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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: AlfonsoSchmidt am 02.02.2024 14:05

Titel: A9m Amtszulage wegen herausgehobene Funktion
Beitrag von: AlfonsoSchmidt am 02.02.2024 14:05
Guten Tag,

kann ich als Beamter eigenständig einen Antrag auf Anspruch "Amtszulage; wegen herausgehobene Funktion" stellen bezogen auf meine Beurteilungen?


LG
aus Kalb
Titel: Antw:A9m Amtszulage wegen herausgehobene Funktion
Beitrag von: McOldie am 02.02.2024 14:15
 1. Falsches Forum
2. Anträge kannst du so viel stellen, wie du möchtest. Ein derartiger Antrag dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben.
Titel: Antw:A9m Amtszulage wegen herausgehobene Funktion
Beitrag von: Tiffy am 02.02.2024 15:28
3.) Wenn schon, dann wegen "herausgehobener Funktion".
Titel: Antw:A9m Amtszulage wegen herausgehobene Funktion
Beitrag von: clarion am 02.02.2024 19:27
Wenn man zu etwas anstrebt, vielleicht man bei den Vorgesetzten anregen.
Titel: Antw:A9m Amtszulage wegen herausgehobene Funktion
Beitrag von: Juri am 04.02.2024 08:48
Anregen kann man vieles, der konkrete Stellenzuschnitt und die Bewertung der Stellen obliegen aber der Organisationsentscheidung des Dienstherrn. Gerade im Beamtenbereich gibt es hier einen viel weitreichenderen Spielraum als im Tarifbereich.
Titel: Antw:A9m Amtszulage wegen herausgehobene Funktion
Beitrag von: Schokobon am 04.02.2024 11:14
Was ist denn deine herausgehobene Funktion und was hat das mit deinen Beurteilungen zu tun?