Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: elclassicomv am 30.01.2024 11:36

Titel: Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: elclassicomv am 30.01.2024 11:36
Hallo liebe Gleichgesinnte,

im Zuge eines Stellenüberprüfungsprozesses wurde in meiner Abteilung nun festgestellt, dass alle Sachbearbeiter falsch eingruppiert sind. Folgendes ist also passiert:

Ausgangslage:
Sachbearbeiter im mD wurden von der EG 8 in die EG 9c eingruppiert und
Sachbearbeiter im gD wurden von der EG 9c in die EG 11 eingruppiert, was mich natürlich sehr für die Kollegen freut.

Die Sachgebietsleiter jedoch sind in der EG 11 verblieben.

Auf Nachfrage bei der zuständigen Organisationsabteilung wurde mitgeteilt, dass für die Sachgebietsleiter keine Überprüfung notwendig sei.

Daher meine Frage an euch:

Ist es üblich oder kennt ihr ähnliche Konstellationen wo dies die gängige Praxis ist?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: TV-Ler am 30.01.2024 11:41
Ja, es ist üblich und gängige Praxis, das mit Begrifflichkeiten aus dem Beamtenbereich ("mD", "gD") im Rahmen der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten hantiert wird. Dafür findet sich allerdings keine tarifliche Grundlage.
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: elclassicomv am 30.01.2024 11:47
Ja, es ist üblich und gängige Praxis, das mit Begrifflichkeiten aus dem Beamtenbereich ("mD", "gD") im Rahmen der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten hantiert wird. Dafür findet sich allerdings keine tarifliche Grundlage.

Vielen Dank für deine Antwort, aber mir geht es nicht um die Begrifflichkeiten sondern um die gleiche Vergütung der Sachbearbeiter und Sachgebietsleiter.
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 30.01.2024 11:56
Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der übertragenen Tätigkeiten und nicht eines "mD" und "gD" wie bei Beamten.
Eine pauschale Antwort wird kaum möglich sein, ohne zu wissen welche Tätigkeiten übertragen wurden.

Es gibt auch Konstellationen wo ein Sachbearbeiter höher eingruppiert sein kann, als ein Sachgebietsleiter. Es kommt auf die Tätigkeiten an.
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: MoinMoin am 30.01.2024 12:05
Es gibt auch Konstellationen wo ein Sachbearbeiter höher eingruppiert sein kann, als ein Sachgebietsleiter. Es kommt auf die Tätigkeiten an.
Das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung durchaus bestätigen.

Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: Angelsaxe am 30.01.2024 12:57
Es gibt auch Konstellationen wo ein Sachbearbeiter höher eingruppiert sein kann, als ein Sachgebietsleiter. Es kommt auf die Tätigkeiten an.
Das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung durchaus bestätigen.

Die Frage ist doch, ob das "zulässig" ist oder ob aus einer Vorschrift herausgeht, dass ein Vorgesetzter auch eine höhere Eingruppierung haben muss?
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: Herbert Meyer am 30.01.2024 13:11
Es gibt auch Konstellationen wo ein Sachbearbeiter höher eingruppiert sein kann, als ein Sachgebietsleiter. Es kommt auf die Tätigkeiten an.
Das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung durchaus bestätigen.

Die Frage ist doch, ob das "zulässig" ist oder ob aus einer Vorschrift herausgeht, dass ein Vorgesetzter auch eine höhere Eingruppierung haben muss?

