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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: nadja am 16.01.2024 14:00

Titel: Welches Standesamt ist zuständig?
Beitrag von: nadja am 16.01.2024 14:00
Hallo,

ich bin in A geboren, habe in B geheiratet und wohne in C.

Jetzt wurde ich geschieden und möchte meinen Geburtsnamen wieder haben.

Welches Standesamt A, B oder C ist da bitte zuständig?

Danke.

LG
Titel: Antw:Welches Standesamt ist zuständig?
Beitrag von: JC83 am 16.01.2024 14:02
In Deutschland ist das Standesamt am Wohnsitz für die Namensänderung zuständig.
Titel: Antw:Welches Standesamt ist zuständig?
Beitrag von: VaPi am 17.01.2024 19:07
Hallo,
Sie können in jedem Standesamt die Erklärung abgeben. Wirksam wird diese mit Eingang beim Eheschließungsstandesamt B bzw.  mit Fortschreibung des Eheeintrages.
Quelle: Standesamt  ;)
Lg