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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: romina am 29.01.2024 13:34
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Hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen, ob bei dem Elterngeld eine Leistungsprämie anrechenbar ist?
Vielen Dank im Voraus! :)
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Die Leistungsprämie spielt bei der Berechnung des Elterngelds keine Rolle und wird daher auch nicht angerechnet, wenn sie nachträglich ausgezahlt wird
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/einmalzahlungen-werden-beim-elterngeld-nicht-angerechnet/
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Die Leistungsprämie spielt bei der Berechnung des Elterngelds keine Rolle und wird daher auch nicht angerechnet, wenn sie nachträglich ausgezahlt wird
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/einmalzahlungen-werden-beim-elterngeld-nicht-angerechnet/
Verstehe ich das richtig, das Minijobs bis 520€ auch nicht angerechnet werden? Ich hatte irgendwie im Kopf, dass das Elterngeld entsprechend gekürzt wird.
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https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-elternzeit/#arbeiten-waehrend-der-elternzeit-ist-moeglich
Anrechnung auf das Elterngeld
Der Verdienst aus dem Minijob wird auf den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro (oder 150 Euro Elterngeld Plus) nicht angerechnet. Erst wenn das Elterngeld mehr als 300 Euro (oder 150 Euro Elterngeld Plus) beträgt, wird der Verdienst aus dem Minijob angerechnet und das Elterngeld gekürzt. Deshalb ist es wichtig, die Elterngeldstelle über den Minijob zu informieren, damit eine Neuberechnung erfolgen kann.