Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ichbinderderschreibt am 30.01.2024 17:24
-
Hallo zusammen,
Ich hab eine Frage, bei uns im Amt gibt es Stellen, welche je nach Qualifikation mit E5 oder E9b bewertet werden.
Also Stellenausschreibung ist z. B. Bearbeiten von Anträgen usw., aber es wird darauf hingewiesen mit Studium E9b und ohne Studium E5
Alles in einer Stellenbeschreibung, wie kann man den das unterschiedlich bewerten?
Es geht doch um die Stelle bzw Tätigkeit , nicht um die Ausbildung?
Liebe Grüße Mark
-
Ich nehme an, dass E5 die Hilfsarbeiten macht. Akten anlegen, Anträge erfassen und ggf. aufbereiten etc., während diejenigen mit der 9b die Bearbeitung machen.
-
Die Angabe der Entgeltgruppe hat keine Auswirkung auf die Eingruppierung.
-
Sie macht aber die Rechtsmeinung des AG klar, und bei einer halbwegs funktionierende Personalverwaltung könnte die Rechtsmeinung auch der tatsächlichen Eingruppierung entsprechen.
-
Sie stellt nur die Rechtsmeinung des AGs bezüglich der Eingruppierung der übertragbaren Tätigkeiten dar.
Was dann für Tätigkeiten übertragen werden ist damit natürlich nicht gesagt.
-
Sie macht aber die Rechtsmeinung des AG klar, und bei einer halbwegs funktionierende Personalverwaltung könnte die Rechtsmeinung auch der tatsächlichen Eingruppierung entsprechen.
Das könnte sich im Idealdall natürlich auch einmal decken.