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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: acg146 am 23.01.2024 09:42

Titel: Einstufung bei Neueinstellung in Bundesbehörde nach 5 Jahren Tätigkeit beim Land
Beitrag von: acg146 am 23.01.2024 09:42
Hallo in die Runde,
ich arbeite derzeit in einer Landesbehörde in E10 Stufe 3 TV-L, allerdings seit dem 01.01. bis zum 31.03. im Rahmen einer "Abordnung mit dem Ziel einer Versetzung" gemäß § 14 TV-L auf einer mit E11 TV-L bewertete Stelle, sodass ich zum 01.04. in E11 S3 TV-L eingruppiert und eingestuft bin.
Nun erhielt ich die Zusage für eine als E11 TVöD ausgeschriebene und von der Tätigkeit ansatzweise vergleichbare Stelle in einer obersten Bundesbehörde, die mich sehr interessiert.
Ich beabsichtige mittels eines Aufhebungsvertrags mein aktuelles Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich zu beenden, um ggf. schon zum 01.03. oder 01.04. beim Bund aufzufangen.
Doch wie wäre dann die Einstufung? Ich bin seit genau 5 Jahren bei dem Bundesland beschäftigt, aber wegen einer vergangenen Höhergruppierung von E9b TV-L auf E10 TV-L erst seit Kurzem bei Stufe 3.
Kann man von einer E10 S3 TV-L mit vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf E11 mit dem Ziel einer dauerhaften Ausübung ab dem 01.04. beim Bund in Stufe 3 eingestuft werden, oder landet man in Stufe 2?

Besten Dank für Rückmeldungen!
Titel: Antw:Einstufung bei Neueinstellung in Bundesbehörde nach 5 Jahren Tätigkeit beim Land
Beitrag von: MoinMoin am 23.01.2024 09:59
Anspruch auf mehr als Stufe 1 hast du nur, wenn du einschlägige Berufserfahrung von 1 oder 3 Jahren nachweisen kannst.
Alternativ, kannst du einfordern, dass man dir förderliche Zeiten anerkennt. Muss aber vor Vertragsabschluss geklärt werden.
Titel: Antw:Einstufung bei Neueinstellung in Bundesbehörde nach 5 Jahren Tätigkeit beim Land
Beitrag von: oorschwerbleede am 23.01.2024 14:13
Ein anderer Gedanke wäre, die neue Stelle beim Land und damit die Eingruppierung in die EG11/3 zu bekommen und danach zu der Stelle beim Bund zu wechseln. Nach § 16 Abs. 3 TVöD kannst du versuchen, die beim Land erworbene Stufe zum Bund mitzunehmen. Darauf hast du aber keinen Anspruch. Gleichzeitig benötigst du aber auch keinen Nachweis von einschlägiger Berufserfahrung oder förderlichen Zeiten. Das kommt dann auf deinen neuen AG drauf an, ob er sich darauf einlässt.
Titel: Antw:Einstufung bei Neueinstellung in Bundesbehörde nach 5 Jahren Tätigkeit beim Land
Beitrag von: McOldie am 24.01.2024 12:50
Hier ist etwas zum Nachlesen:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20211014.pdf?__blob=publicationFile&v=4