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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mackel am 24.01.2024 11:29
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Hallo,
ist es möglich bei der ersten Kommune angestellt zu sein mit 30h, die Arbeitszeit zu reduzieren für 2 Jahre auf 19,5h und in den zwei Jahren bei einer anderen Kommune gelichzeitig für 19,5h zu arbeiten?
Die Tätigkeit der ersten Kommune ist im Fachbereich 2 Finanzbuchhaltung, die zweite Tätigkeit im Fachbereich 1 Controlling. Oder schließt sich das vielleicht schon aufgrund der Ähnlichkeit der Tätigkeiten aus?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
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Wenn AG 1 mitmacht und die Arbeitszeit reduziert und es keine zeitlichen Überschneidungen gibt, spricht nichts dagegen.
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Dabei mit bedenken, dass eines der beiden Arbeitsverhältnisse auf Steuerklasse 6 laufen wird.
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Und du damit einen Steuererklärung abgeben musst.
Und die vermeintlich höheren Steuern der Steuerklasse 6 keine mehr sind.