Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: 0esli0 am 15.01.2024 11:54
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Hallo zusammen,
beim Antrag auf Elterngeld sind für die 8-wöchige Mutterschutzfrist ja zwingend zwei Basis-Elterngeld-Monate anzukreuzen.
Bei Müttern, die Mutterschaftsleistungen erhalten und deren Entbindung ein paar Tage vor dem errechneten ET stattfindet, geht die Mutterschutzfrist ja ggf. bis in den 3. Lebensmonat des Kindes hinein und sie erhalten anteilige Mutterschaftsleistungen für die „angehangenen“ Tage. Dies wirkt sich auf den Elterngeldbezug aus und es sind zwingend 3 Basis-Elterngeld-Monate anzukreuzen, da sich der EG-Bezug ja auf die Lebensmonate bezieht.
Nun aber meine Frage: wie verhält sich das bei Beamtinnen, die keine Mutterschaftsleistungen erhalten, da ja die Dienstbezüge während der MuSchu-Fristen weitergezahlt werden? Werden dann hier auch zwingend 3 Basis-Elterngeld-Monate abgezogen, sofern sich die MuSchu-Frist aufgrund eines vorzeitigen ET um ein paar Tage nach verlängert? (ich rede hier nicht von Frühchen, bei denen die MuSchuFrist ja ohnehin 12 Wochen beträgt)
Die 8 Wochen MuSchu sind ja auch bei Beamtinnen zwingend als zwei Basis-EG-Monate anzugeben - ist nur die Frage, ob es hier auch diese Regelung gibt mit dem 3. Monat, wenn das Kind ein paar Tage vor dem errechneten ET kommt.
Viele Grüße an alle Lesenden
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Bei uns war die Situation ähnlich, Kind kam ein paar Tage früher, sodass sich die anschließende Mutterschutzzeit verlängert hat. Die Elterngeldstelle hat dann ab dem 3. LM des Kindes das EG anteilig angesetzt und in den folgenden Monaten voll.
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Bei uns war die Situation ähnlich, Kind kam ein paar Tage früher, sodass sich die anschließende Mutterschutzzeit verlängert hat. Die Elterngeldstelle hat dann ab dem 3. LM des Kindes das EG anteilig angesetzt und in den folgenden Monaten voll.
Das heißt, auch die Bezüge werden taggenau für die Mutterschutzfrist berechnet und anteilig ausgezahlt?
Danke für die Antwort! :)
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Wenn bei dir der 15.06 als ET eingetragen ist, bekommst Du 15.06 + die 8 Wochen die normale Besoldung. Anschließend Elterngeld.
Kommt das Kind am 10.06 und ist wie auch von Dir beschrieben, kein Frühchen, gilt nach wie vor der vorher festgesetzte Zeitraum.
Also ja, die Berechnung erfolgt taggenau.
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Wenn bei dir der 15.06 als ET eingetragen ist, bekommst Du 15.06 + die 8 Wochen die normale Besoldung. Anschließend Elterngeld.
Kommt das Kind am 10.06 und ist wie auch von Dir beschrieben, kein Frühchen, gilt nach wie vor der vorher festgesetzte Zeitraum.
Also ja, die Berechnung erfolgt taggenau.
andere Frage...wenn doch in den meisten Bundesländern die Elterngeldbezüge deutlich unter dem Einkommen sind, müsste doch der Dienstherr die Differenz nachschießen oder?
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Auf welcher Grundlage sollte er das erhöhen müssen?
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Auf welcher Grundlage sollte er das erhöhen müssen?
In HH zum Beispiel sorgt das neue Besoldungsstrukturgesetz dafür, dass nun ja die gesamte Beamtenfamilie betrachtet wird. Bedeutet halt auch, die Arge (Hat eh nie gezahlt, wenn ein Beamter im Haushalt war) ist eigentlich nicht mehr zuständig. Zuständig ist jetzt der ZPD.
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Wenn bei dir der 15.06 als ET eingetragen ist, bekommst Du 15.06 + die 8 Wochen die normale Besoldung. Anschließend Elterngeld.
Kommt das Kind am 10.06 und ist wie auch von Dir beschrieben, kein Frühchen, gilt nach wie vor der vorher festgesetzte Zeitraum.
Also ja, die Berechnung erfolgt taggenau.
andere Frage...wenn doch in den meisten Bundesländern die Elterngeldbezüge deutlich unter dem Einkommen sind, müsste doch der Dienstherr die Differenz nachschießen oder?
Ha ha ha! Schön wärs... da wäre ich (als Vater) aber deutlich länger zu Hause geblieben. :D
Das Elterngeld ist doch überall gleich (Standard 65% vom Gehalt) und gedeckelt bei 1.800,-- € oder ist das irgendwo anders?
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Ha ha ha! Schön wärs... da wäre ich (als Vater) aber deutlich länger zu Hause geblieben. :D
Das Elterngeld ist doch überall gleich (Standard 65% vom Gehalt) und gedeckelt bei 1.800,-- € oder ist das irgendwo anders?
Nein, das hast Du genau richtig wiedergegeben. Das eigentliche Problem sehe ich auch eher darin, dass die 1.800 Euro als Obergrenze vor über zehn Jahren festgelegt worden sind. Seitdem beträgt der Kaufkraftverlust jedoch über 21%. Das Elterngeld müsste eigentlich fast 500 Euro höher ausfallen, um die gleiche Wirkung 2024 zu haben.
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Wir schweifen etwas von der Ursprungsfrage ab, aber ich stimme dir zu. Eine Deckelung mag irgendwo in Ordnung sein, aber allein 65% sind ein Einschnitt. Und durch die Deckelung sackt das auch schnell auf 50% und weniger ab - das ist für Familien, bei denen eine Person das Haupteinkommen erwirtschaftet schon hart.
Ein Aus- oder zumindest Angleich wäre hier durchaus eine willkommene Sache. Oder wenigstens die Fortgewährung des Familienzuschlags, Entlastung bei der KV oder was auch immer.