Nein, im TVöD existiert keine Vorschrift, aus der hervorgeht, dass ein Vorgesetzter eine höhere Eingruppierung haben muss.
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: Schmitti am 30.01.2024 13:37
im Zuge eines Stellenüberprüfungsprozesses wurde in meiner Abteilung nun festgestellt, dass alle Sachbearbeiter falsch eingruppiert sind.
...
Auf Nachfrage bei der zuständigen Organisationsabteilung wurde mitgeteilt, dass für die Sachgebietsleiter keine Überprüfung notwendig sei.
Wie hat man das denn bei den Sachbearbeitern festgestellt, und wie kann man sich sicher sein, dass es bei den Leitern nicht so ist?
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: Johann am 30.01.2024 14:23
Steht nicht normalerweise irgendwo in der Entgeltordnung für EG 12/13 sowas wie "blablabla wenn wenigstens 2 Personen mit Entgeltgruppe 11 dauerhaft unterstellt sind" o.ä., was eine Höhergruppierung für die Sachgebietsleiter zur Folge hätte?
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: Layer8 am 30.01.2024 14:28
Steht nicht normalerweise irgendwo in der Entgeltordnung für EG 12/13 sowas wie "blablabla wenn wenigstens 2 Personen mit Entgeltgruppe 11 dauerhaft unterstellt sind" o.ä., was eine Höhergruppierung für die Sachgebietsleiter zur Folge hätte?
Für den Bereich IT gibt es den Passus auf jeden Fall ...
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: elclassicomv am 30.01.2024 14:39
Steht nicht normalerweise irgendwo in der Entgeltordnung für EG 12/13 sowas wie "blablabla wenn wenigstens 2 Personen mit Entgeltgruppe 11 dauerhaft unterstellt sind" o.ä., was eine Höhergruppierung für die Sachgebietsleiter zur Folge hätte?
Für den Bereich IT gibt es den Passus auf jeden Fall ...

Korrekt, für die allgemeine Verwaltung ist dahingehend nichts geregelt.

Lediglich folgender Auszug:

Entgeltgruppe 12
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: elclassicomv am 30.01.2024 14:42
im Zuge eines Stellenüberprüfungsprozesses wurde in meiner Abteilung nun festgestellt, dass alle Sachbearbeiter falsch eingruppiert sind.
...
Auf Nachfrage bei der zuständigen Organisationsabteilung wurde mitgeteilt, dass für die Sachgebietsleiter keine Überprüfung notwendig sei.
Wie hat man das denn bei den Sachbearbeitern festgestellt, und wie kann man sich sicher sein, dass es bei den Leitern nicht so ist?

Ein kleine Gruppe der Sachbearbeiter haben einen konkreten Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Daraufhin wurde aber die komplette Abteilung überprüft. Die Sachgebietsleiter wurde aber nicht betrachtet, mit der Begründung: Es hat sich ja schließlich nichts an den Tätigkeiten geändert. :o

Wir werden dann wohl ebenfalls einen solchen Antrag stellen müssen...
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: Schokobon am 30.01.2024 23:23
Wer liebt sie nicht: Die Anträge auf Höhergruppierung  ;D

Wie gedenkt "ihr" die Heraushebung aus der E11 zu begründen?
Und warum wollt ihr das jetzt erst tun? Habt ihr in der Vergangenheit wissentlich eine falsche Eingruppierung hingenommen? Als SGL??
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: MoinMoin am 31.01.2024 06:07
Die Begründung liegt doch auf der Hand, eine Horde 11er und deren höherwertige Tätigkeiten zu beaufsichtigen und leiten ist verantwortungsvoller als als ein paar 9cler zu bespaßen. 
Und jetzt erst, weil man jetzt erst merkt was für eine hohe Verantwortung die Untergebenen haben.
 8)
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: Schmitti am 31.01.2024 08:29
Oder einfach weil man jetzt weiß, dass man es mit der "zuständigen Organisationsabteilung" vielleicht einfach mal probieren sollte.
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: Jockel am 01.02.2024 15:14
Hallo liebe Gleichgesinnte,

im Zuge eines Stellenüberprüfungsprozesses wurde in meiner Abteilung nun festgestellt, dass alle Sachbearbeiter falsch eingruppiert sind. Folgendes ist also passiert:

Ausgangslage:
Sachbearbeiter im mD wurden von der EG 8 in die EG 9c eingruppiert und
Sachbearbeiter im gD wurden von der EG 9c in die EG 11 eingruppiert, was mich natürlich sehr für die Kollegen freut.

