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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Alexa am 24.01.2024 21:01

Titel: Neubewertung einer Stelle
Beitrag von: Alexa am 24.01.2024 21:01
Hallo,
ich habe seit 2017 meine nach TvL 8 bezahlte Stelle, mittlerweile Stufe 4. An meinen Tätigkeiten hat sich nichts geändert, meine Stelle wurde jetzt aber neu bewertet mit einer 9. Mir wurde mitgeteilt, das ich ab dem 1.10.23 in die 9 Stufe 3 komme.
Ist das so richtig? Bin ich dann nicht von Anfang an verkehrt eingruppiert gewesen?
Titel: Antw:Neubewertung einer Stelle
Beitrag von: VFA West am 24.01.2024 21:25
Wenn du wirklich keine neuen Aufgaben übertragen bekommen hast, dann würde ich mich wehren.
Titel: Antw:Neubewertung einer Stelle
Beitrag von: 2strong am 24.01.2024 22:56
Ist das so richtig? Bin ich dann nicht von Anfang an verkehrt eingruppiert gewesen?
Doch. Die Stufe bleibt daher erhalten.
Titel: Antw:Neubewertung einer Stelle
Beitrag von: McOldie am 25.01.2024 14:05
Aufgrund der Tarifautomatik bist zu dem Zeitpunkt in dem die dir übertragene Tätigkeit den Merkmalen der höheren Entgeltgruppe entspricht. Wenn dies seit 2017 der Fall  ist, bist du seit dann in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Wenn keine schriftliche Geltendmachung des höheren Entgelts erfolgt it, wird das höhere Entgelt unter Wahrung der Ausschlussfrist 6 Monate rückwirkend gezahlt.
Du solltest dir eine Begründung geben lassen, warum hier der 1.10.23 gewählt worden ist.
Titel: Antw:Neubewertung einer Stelle
Beitrag von: browny am 27.01.2024 00:59
Wie schon geschrieben, wenn die Tätigkeiten gleichgeblieben sind dann solltest du dich wehren. Bei mir wurde das auch versucht und ich hab dann mal bestimmt aber freundlich nachgefragt wie man darauf kommt mich stufentechnisch anders einzuordnen. Paar Tage später bekam ich die Mitteilung das versehentlich die falsche Stufe genannt wurde. Wer es glaubt wird selig. Ich drücke die Daumen, lass dich nicht abspeisen und bleib hartnäckig.