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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Alexa am 24.01.2024 21:01
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Hallo,
ich habe seit 2017 meine nach TvL 8 bezahlte Stelle, mittlerweile Stufe 4. An meinen Tätigkeiten hat sich nichts geändert, meine Stelle wurde jetzt aber neu bewertet mit einer 9. Mir wurde mitgeteilt, das ich ab dem 1.10.23 in die 9 Stufe 3 komme.
Ist das so richtig? Bin ich dann nicht von Anfang an verkehrt eingruppiert gewesen?
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Wenn du wirklich keine neuen Aufgaben übertragen bekommen hast, dann würde ich mich wehren.
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Ist das so richtig? Bin ich dann nicht von Anfang an verkehrt eingruppiert gewesen?
Doch. Die Stufe bleibt daher erhalten.
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Aufgrund der Tarifautomatik bist zu dem Zeitpunkt in dem die dir übertragene Tätigkeit den Merkmalen der höheren Entgeltgruppe entspricht. Wenn dies seit 2017 der Fall ist, bist du seit dann in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Wenn keine schriftliche Geltendmachung des höheren Entgelts erfolgt it, wird das höhere Entgelt unter Wahrung der Ausschlussfrist 6 Monate rückwirkend gezahlt.
Du solltest dir eine Begründung geben lassen, warum hier der 1.10.23 gewählt worden ist.
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Wie schon geschrieben, wenn die Tätigkeiten gleichgeblieben sind dann solltest du dich wehren. Bei mir wurde das auch versucht und ich hab dann mal bestimmt aber freundlich nachgefragt wie man darauf kommt mich stufentechnisch anders einzuordnen. Paar Tage später bekam ich die Mitteilung das versehentlich die falsche Stufe genannt wurde. Wer es glaubt wird selig. Ich drücke die Daumen, lass dich nicht abspeisen und bleib hartnäckig.