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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: simmelbert am 19.01.2024 08:41

Titel: Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 19.01.2024 08:41
Moin zusammen,
ich arbeite aktuell im öffentlichen Dienst und möchte zum 01.04 oder 01.07 den AG wechseln und in den TVÖd übergehen.

Ein Wechsel zum 01.07 wäre kein Problem und ich müsste das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen. Wenn ich jedoch bis zum Ende 31.03.2024 kündige heisst es, ich müsse es nicht zurückzahlen.....

wenn sie im unmittelbaren Anschluss an das Arbeitsverhältnis zu einem anderen Ar-
beitgeber des öffentlichen Dienstes in ein Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 ge-
nannten Art übertreten und der bisherige Arbeitgeber das Ausscheiden aus diesem
Grunde billigt.


Was ist denn hier genau mit billigt gemeint?

Vielen Dank und viele Grüße
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: VFA West am 19.01.2024 08:50
Was hast du für einen Vertrag? TV-L?

Woher hast du die Textstelle? Steht das in deinem jetzigen Vertrag?
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 19.01.2024 08:54
Wieso willst du etwas zurückzahlen, das dir zustand, weil du am 01.12. beim deinem (aktuellen) AG bechäftigt warst?

Wer erzählt denn, dass du das ggf. müsstest?
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 19.01.2024 08:54
Ist ein Vertrag einer Krankenkasse. Gehört ebenfalls zum öffentlichen Dienst ist jedoch ein eigener Tarifvertrag. Ja das steht im Vertrag. Ich nehme an wenn ich ganz sicher gehen will, kündige ich einfach nach dem 31.03.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 19.01.2024 08:56
Wieso willst du etwas zurückzahlen, das dir zustand, weil du am 01.12. beim deinem (aktuellen) AG bechäftigt warst?

Wer erzählt denn, dass du das ggf. müsstest?

nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem
Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 19.01.2024 09:04
Kannst du den TV hier verlinken oder nennen? Man müsste den Wortlaut vor Augen haben.

Deine Frage wäre sicherlich im Unterforum "weitere Tarifverträge" besser aufgehoben.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 19.01.2024 09:13
Kannst du den TV hier verlinken oder nennen? Man müsste den Wortlaut vor Augen haben.

Deine Frage wäre sicherlich im Unterforum "weitere Tarifverträge" besser aufgehoben.

Kann ich den Beitrag dort hinverschieben oder kann das ein Mod machen?
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: VFA West am 19.01.2024 10:56
Deswegen hatte ich gefragt; im TVöD und TV-L gibt es so etwas nicht mit Rückzahlung bei Ausstieg bis zum 31.03. des Folgejahres. Es gibt aber Tarifverträge, die tatsächlich so etwas vorsehen.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 19.01.2024 15:30
Deswegen hatte ich gefragt; im TVöD und TV-L gibt es so etwas nicht mit Rückzahlung bei Ausstieg bis zum 31.03. des Folgejahres. Es gibt aber Tarifverträge, die tatsächlich so etwas vorsehen.

verstehe die Formulierung dennoch nicht. Würde ja nur zum 31.03 kündigen, ausgeschieden wäre ich erst am 01.04 :)
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: VFA West am 19.01.2024 18:03
Wir wissen nach wie vor nicht, welcher Tarifvertrag für dich gilt. Deswegen weiß ich auch nicht, von welcher Vorschrift du sprichst und kann dir deshalb auch nicht weiterhelfen.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 22.01.2024 08:40
Wir wissen nach wie vor nicht, welcher Tarifvertrag für dich gilt. Deswegen weiß ich auch nicht, von welcher Vorschrift du sprichst und kann dir deshalb auch nicht weiterhelfen.

AOK BAT NEU
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: Maggus am 22.01.2024 11:18
Im Tarifvertrag Zuwendung ("Tarifvertrag über eine Zuwendung für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK") in der Fassung vom 22. Februar 2018 sind in § 1 die Voraussetzungen geregelt.
§ 1 Abs. 1: Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie:
[...]
Nr. 3: Nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.

Das bedeutet: Eine Kündigung zum 31.03. ist somit schädlich - es besteht kein Anspruch auf die Zuwendung.

Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 22.01.2024 15:27
Im Tarifvertrag Zuwendung ("Tarifvertrag über eine Zuwendung für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK") in der Fassung vom 22. Februar 2018 sind in § 1 die Voraussetzungen geregelt.
§ 1 Abs. 1: Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie:
[...]
Nr. 3: Nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.

Das bedeutet: Eine Kündigung zum 31.03. ist somit schädlich - es besteht kein Anspruch auf die Zuwendung.

alles klar danke, dann werdens wohl noch 3 monate mehr ;)
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 22.01.2024 18:43
und wie kann man diesen Teil dann verstehen?

Die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis spätestens mit Ablauf des 30. November
endet und die mindestens vom Beginn des Kalenderjahres an ununterbrochen in einem
Rechtsverhältnis in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art im öffentlichen Dienst gestanden haben,
erhalten eine Zuwendung, wenn sie im unmittelbaren Anschluss an das Arbeitsverhältnis zu einem anderen Ar-
beitgeber des öffentlichen Dienstes in ein Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 ge-
nannten Art übertreten und der bisherige Arbeitgeber das Ausscheiden aus diesem
Grunde billigt.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 22.01.2024 19:18
Was sagt denn der Abs. 1 Nr. 2?

Da steht, du bekommst Kohle wenn du zu einem der AG nach genanntem Abs.  bis 30.11. wechselst und dein AG einverstanden ist, dass du zu einem solchen AG (unmittelbar) wechselst.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 23.01.2024 09:22
Was sagt denn der Abs. 1 Nr. 2?

Da steht, du bekommst Kohle wenn du zu einem der AG nach genanntem Abs.  bis 30.11. wechselst und dein AG einverstanden ist, dass du zu einem solchen AG (unmittelbar) wechselst.

Öffentlicher Dienst im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, des Absatzes 2 Satz 1 und des Absatzes 4
Nr. 1 ist eine Beschäftigung
a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde oder bei einem Gemeindeverband oder bei
einem sonstigen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände angehört,
b) bei einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts, die den BAT, BAT-O,
den BAT/AOK-Neu oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet.


D.h. das gilt dann aber nur für dieses Jahr und hat mit dem Weihnachtsgeld von 2023 nix zu tun und für das bleibt es bei März?
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 23.01.2024 16:58
Im Tarifvertrag Zuwendung ("Tarifvertrag über eine Zuwendung für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK") in der Fassung vom 22. Februar 2018 sind in § 1 die Voraussetzungen geregelt.
§ 1 Abs. 1: Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie:
[...]
Nr. 3: Nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.

Das bedeutet: Eine Kündigung zum 31.03. ist somit schädlich - es besteht kein Anspruch auf die Zuwendung.

habe nochmal auf die nächste seite geguckt. dort findet man jetzt das. liest sich für mich wie doch nicht zurückzahlen trotz 31.03?

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und des Absatzes 3 Satz 1 letzter Halbsatz wird die
Zuwendung auch gezahlt, wenn
1. die Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ihr Arbeitsverhältnis von demselben
Arbeitgeber oder von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in ein
Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art übernommen werden,
2. die Beschäftigten aus einem der in Abs. 2 Nr. 3 genannten Gründe gekündigt oder ei-
nen Auflösungsvertrag geschlossen haben,
3. die Beschäftigten aus einem der in Abs. 2 Nr. 4 genannten Gründe gekündigt oder ei-
nen Auflösungsvertrag abgeschlossen haben.
(5) Haben die Beschäftigten in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 oder des Abs. 3 Satz 1
letzter Halbsatz die Zuwendung erhalten, so haben sie sie in voller Höhe zurückzuzahlen,
wenn nicht eine der Voraussetzungen des Absatzes 4 vorliegt.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 23.01.2024 17:14
Hier noch einmal der komplette Wortlaut:

§ 1 Anspruchsvoraussetzungen
(1) Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie
1. am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen und nicht für den ganzen Monat Dezem-
ber ohne Vergütung zur Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung oder Erwerbstä-
tigkeit beurlaubt sind
und
2. seit dem 1. Oktober ununterbrochen als Tarifangestellte/r, Arbeiter/in, Beam-
tin/Beamter, DO-Angestellte/r, Richter/in, Soldat/In auf Zeit, Berufssoldat/in, Auszubil-
dende/r, Praktikant/in, Schüler/Schülerin in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege
oder Krankenpflegehilfe oder Hebammenschülerin/-schüler in der Entbindungspflege
im öffentlichen Dienst gestanden haben
oder
im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei demselben Arbeitgeber im Ar-
beitsverhältnis gestanden haben oder stehen
und
3. nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem
Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.



