Ergebnis:

Zunächst erhält der Beamte von 63 Jahren bis 67 Jahren lediglich eine (gekürzte) Pension. Auf Antrag kann die Pension auf bis zu 66,97 % erhöht werden, weil die gesetzliche Rente noch nicht greift. Das geht aber nur dann, wenn der Ruhegehaltsatz alleine aus Beamtenzeiten unter 66,97 % liegt.

Ab 67 entfällt dieser Zuschlag auf 66,97 %. Gleichzeitig erhält der Beamte zu seiner (dann geringeren Pension) eine gesetzliche Rente. Sollte die Summe aus gesetzlicher Rente plus Beamtenversorgung die Höchstversorgungsgrenze überschreiten, wird die Pension noch weiter gekürzt. Es ist auch denkbar, dass der Beamte von 63 bis 67 ein höheres Einkommen hat als ab 67.


Hallo Rentenonkel.

Heute nun konnte ich mit dem komm. Versorgungsträger in BW telefonieren.
Der § 28 LBeamtVG BW greift bei dem üblichen gesunden Beamten nicht.....es ist wohl vorbehalten denen, die dienstunfähig werden und Berufsgruppen wie Feuerwehrleuten....

Als ich den § 28   https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BeamtVGBWV3P28 (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BeamtVGBWV3P28) las, dachte ich zuerst, du hast recht, aber jede Ziffer 1 bis 4 des Absatz 1 bauen leider  aufeinander auf,....es reicht nicht Eintritt 63, sondern die folgenden sind wohl weitere Bedingung.

Von daher SCHADE und dennoch Danke  :), hätte ja sein können, Du hast Recht....ist aber nicht so, oder?
Die erfahrene Bearbeiterin am Telefon war sich sicher....wirklich logisch ist es mE auch nicht.
Ich gehe freiwillig früher mit 63 in Pension (ok den 14,4 % Abschlag nehm ich hin) und dennoch finanziert man mir ne Aufstockung...!? :-[

LG
Frank