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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: WildeHilde am 17.01.2024 12:46
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Hallo,
gestern bekam ich die Zusage zur Ausbildung. Nun muss ich bis Ende Januar verbindlich mitteilen, ob ich die Ausbildung antreten werde. Derzeit laufen aber noch zwei weitere Bewerbungen. Bei der einen bekomme ich bis Mitte April Bescheid und bei der anderen ist im Februar erst Eignungstest. Was könnt ihr mir raten, soll ich tun? Selbst wenn ich verbindlich Zusage und sich dann was besseres ergibt, kann ich die Zusage so ohne weiteres widerrufen? Ich meine, bis Ausbildungsbeginn im September ist ja noch eine lange Zeit hin.
Und meine nächste Frage ist, stehen mir auch in der Ausbildung die „Familienzuschläge“ zu?
Lieben Dank für eure Mühe und einen schönen Tag.
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Würde erstmal zusagen. Wenn du wieder abspringen möchtest, dann ist das vielleicht ein doofes Gefühl und man schämt sich zwei Minuten lang, aber die haben in der Regel genügend potentielle Nachrücker in der Hinterhand für genau solche Fälle.
Ja, du bist dann Beamtin und erhälst die Familienzuschläge.
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Super, danke für die Antwort.
Wie verhalten sich die Zuschläge während der Ausbildung? Sind sie so, wie in der Besoldungstabelle angegeben oder nur anteilig?
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gern!
Nein, dein Status spielt dafür keine Rolle. Wenn du die Ausbildung im Vollzeit absolvierst, dann erhältst du 100% der Zuschläge.
Kannst ja mal hier auf der Seite den Besoldungsrechner deines Landes aufmachen und dort beispielsweise AW6 - verheiratet und dann A6 - verheiratet vergleichen. Der Zuschlag bleibt derselbe und wird nicht angepasst.
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Vielen, vielen Dank. Du hast mir sehr weitergeholfen 👍🏻
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Hallo,
ich muss trotzdem nochmal nachhaken. Ich habe den Besoldungsrechner genutzt und kann irgendwie nicht recht glaube , was da steht. Ich bin verheiratet und habe vier Kinder, demnach kommt eine recht hohe Summe bei dem Rechner raus. Ist dies tatsächlich so richtig? Das erscheint mir etwas unwirklich. Gibt es eigentlich eine Stelle, wo man sich beraten lassen kann und alle möglichen Fragen los wird, was mit dem Beamtentum auf einen zukommt?
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Hallo Hilde,
um welches Bundesland handelt es sich denn?
Eigentlich kannst du der Sache ruhig glauben, vorausgesetzt, du hast alles richtig eingetragen.
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Es geht um Thüringen.
Mit erscheint es so hoch :o
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Holla die Waldfee. Das ist in der Tat sehr hoch. Wie du dem Rechner entnehmen kannst, fallen hier besonders Kind 3 + 4 ins Gewicht. Wir in Hamburg haben was Ähnliches: Ab Kind 3 erhält man 800€ für das 3. und jedes weitere Kind.
Vergegenwärtige dir, dass die Bezahlung der Beamten dem Recht unterworfen ist. Ein AG kann dir beispielsweise die Kinderzuschläge nicht untersagen, weil ihm deine Nase nicht passt.
Ich kann deine Ungewissheit natürlich nachvollziehen, wenn man nicht im System drin ist. Zwar würde ich von Nachfragen abraten (man weiß ja nie, wie sowas auf jemanden wirkt; O-Ton: "Was?? So vie Geld bekomme ich?!").
Nichtsdestotrotz hast du als 4-fache Mama ein berechtigtes Interesse, dass der von dir erwählte Berufsweg dich und deine Lieben versorgen kann. Am ehesten kann ich dir da die Ausbildungsleitung als Ansprechpartnerin empfehlen.
Aber grds. kann ich dir sagen: Ja, die Beträge kannst du so glauben! :)
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Ich danke dir sehr für deine Informationen. Ich war nur etwas irritiert, weil ich so viel Geld nicht mal in meinem Vollzeitjob mit vielen Nachtdiensten hatte. Aber gut, dann kann ich der Ausbildung ja wenigstens finanziell entspannt entgegensehen :)