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(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 wird die Zuwendung auch gezahlt, wenn
1. die Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ihr Arbeitsverhältnis von demselben
Arbeitgeber oder von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in ein
Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art übernommen werden,

2. die Beschäftigten aus einem der in Abs. 2 Nr. 3 genannten Gründe gekündigt oder ei-
nen Auflösungsvertrag geschlossen haben,
3. die Beschäftigten aus einem der in Abs. 2 Nr. 4 genannten Gründe gekündigt oder ei-
nen Auflösungsvertrag abgeschlossen haben.

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2. Öffentlicher Dienst im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, des Absatzes 2 Satz 1 und des Absatzes 4
Nr. 1 ist eine Beschäftigung
a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde oder bei einem Gemeindeverband oder bei
einem sonstigen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände angehört,

b) bei einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts, die den BAT, BAT-O,
den BAT/AOK-Neu oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet.

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Heisst, wenn ich jetzt doch bis zum 15.02 kündige und zum 01.04 im TVÖD-VKA anfange muss ich doch nix zurückzahlen?

Danke für Eure Hilfe


Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 24.01.2024 07:18
hoffentlich guckt hier heute jemand rein, habe morgen mein Vorstellungsgespräch und muss mitteilen zu wann ich wechseln kann :D
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: MaLa am 24.01.2024 11:39
Sollte doch klar sein, wenn du zum 01.04. kündigst, bist du nicht bis einschließlich 31.03. aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, sondern erst zum 01.04.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 24.01.2024 12:05
Sollte doch klar sein, wenn du zum 01.04. kündigst, bist du nicht bis einschließlich 31.03. aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, sondern erst zum 01.04.

Die Kündigung wäre ja zum 31.03. dennoch sehe ich es so das ich nichts zurückzahlen muss.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: MaLa am 24.01.2024 12:20
Die Kündigung währe mit Ablauf des 31.03. im Grunde in der juristischen Sekunde zwischen dem 31.03. und dem 01.04.

Der Arbeitgeber kann dich ja auch bis 31.03. 24Uhr arbeiten lassen
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: ich1974 am 24.01.2024 13:12
24.00 Uhr = 0.00 Uhr, d.h. der 01.04.

Arbeiten bis 23.59 wäre dann die juristische Sekunde vor dem 01.04., da die Kündigungsfrist i.d.R. das Quartalsende ist, hier der 31.03.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 24.01.2024 13:16
das heisst doch eigentlich nur das ich ohnehin safe bin was die Rückzahlung angeht? immer bleibe ich ja auch im öffentlichen Dienst.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: ich1974 am 24.01.2024 13:22
Wenn es nur auf die Weiterbeschäftigung im TVöD ankommt sollte es passen.

Für Rechtsberatungen gibt es aber einen eigenen Berufsstand und auf Aussagen im Forum kannst Du Dich nicht berufen.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 24.01.2024 13:23
Wenn es nur auf die Weiterbeschäftigung im TVöD ankommt sollte es passen.

Für Rechtsberatungen gibt es aber einen eigenen Berufsstand und auf Aussagen im Forum kannst Du Dich nicht berufen.

alles klar, dennoch vielen Dank, das genügt mir schon.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 24.01.2024 13:25
Hast du dich mal bei deinem AG erkundigt, welche Rechtsmeinung der hat?
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 24.01.2024 13:26
Hast du dich mal bei deinem AG erkundigt, welche Rechtsmeinung der hat?

nein habe ich nicht. aber inzwischen ist die Sache für mich rel. eindeutig.
Titel: Antw:Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
Beitrag von: simmelbert am 30.01.2024 15:16
Moin zusammen,

hat geklappt mit der neuen Stelle. Mache grade das Kündigungsschreiben fertig :D

Sollte ich da schon vorsorglich erwähnen, dass ich nahtlos in den TVÖD-VKa übernommen werde?

LG