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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Halogen am 30.01.2024 23:21
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Hallo,
ich bin neu im tvl und bin mir nicht sicher wie oben genanntes funktioniert. Ich habe eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes erhalten. Betreuung notwendig. Dieser muss noch weiter ausgefüllt werden. Habe ich "gegen meinen Arbeitgeber während der Freistellung von Arbeit" einen "Anspruch auf Entgeltfortzahlung" und wenn ja für wie viel Tage? (Wechselmodell 50/50).
Ich kenne es aus voran gegangenem anderem Arbeitsverhältnis nur so, dass ich einfach die Kindkrank Bescheinigung der Krankenkasse hochgeladen und dem Arbeitgeber eine Kopie gesendet habe.
Könnt ihr mich aufklären?
Grüße
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Ich weiß leider nicht, was mit dem Wechselmodell gemeint ist.
Aber im Allgemeinen gibt es im TVL keine Entgeltfortzahlung bei "Kindkrank", es würde mich wundern, wenn es bei Dir anders wäre.
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Ich meine mich von Kollegen bei meiner früheren Arbeit zu erinnern (TVöD-Bereich), dass es da 60 % für diese Tage gab oder sowas in der Richtung. Kann sein, dass das die Krankenkasse zahlt und der AG das entsprechend verrechnet, was dem AN ja erstmal egal sein kann. Aber in jedem Fall war es ein gekürzter Betrag.
Ich meine sogar, dass mal jemandem von der Perso empfohlen wurde, sich bei einzelnen Tagen einfach selbst krank zu melden, da sich dann der bürokratische Aufwand mit Verrechnung auch für den AG verringert und der AN auch was davon hat.
Aber ich will natürlich nicht dazu aufrufen, das im Allgemeinen so zu handhaben :-D
Frag doch einfach bei deiner Personalabteilung nach, wie das Vorgehen bei euch im Haus ist und welche Dokumente vorzulegen sind oder auch nicht?
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Hallo,
Normalerweise kürzt dir der AG das Gehalt für dein Zeitraum. Du musst dann einen Antrag bei der KK stellen, woraufhin du regelmäßig 90 Prozent des Betrags wieder ersetzt bekommst. Bei einzelnen Tagen ein riesen Aufwand für alle Beteiligten Stellen.
Grüße und gute Besserung an das Kind.
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Zusammenfassung: im TV-L sind keine bezahlten Freistellungen "Krank für Kind" vorgesehen. Du wirst also eine Gehaltskürzung für diese Tage bekommen und kannst von der Krankenkasse einen bestimmten % des Nettogehalts, maximal 112 Euro/Tag als Krankengeld als Ersatz erhalten.
Die Antwort ist somit auf dem Formular: Nein
Sofern ein geteiltes Sorgerecht vorliegt, hast Du für jedes Kind 15 Kalendertage "krank für Kind", maximal jedoch 30 Kalendertage insgesamt für 2024/25
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Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern / Kindern greift im Falle einer Erkrankung des Kindes der §45 SGB V.
Bei Privatversicherten bzw. Kindern in der Privatversicherung greift der §45 SGB V nicht.
In diesem Fall erhalten die zur Pflege der Arbeit fernbleibenden Personen insgesamt 4 Tage Arbeitsbefreiung pro Jahr im TVöD. Der § 29 TVöD scheint dem § 29 TV-L Abs. 1 e) bb) inhaltlich gleich zu sein.
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Hallo,
Normalerweise kürzt dir der AG das Gehalt für dein Zeitraum. Du musst dann einen Antrag bei der KK stellen, woraufhin du regelmäßig 90 Prozent des Betrags wieder ersetzt bekommst. Bei einzelnen Tagen ein riesen Aufwand für alle Beteiligten Stellen.
Grüße und gute Besserung an das Kind.
Ist es das? Für mich als AN ist der Aufwand sehr gering. Scheine bei AG und KK einreichen, fertig. In der Regel habe ich mein Geld von der KK schneller (ca. zwei Wochen), als es der AG kürzen kann. ;)