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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JK92 am 05.02.2024 07:11
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Morgen liebe TV-Ler,
ich weiß leidiges Thema und oft behandelt, aber.. ::)
Was sind die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im TV-L (unbefristet)?
Ich weiß § 34, TV-L (unbefristete Arbeitsverhältnisse)..
Aber die sind doch nur für die Arbeitgeberseite oder? :-\
Ich meine welcher neuer Arbeitgeber wartet 4 oder 5 Monate zum Quartalsende? Das ist doch totaler Unfug. Da ist die neue Stelle doch schon längst wieder weg, wenn man endlich aus dem TV-L ausscheidet.
Die 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende die gesetzlich vorgeschrieben ist, findet hier keine Beachtung?
Ist die einzige Möglichkeit ein Aufhebungs-/Auflösungs-vertrag?
Was passiert wenn ich eine Kündigung mit 4 Wochen zum Monatsende einreiche? Mehr als ablehnen kann ja erstmal nicht passieren oder?
Danke für eure Hilfe.
LG
JK92
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Nein, die Kündigungsfristen sind für beide Vertragspartner gleich.
Ein AG, der dich will wartet auch 6 Monate.
Es ist totaler Unfug, dass man glaubt, dass man etwas anderes mit dem AG vereinbart hat.
Und nein, es ist keine totaler Unfug, wenn man gehen will, dann kündigt man, wenn man 1000% Sicherheit haben will dann kündigt man erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.
Nein, die 4 Wochen finden keine Beachtung, weil du mit deinem AG etwas anderes vereinbart hast.
Ja, ein Auflösungsvertrag ist immer die beste Lösung, egal bei welcher Kündigungsfrist, weil man damit es optimal gestallten kann.
Wenn du dich nicht die vereinbarte Kündigungsfrist einhältst, dann kann der AG das akzeptieren oder dagegen einschreiten und Klagen.
Wenn du trotzdem gehst, dann kann er einen Schadensersatzklage machen.
Letzteres dürfte aber kaum Aussicht auf erfolg haben, da du mutmasslich keinen Schaden hinderläßt.
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Danke für deine umfangreiche Antwort.
Das mit dem Unfug war nur darauf bezogen, dass die Kündigungsfristen bei einer gewissen Betriebszugehörigkeit so lang sind. Na gut dann wird es wohl erstmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und dann eventuell einen Auflösungsvertrag geben.
LG
JK92
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Danke für deine umfangreiche Antwort.
Das mit dem Unfug war nur darauf bezogen, dass die Kündigungsfristen bei einer gewissen Betriebszugehörigkeit so lang sind. Na gut dann wird es wohl erstmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und dann eventuell einen Auflösungsvertrag geben.
LG
JK92
Es ist doch schön, dass dann der Arbeitnehmer bei z.B. einer betriebsbedingten Kündigung bei langjähriger Betriebszugehörigkeit nicht innerhalb von 4 Wochen weg vom Fenster ist.
Und es ist doch das gute Recht des AGs, dass er gleiches Recht für sich fordert, dass wenn der AN gehen will, er nicht innerhalb von 4 Wochen den Wissenstransfer organisieren muss.
Und es ist doch schön, dass diese Fristen nur dann zum tragen kommen, wenn man sich nicht einigen kann.
Unfug sehe ich da nicht, sondern gleiches Recht für beide Seiten. Wenn man das als Unfug ansieht, dann kann man bei Vertragsabschluss entsprechend andere Regelungen treffen.
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Danke für deine umfangreiche Antwort.
Das mit dem Unfug war nur darauf bezogen, dass die Kündigungsfristen bei einer gewissen Betriebszugehörigkeit so lang sind. Na gut dann wird es wohl erstmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und dann eventuell einen Auflösungsvertrag geben.