Die Sachgebietsleiter jedoch sind in der EG 11 verblieben.

Auf Nachfrage bei der zuständigen Organisationsabteilung wurde mitgeteilt, dass für die Sachgebietsleiter keine Überprüfung notwendig sei.

Daher meine Frage an euch:

Ist es üblich oder kennt ihr ähnliche Konstellationen wo dies die gängige Praxis ist?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.

Das "viele" Sb in EG 11 eingruppiert sind, ist zumindest im allgemeinen Teil unwahrscheinlich. Dazu müssten die Aufgaben eine "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" haben. Wenn das nicht gerade eine Planfestellungsbehörde, Kommunalaufsicht oder sowas ist, würde ich stark daran zweifeln, dass das korrekt ist. Zum Problem: Ja klar, kann die Leitung dann auch korrekt in EG 11 eingruppiert sein, wenn das "Maß der Verantwortung" eben nicht erheblich über das der SB hinausgeht.
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: Saggse am 02.02.2024 09:28
Steht nicht normalerweise irgendwo in der Entgeltordnung für EG 12/13 sowas wie "blablabla wenn wenigstens 2 Personen mit Entgeltgruppe 11 dauerhaft unterstellt sind" o.ä., was eine Höhergruppierung für die Sachgebietsleiter zur Folge hätte?
Für den Bereich IT gibt es den Passus auf jeden Fall ...
...und wenn es sich um ein IT-Team mit eigenem Teamleiter handelt, die in einem Sachgebiet arbeiten, was von einem Nicht-ITler geleitet wird, kann der Teamleiter ziemlich fix 'ne EG13 haben (zum Beispiel weil drei Untergebene in EG10) und sein Sachgebietsleiter 'ne EG11. :)

Keine Ahnung, wie häufig solche Konstrukte jetzt sind, aber sie sind mit Angestellten problemlos darstellbar. (Bei Beamten wäre ich nicht überrascht, wenn das nicht so einfach ist, aber das ist ja 'ne komplett andere Baustelle.)
Titel: Antw:Sachgebietsleiter gleiches Gehalt wie unterstellte Sachbearbeiter?
Beitrag von: MeinerEiner am 02.02.2024 13:35
im Zuge eines Stellenüberprüfungsprozesses wurde in meiner Abteilung nun festgestellt, dass alle Sachbearbeiter falsch eingruppiert sind.
...
Auf Nachfrage bei der zuständigen Organisationsabteilung wurde mitgeteilt, dass für die Sachgebietsleiter keine Überprüfung notwendig sei.
Wie hat man das denn bei den Sachbearbeitern festgestellt, und wie kann man sich sicher sein, dass es bei den Leitern nicht so ist?

Ein kleine Gruppe der Sachbearbeiter haben einen konkreten Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Daraufhin wurde aber die komplette Abteilung überprüft. Die Sachgebietsleiter wurde aber nicht betrachtet, mit der Begründung: Es hat sich ja schließlich nichts an den Tätigkeiten geändert. :o

Wir werden dann wohl ebenfalls einen solchen Antrag stellen müssen...

Jeder ist grundsätzlich korrekt eingruppiert und deshalb gibt es auch keinen Antrag.

Man macht seine Ansprüche geltend und erwartet nicht, dass sich der AG neben seiner eigenen auch noch eine davon abweichende Rechtsmeinung für den AN bildet.

Es mag ja vorkommen, dass es korrekt gehandhabt wird und bei einem "Eingruppierungsirrtum" von Seiten des AG eine Korrektur ggf. auch rückwirkend stattfindet, aber wer glaubt denn, dass das die Regel ist.

Nachfragen kann man sicherlich, aber zu große Erwartungen sollte man da nicht stellen.


Dieser Beitrag ist KI-frei.