Generell wird bei der Einstufung und Entwicklung einer Karriere häufig die Dauer der bisherigen Beschäftigung berücksichtigt. Da Sie in Ihrem Fall 3 Jahre bei einer Kommune im TVöD VKA gearbeitet haben und zuvor 2 Jahre bei einer Personalvermittlungsagentur ausgehilft gearbeitet haben, kann dies bei der Einstufung berücksichtigt werden.
Es ist zu klären, ob es im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) konkrete Regelungen gibt, die die Punkteberechnung für Vorbeschäftigungen bei einem Arbeitgeberwechsel regeln. Dabei sind in der Regel frühere Beschäftigungszeiten anzurechnen, insbesondere wenn eine nahtlose Weiterarbeit am neuen Arbeitsplatz erfolgt.
Um eine genaue Antwort zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich direkt an die Personalabteilung des Personalvermittlers zu wenden oder einen Arbeitsrechtsexperten zu Rate zu ziehen, der die konkrete Situation Ihres Körpers beurteilen kann.
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