LG
JK92
Tatsächlich sind Kündigungsfristen dieser Art auch Unfug. Verträge sind im TV-L dafür da, aufgelöst zu werden. Mein Rat: Wenn das mit dem Auflösungsvertrag nicht klappt, einfach zum Monatsende kündigen und unmissverständlich klarmachen, dass Du ab dem 01.X. nicht mehr erscheinen wirst, am besten mit Personalabteilung im cc. Über diesen Weg bin ich auch aus einem Vertrag herausgekommen. Es gibt Vorgesetzte, die es anders nicht begreifen...
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Nochmals:
Unfug ist es, wenn man sich darauf einlässt und sich nicht daran halten will.
Wie groß ist das Geschrei, wenn der AG das machen würde (oder in dem Fall wo du so eine Ansage machst einfach das Gehalt für den Monat erstmal nicht überweisen)!
Unfug ist es von einem AG, auf die Einhaltung ohne sachlichen Grund zu pochen und nicht einen Auflösungsvertrag zumachen (ich habe mehrfach es so einvernehmlich mit dem AG gemacht).
Wenn jemand daher kommt und mit Ansage seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach kommen will, dann hat andererseits natürlich der AG idR fast keine Handhabe dagegen.
Nur 2 Dinge hat er als Argument:
Man sieht sich zweimal....
und natürlich ein Zeugnis in dem man genau diese Unzuverlässigkeit/Vertragsbrüchigkeit dokumentiert kann.
Schadenersatz ist in 99,999% der Fälle nicht durchsetzbar.
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Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.
Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)
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Du hast ein "lustiges" Verständnis von Vertragstreue. Mit dir würde ich jedenfalls keine Vereinbarung eingehen wollen, da ich mir nicht sicher sein kann, dass du auch nur einen Moment zögern würdest, diese zu brechen, wenn sie dir nicht mehr in deinem Sinne erscheint...
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Danke ich komme klar ;)
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Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.
Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)
Korrekt,
lustig ist aber auch, das sich Leute offensichtlich ihre Arbeitsverträge nicht anschauen, bevor sie unterschreiben.
Und ja, AGs, die (ohne Not) keinen einvernehmlichen Auflösungsvertrag machen wollen, die gewinnen nichts mit einer solchen Haltung.
Und AN, die alles stehen und liegen lassen und einfach vertragsbrüchig werden und abhauen, können auch dort bleiben wo der Pfeffer wächst.
Und wer darauf vertraut, dass man sich nicht mehr die Schlussformeln von Zeugnisse anschaut, kann natürlich darauf verzichten, sich rechtskonform zu verhalten.
Deswegen, ich kann so ein Verhalten nachvollziehen, dass man als AN die "Notbremse" zieht, wenn der AG auf sein Recht pocht.
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In meinem Arbeitsvertrag wird explizit keine Kündigungsfrist erwähnt. Auch sonst keine Arbeitsplatzbeschreibung etc.. Aber das ist ein anderes Thema. Es ist nur dokumentiert, dass für das Arbeitsverhältnis der TV-L zählt. Und nach der Ausbildung freut man sich, dass man übernommen wird und schaut nicht auf irgendwelche Kündigungsfristen.
LG
JK92
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In meinem Arbeitsvertrag wird explizit keine Kündigungsfrist erwähnt. Auch sonst keine Arbeitsplatzbeschreibung etc.. Aber das ist ein anderes Thema. Es ist nur dokumentiert, dass für das Arbeitsverhältnis der TV-L zählt. Und nach der Ausbildung freut man sich, dass man übernommen wird und schaut nicht auf irgendwelche Kündigungsfristen.
LG
JK92
Mmmh, wenn du unterschreibst das der TVL gilt, dann ist der tvL Teil deines Arbeitsvertrages, den du unterschreibst.
Aber das ist ein anderes Thema.
Und wenn man das nicht weiß, dann lernt man diesen Unfug irgendwann.
Lesson learnt.
