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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nerostar am 12.01.2024 17:05
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Hallo.
Ich habe aktuell zwei Jobangebote. Eines einer Kommune (TVöD) und ein anderes eines privaten Unternehmens.
Ich kann eine Berufserfahrung vorweisen, welche maximal (unter Berücksichtigung von förderlichen Zeiten) in eine Stufe 4 beim TVöD AG münden könne.
Das Gehalt bzw. die Stufe ist noch nicht abschließend verhandelt.
Das Angebot des privaten Unternehmens (finanziell) ist in Höhe einer S14 Stufe 5 TVöD angesiedelt.
Gibt es eine Möglichkeit, beim TVöD AG die Stufe 5 zu verhandeln, obwohl man nur höchstens 8 Jahre förderliche Berufserfahrung vorweisen kann? Oder sind dem TVöD AG da rein tarifrechtlich die Hände gebunden?
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Dem AG sind die Hände nicht gebunden:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkr%C3%A4fte-RL_mit_Deckblatt.pdf
Man könnte dir die Stufe 5 definitiv geben, wenn man denn möchte. Lege Ihnen das andere Angebot vor.
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Dem AG sind die Hände nicht gebunden:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkr%C3%A4fte-RL_mit_Deckblatt.pdf
Man könnte dir die Stufe 5 definitiv geben, wenn man denn möchte. Lege Ihnen das andere Angebot vor.
Vielen Dank!
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Gerne und viel Erfolg; bei mir hat es letzte Woche leider nicht geklappt, ich wollte die Stufe 4 durchsetzen.
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Schade!
Ich denke man befindet sich in der besten Position, wenn man auf den Stellenwechsel nicht angewiesen ist und somit hoch pokern kann.
Mein Plan ist zumindest eine Stufe 4 mit Vorweggewährung zur Stufe 5. Mal schauen ob das klappt.
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@VKA West: Wo siehst du in der RL Stufe 5?
@Nerostar: Evtl. könntest du die Stufe 5 außertariflich verhandeln. Du kannst ja erwähnen, dass dir ein finanziell besseres Angebot vorliegt.
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Ohne Berufserfahrung = bis Stufe 4
Mit Berufserfahrung = entsprechend mehr
So verstehe ich das.
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Plan B: falls beim AG Stellen unbesetzt sind - steht das somit verfügbare Gehalt zur Verteilung frei dh besteht sehrwohl die Möglichkeit, die Stufe 5 durch entsprechende "persönliche Zulage" auszugleichen.
Haken - nur ein sehr kleiner Personenkreis weiß überhaupt davon ... Man spricht bekanntlich nicht über solche Gelder.
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Aussertariflich geht alles, sofern der AG aussertarifliche Bezahlung machen darf.
Das ist natürlich eine Binsenweisheit.
Aus der Richtlinie kann ich nicht erkenne, wie damit eine Stufe 5 begründet werden kann.
Gleichwohl man natürlich eine monetäre Fachkräftezulage nach 1. bekommen kann, so dass das Entgelt in Höhe der Stufe 5 dabei rauskommt.
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Ist alles verhandelbar.
Gerade bei den Stufen geht einiges
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Ohne Berufserfahrung = bis Stufe 4
Mit Berufserfahrung = entsprechend mehr
So verstehe ich das.
Nr 2 lautet für mich eher:
Neue MA = Möglichkeit bis Stufe 2 oder 3
Bestands-MA = Möglichkeit bis Stufe 4
Damit ist bei Stufe 4 Schluss.
Gleichwohl bestünde die von MoinMoin aufgezeigte Möglichkeit. Dann läge man ggf. zumindest finanziell im Bereich der Stufe 5.
Wobei sich erstmal zeigen muss, inwieweit die RL dann in der Praxis überhaupt zur Anwendung kommt. Wenn man hier manchmal depperte Begründungen der Personaler zu fixen Ansprüchen sieht...
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Ist alles verhandelbar.
Gerade bei den Stufen geht einiges
So kenne ich das aus eigener Erfahrung. Ich bin in Stufe 5, obwohl mir selbst bei wohlwollender Anerkennung sämtlicher Berufserfahrung nur Stufe 4 zustünde. Wurde eben so verhandelt und dann gewährt.
