Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ichweißkein am 31.01.2024 14:43
-
Hallo,
Wenn ich für Mai und August Elternzeit nehmen würde von 04. bis 03. des Folgemonats, wie wirkt sich das auf die Erfahrungsstufe aus? Da ja kein voller Kalendermonat EZ genommen wird, dürfte es keinerleit Auswikrungen auf die Stufenlaufzeit o.ä. haben oder?
Vielen Dank im Voraus.
-
Doch
-
Hat es leider schon.
Die 2 Monate kommen oben drauf.
-
Elternzeiten zählen grds. nicht mit, egal wie kurz oder lang sie sind.
Seit wann läuft denn die Stufenlaufzeit? Bzw. wann erreichst du voraussichtlich die nächste Stufe? Du könntest den "Schaden" ggf. etwas minimieren, indem du nicht volle zwei Monate, sondern etwas kürzer EZ machst. In dem Fall würde der Stufenaufstieg z.B. zum 29. eines Monats erfolgen und dann wirst du nämlich so gestellt, als hättest du den Stufenaufstieg bereits zum 01. des Monats. Verstehst du?
-
Ich habe in meiner einjährigen EZ einen Nachmittag die Woche gearbeitet, so dass die Stufenlaufzeiten nicht beeinträchtigt wurden - und weil es für eine KdÖR im Betreuungsbereich war, bekam ich den Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG, so dass 'nicht mal' das Elterngeld gekürzt wurde ::)
-
Ich habe in meiner einjährigen EZ einen Nachmittag die Woche gearbeitet, so dass die Stufenlaufzeiten nicht beeinträchtigt wurden - und weil es für eine KdÖR im Betreuungsbereich war, bekam ich den Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG, so dass 'nicht mal' das Elterngeld gekürzt wurde ::)
Sehr gut ! 8)
-
Ich würde in 2 Jahren im Juli eine ES aufsteigen und im August eine EG aufsteigen. Das heißt doch dann, dass ich maximal ein Monat EZ nehmen kann, sodass Stufen-und EG-Höhergruppierungauf denselben Monat fallen oder? Nehme ich 2 Monate würde die EG-Höhergruppierung erst stattfinden und die ES würde 'resettet' werden. Ist das korrekt?
Vielen Dank für eure Hilfe.
-
Mit der Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit immer bei Null bzw. wird wieder zurückgesetzt. Durch die HG beginnt die Stufenlaufzeit wieder am 1. des Monats der HG.