Lieber so als dann wenn es ein echten Schaden im Geschäftsleben gibt.
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Reich doch einfach mal die Kündigung mit deinem Wunschtermin ein, hilfsweise zum frühestmöglichen Termin und bitte um Bestätigung. Wenn dann die Ablehnung deines Wunschtermins kommt, davon gehe ich mal aus, weil die Personalabteilungen einfach nur stur auf schriftlichen Regelungen beharren und gar nicht auf die Idee kommen, mal etwas im Sinne der Menschen zu regeln, gehst du zu deinem Vorgesetzten und erläuterst ihm, dass es doch vorteilhaft wäre, schnellstmöglich einen motovierten Nachfolger auf deinem Job zu haben. Und, dass es sicher nicht in seinem/ihrem Sinne ist, dass du da völlig unengagiert deine Zeit bis zum Weggang absitzt und schlechte Stimmung verbreitest. Deswegen schlägst du dann eben einen Aufhebungsvertrag zum Termin xx vor. Ist ja in beiderseitigem Interesse. Klar ist, Einsatz kann man von dir dann nicht mehr erwarten - Dienst nach Vorschrift und dann wirklich ganz stur.
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Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.
Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)
Tatsache ist eine Auflösung eben eine beiderseitige Willenserklärung. Und wenn eine Partei dies nicht möchte, dann ist dem so. Ich wechsle bspw. auch erst später den AG, da mein aktueller AG mich nicht vorher gehen lassen wollte, da ich ein wichtiger Bestandteil in einem aktuellen Projekt bin und auch ein AG Planungssicherheit benötigt (daher gibt es eben die Kündigungsfristen, eben damit BEIDE Seiten ein wenig Planungssicherheit haben).
Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.
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Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.
Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)
Tatsache ist eine Auflösung eben eine beiderseitige Willenserklärung. Und wenn eine Partei dies nicht möchte, dann ist dem so. Ich wechsle bspw. auch erst später den AG, da mein aktueller AG mich nicht vorher gehen lassen wollte, da ich ein wichtiger Bestandteil in einem aktuellen Projekt bin und auch ein AG Planungssicherheit benötigt (daher gibt es eben die Kündigungsfristen, eben damit BEIDE Seiten ein wenig Planungssicherheit haben).
Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.
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Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.
Ist aber auch ein zweischneidiges Schwert, schließlich wechselt man ja nicht, weil beim alten AG alles so super war. Ich habe zB konkret beim Vorstellungsgespräch gesagt, dass ich unzufrieden insbesondere mit dem Verhalten des bisherigen AG bin/war. Warum sollte ich also da noch Engagement bist zur letzten Sekunde zeigen? Ist ganz einfach, wer im vernünftigem Rahmen (wenn meine Forderungen überzogen sind, kann man mir das sagen, aber bitte mit Argumenten) zu mit loyal ist, zu dem bin ich es auch.
So nebenbei, haben den neuen AG eines gar nicht interessiert, das Arbeitszeugnis vom Vorgänger. Hat eh sehr lange gedauert, bis das mal kam - Amtsstube halt.
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Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.
Ist aber auch ein zweischneidiges Schwert, schließlich wechselt man ja nicht, weil beim alten AG alles so super war. Ich habe zB konkret beim Vorstellungsgespräch gesagt, dass ich unzufrieden insbesondere mit dem Verhalten des bisherigen AG bin/war. Warum sollte ich also da noch Engagement bist zur letzten Sekunde zeigen? Ist ganz einfach, wer im vernünftigem Rahmen (wenn meine Forderungen überzogen sind, kann man mir das sagen, aber bitte mit Argumenten) zu mit loyal ist, zu dem bin ich es auch.
Deswegen macht ein vernünftiger AN und AG einen Auflösungsvertrag und man geht nicht von heute auf morgen oder man bezahlt nicht einen überflüssigen MA länger als notwendig.
