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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: nadja am 16.01.2024 14:00
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Hallo,
ich bin in A geboren, habe in B geheiratet und wohne in C.
Jetzt wurde ich geschieden und möchte meinen Geburtsnamen wieder haben.
Welches Standesamt A, B oder C ist da bitte zuständig?
Danke.
LG
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In Deutschland ist das Standesamt am Wohnsitz für die Namensänderung zuständig.
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Hallo,
Sie können in jedem Standesamt die Erklärung abgeben. Wirksam wird diese mit Eingang beim Eheschließungsstandesamt B bzw. mit Fortschreibung des Eheeintrages.
Quelle: Standesamt ;)
Lg