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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Retmaeb123 am 24.01.2024 19:12

Titel: Stufenzuordnung BAT-KF zu TVöD SuE
Beitrag von: Retmaeb123 am 24.01.2024 19:12
Hallo zusammen :),
seit über zehn Jahren arbeite ich in der Jugendhilfe und Sozialarbeit und werde nach BT-KF.
Nun steht der Wechsel zu einer Kommune bevor, bei der ich nach TVöD SUE bezahlt werde.
Ich hatte klar geschildert, dass ich nicht weniger verdienen möchte als vorher. Die Entgeltgruppe steht fest. Allerdings werden keine klaren Aussagen zu der Stufenzuordnung getätigt.
Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass ein einschlägige Erfahrung in dem neuen Berufsgebiet sich positiv auf die Einstufung auswirken.
Demnach müsste ich nach meiner Beschäftigungszeit in Stufe vier oder drei  eingestuft werden.Kennt jemand die Gesetzesgrundlage hierfür?
Beziehungsweise hatte ich nicht die komplette Berufszeit über ein abgeschlossenes Studium. Gibt es eine Regel dazu, die besagt zu, wie viel Prozent die vorherigen Tätigkeiten (ohne Bachelor) auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden können, sofern diese förderlich für die zukünftige Tätigkeit sind ?

Herzlichen Dank
und viele Grüße
Titel: Antw:Stufenzuordnung BAT-KF zu TVöD SuE
Beitrag von: FearOfTheDuck am 24.01.2024 19:30
Einschlägige Berufserfahrung führt bis in Stufe 3. Förderliche Zeiten können darüber hinaus anerkannt werden, hierüber ist vor Vertragsabschluss mit dem AG zu verhandeln. Ohne einschlägige BE hast du lediglich Anspruch auf Stufe 1.

Zusagen solltest du am Besten schriftlich festhalten lassen, damit es kein böses erwachen gibt.