So nebenbei, haben den neuen AG eines gar nicht interessiert, das Arbeitszeugnis vom Vorgänger. Hat eh sehr lange gedauert, bis das mal kam - Amtsstube halt.
Deswegen wird das Arbeitszeugnis vom altem AG interessant beim nächstem AG.
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Also bei uns sind Arbeitszeugnisse ein elementarer Bestandteil des Bewerbungsprozesses und diese werden sorgfältig gelesen und entsprechend interpretiert bevor es zu einem Auswahlgespräch kommt. Auch auf die Gefahr hin, eine neue Stelle im derzeitigen nun Arbeitnehmermarkt nochmals auszuschreiben. Man "holt" sich ja nicht die Katze im Sack, sondern man will einen passenden und fähigen MA auf die zu besetzende Stelle setzen. Lieber bleibt diese länger unbesetzt, als dass man den Nächstbesten nimmt.
Zum Thema Kündigungsfristen und Aufhebungsverträge. Es hängt doch sehr stark davon ab, ob ein MA wichtig für das Unternehmen ist oder nicht. Entsprechend schwer ist dann u.U. die Nachbesetzung der Stelle und dann ist es in manchen Fällen unvermeidlich einem Aufhebungsvertrag nicht zuzustimmen und auf die regulären Firsten zu verweisen.
Ich hatte ja schon in einem anderen Thread erwähnt, dass der schlechte Tarifabschluss im Dezember zu einem vermehrten Kündigungsaufkommen bei uns am Institut geführt hat. So haben mittlerweile 9 MA gekündigt. Mit 5 Mitarbeitenden wurden Aufhebungsverträge geschlossen, mit 4 MAs nicht. Das mal so als Verhältnis zum Thema.
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Zum Thema Kündigungsfristen und Aufhebungsverträge. Es hängt doch sehr stark davon ab, ob ein MA wichtig für das Unternehmen ist oder nicht. Entsprechend schwer ist dann u.U. die Nachbesetzung der Stelle und dann ist es in manchen Fällen unvermeidlich einem Aufhebungsvertrag nicht zuzustimmen und auf die regulären Firsten zu verweisen.
Und, bei Euch glaubt man wirklich, dass diese MA (mit abgelehntem Gesuch um Aufhebungsvertrag) noch bis zum Schluss bzw. in der Zeit der Pflichtanwesenheit einen wertvollen Beitrag leisten?
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Wenn man mit seinen Mitarbeitenden auf "Augenhöhe" spricht und diese Thematik z.B. mit dem Wissen, dass sich viele aufgrund der Arbeitsmarktlage etwas anderes suchen, schon in den jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen thematisiert, dann ja.
Schlussendlich geht es immer darum, dass man vieles offen kommuniziert und somit Verständnis erzeugt. Gerade im universitären Betrieb müssen wir ja auch den Lehrbetrieb aufrechterhalten und wir können Kolleginnen und Kollegen mit Lehrauftrag z.B. nicht mitten im Semester gehen lassen und dann würde die Vorlesung nicht weitergeführt werden.
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...und wir können Kolleginnen und Kollegen mit Lehrauftrag z.B. nicht mitten im Semester gehen lassen und dann würde die Vorlesung nicht weitergeführt werden.
Darf ich trotzdem denken und sagen, dass dies der falsche Ansatz ist? Meiner Meinung nach, wäre es wesentlich zielführender drüber nachzudenken, was zu tun ist, damit die MA gar nicht erst kündigen bzw. nach einem anderen Job umsehen?
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Gerade im universitären Betrieb müssen wir ja auch den Lehrbetrieb aufrechterhalten und wir können Kolleginnen und Kollegen mit Lehrauftrag z.B. nicht mitten im Semester gehen lassen
Klar kann man. Geht aber nur, wenn man Führungspersonal hat, das auch Koordinieren kann. Das scheint bei Euch nicht der Fall zu sein. Und ob die MA wirklich wegen des Tarifabschlusses kündigen ? Ich habe da eine andere Vermutung ...
