Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ichweißkein am 31.01.2024 10:10
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Hallo,
angenommen ich bin in EG 8 und bewerbe mich im öffentlicher Dienst auf eine Stelle(kompllet andere Tätigkeit wie vorher) die EG 6 ist. Was würde dann passieren, wenn man mich nehmen würden? Dürfte man mich runtergruppieren oder würde ich weiterhin in EG 8 bleiben?
Vielen Dank im Voraus.
VG
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Ja, du wirst dann runtergruppiert, wenn es der alte AG ist.
Man wird aufgrund der auszuübendnen Tätigkeiten eingruppiert.
Bei Neueinstellung ist es eh irrelevant was du vorher hattest.
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Ansonsten würde das ja bedeuten, dass ein Amtsleiter bei Beibehaltung seines Gehaltes fortan als Pförtner arbeiten kann... ;-)
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Wer kennt nicht den Chefarzt welcher nun die Post verteilt und weiterhin sein Chefarztgehalt erhält?
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Ich war vorher E9a im TV-L Erfahrungsstufe 3 und bin jetzt in der E6 Erfahrungsstufe 4 TVöD. Man behält also die Eingruppierung nicht. Aber Augen auf beim richtigen Tarifvertrag. Ich habe jetzt sogar ein paar Euro netto mehr, weil der TVöD besser bezahlt und dafür weniger Verantwortung und mehr Zeit für die Familie.
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Verschiedene AG sind sowieso verschiedene AG. Da ist die Neueinstellung weder eine Höher- noch Herabgruppierung, da braucht man sich über eine Art "Besitzstand" bei den EG gar keine Gedanken zu machen.
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Ich war vorher E9a im TV-L Erfahrungsstufe 3 und bin jetzt in der E6 Erfahrungsstufe 4 TVöD. [...] Ich habe jetzt sogar ein paar Euro netto mehr, weil der TVöD besser bezahlt [...]
E9a/3 TV-L versus E6/4 TVöD soll hinsichtlich des Nettogehaltes zugunsten des TVöD ausgehen? Halte ich angesichts der aktuellen Entgelttabellen für eine gewagte These, genau wie die pauschale Aussage, dass der TVöD besser bezahlt. Insbesondere im unteren Entgelttabellenbereich würde ich da lieber zweimal hinschauen.