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Ist alles verhandelbar.
Gerade bei den Stufen geht einiges
So kenne ich das aus eigener Erfahrung. Ich bin in Stufe 5, obwohl mir selbst bei wohlwollender Anerkennung sämtlicher Berufserfahrung nur Stufe 4 zustünde. Wurde eben so verhandelt und dann gewährt.
Aussertariflich geht alles, sofern der AG aussertarifliche Bezahlung machen darf.
Das ist natürlich eine Binsenweisheit.
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Ich weiß nicht genau was du mit außertariflich meinst. Ich bin ohne Zulage o.ä. in Stufe 5 eingruppiert.
Aber ich glaube das ist für den Fragesteller egal. Es ist grundsätzlich möglich, wird aber nicht überall gemacht.
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Ich weiß nicht genau was du mit außertariflich meinst. Ich bin ohne Zulage o.ä. in Stufe 5 eingruppiert.
Aber ich glaube das ist für den Fragesteller egal. Es ist grundsätzlich möglich, wird aber nicht überall gemacht.
Ausser bzw. übertariflich heißt, dass du in der Stufe 5 eingruppiert wurdest, obwohl es tariflich nicht möglich ist.
Das könnte als Eingruppierungsirrtum wieder zurück genommen werden, wenn es nicht vertraglich entsprechend fixiert ist.
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Je mehr förderliche Zeiten der Berufserfahrung -> desto höher die Erfahrungsstufe
Tariflich/Außertariflich hier mehr zu geben dürfte dem Personalrat und anderen MA nicht gefallen.
Zulagen sind denke ich möglich, solange es "on top" zum Tarifvertrag ist.
Außerdem werden die Stufen bis Stufe 4 nach Zeit erreicht, darüberhinaus kann es der AG bei schlechter Leistung verwehren, gleichzeitig ist bei überdurchschnittlich guter Leistung eine Vorweggewährung möglich.
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Je mehr förderliche Zeiten der Berufserfahrung -> desto höher die Erfahrungsstufe
Tariflich/Außertariflich hier mehr zu geben dürfte dem Personalrat und anderen MA nicht gefallen.
Zulagen sind denke ich möglich, solange es "on top" zum Tarifvertrag ist.
Außerdem werden die Stufen bis Stufe 4 nach Zeit erreicht, darüberhinaus kann es der AG bei schlechter Leistung verwehren, gleichzeitig ist bei überdurchschnittlich guter Leistung eine Vorweggewährung möglich.
bis Stufe 3 durch Zeitablauf, der Zugang zur Stufe 4 kann verwehrt werden bei Minderleistenden.
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Sofern Du kein ver.di Mitglied bist entfaltet der TvöD Dir gegenüber nur insofern Gültigkeit als dass der AG ihn gerne anwenden möchte. Da der TVöD aber nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde, ist er theoretisch für nicht Gewerkschaftsmitglieder auch nicht bindend.
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Sofern du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, der den TVöD inkludiert, hat er für deinen Arbeitsverhältnis eben die gleiche Gültigkeit, wie für einen Gewerkschaftsmitglied.
Wenn du einen individuellen Arbeitsvertrag machst, der den TVöD nicht mit einschließt oder nur Teile davon, dann kannst du auch als Gewerkschaftsmitglied Dinge vereinbaren, die über und außerhalb des TVöD sind.
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Danke für die Präzisierung @Moinmoin, das ist letztlich die Quintessenz aus meinem Posting, da der der TE noch nicht beim Schritt "Unterschrift des Arbeitsvertrags" war, habe ich soweit garnicht gedacht.
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Insgesamt kann sich der TVÖD nicht entscheiden, ob Erfahrung für Stufen nun wichtig ist oder nicht. ;)
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Insgesamt kann sich der TVÖD nicht entscheiden, ob Erfahrung für Stufen nun wichtig ist oder nicht. ;)
Doch die haben doch einen eindeutig geregelt, dass alleinig einschlägige Berufserfahrung bei Einstellung wichtig ist und ansonsten nur Zeitablauf oder Leistung. :P