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@Trulu: Es ist der Tarifabschluss. Wir können jungen forschenden Nachwuchs einfach nicht mehr halten. Die Dissertation und auch Soft Skills wie Home Office etc. zählen leider für die junge Generation nicht mehr als Argumente für den Verbleib an einer Forschungseinrichtung. Zudem erhalten sie viele dieser weichen Faktoren auch in der Privatwirtschaft. Der Standort Stuttgart ist hier vielleicht auch ein Sonderfall. Die uns umgebenden Firmen (Porsche, Bosch, Daimler, Mahle etc.) zahlen einfach überdurchschnittlich mehr. Ganz ehrlich, was können wir da als öffentlicher Dienst bieten?
Früher war die Bleibensquote einfach höher. Im Durchschnitt die 6 Jahre bis zum Abschluss der Promotion. Aber das zieht halt nicht mehr. Denn die macht man für sich und nicht für Dritte. Deswegen bekommt an heutzutage keinen besseren Job mehr. D.h. man muss das wollen und wissen, dass man in dieser Zeit auf einen Großteil an Gehalt verzichten wird.
@Troubleshooting: Wenn man die finanziellen Mittel hat, diese MA zu halten, dann würden wir das auch tun, diese haben wir allerdings nicht. Und es ist, tatsächlich eine rein finanzielle Geschichte. Das zeigen alle Abgangsgespräche. Eine EG13S3 sind halt keine 80000 - 90000 €, die außen aufgerufen werden.
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...und wir können Kolleginnen und Kollegen mit Lehrauftrag z.B. nicht mitten im Semester gehen lassen und dann würde die Vorlesung nicht weitergeführt werden.
Darf ich trotzdem denken und sagen, dass dies der falsche Ansatz ist? Meiner Meinung nach, wäre es wesentlich zielführender drüber nachzudenken, was zu tun ist, damit die MA gar nicht erst kündigen bzw. nach einem anderen Job umsehen?
Ja gut - an der Universität ist es aber schon was anderes. Ein Großteil ist befristet beschäftigt und meist ist auch vor Abschluss der Dissertation klar, ob man in Academica bleiben will (für die ganz Verrückten) oder ob man in die PW geht. Zusätzlich kommen oft Abwerbeversuche aus der PW - da kann man an der Uni nicht viel bieten, da man kaum Dauerstellen hat und die Bezahlung auch hinterherhinkt. Auch ist Home-Office mit dem regulären Lehrbetrieb nicht immer vereinbar.
Heute kommen viele gar nicht mehr bis zur Promotion weil sie abgeworben werden - die Diss. interessiert dann eigentlich auch den AG nicht, die ist dann eher fürs eigene Ego. Teils werden heutzutage schon die besten B.Sc. abgeworben und da gibt es keinen M.Sc. mehr.
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@Coffee86: B.Sc.-Abwerbung ist derzeit sogar echt extrem. Wir haben teilweise bei einigen Unternehmen jetzt schon Studierendengruppen als Werksstudierende in Fachabteilungen sitzen, die nicht mal ihren Bachelor sinnvoll zu Ende bekommen. Teilweise auch schon mit Projektverantwortung als Werksstudierende. Hier sollen wir für die Unternehmen sogar Brücken bauen, dass der Studienabschluss noch irgendwie in Teilzeit möglich ist.
Ein totaler Wandel zu früher. Ich hatte letztens ein Seminar, in dem ein Studierenden im Workshopteil tatsächlich gesagt hat, dass er sich für 15 min entschuldigen muss, da er einen Call mit seinem Unternehmensbetreuer hat. Das zeigt, wie derzeit die Prios verteilt sind. Irgendwie durchs Studium und den Abschluss erzielen, dabei sind die Noten etc. völlig egal.