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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Moonrise am 05.02.2024 09:23

Titel: Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Moonrise am 05.02.2024 09:23
Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema Rufbereitschaft in Teilzeit.

Ich habe eigentlich ein Vollzeit Arbeitsverhältnis. Aktuell bin ich befristet in Teilzeit tätig, da Kinder unter 18 Jahre zu betreuen sind.
Im Vollzeit AV ist regulär die Regelung hinsichtlich der Rufbereitschaft enthalten. In meiner Änderung des AV bzgl. der Teilzeit ist dies nicht aufgeführt. Da findet sich lediglich der Stundenanteil wieder.

Ist die Regelung aus dem Vollzeit AV automatisch im geänderten Teilzeit AV gültig? Also kann mich der Arbeitgeber verpflichten?

Wenn ja, was ist mit den zu betreuenden Kindern? Aufgrund der Tätigkeit meines Mannes ist dieser nicht immer verfügbar und auch beruflich viel (auch kurzfristig) unterwegs. Ich habe dann keine Betreuung. Wie wird dies berücksichtigt? Ich kann die Kinder ja nicht einfach alleine lassen? Oder beim Sport o.ä. einfach stehen lassen?

Ich bin etwas verunsichert.

Vielen Dank.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Umlauf am 05.02.2024 09:28
Bei uns sind in Änderungsverträgen nur die zu ändernden Sachverhalte enthalten. Alles andere nicht genannte gilt unverändert fort.
Gibt es keine Dienstvereinbarung zur Rufbereitschaft?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Moonrise am 05.02.2024 09:35
Eine DV gibt es. Darin sind nur alleinerziehende ausgenommen.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Schokokeks am 05.02.2024 09:44
Dann hat sich die Fragestellung ja geklärt 👍
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Moonrise am 05.02.2024 09:52
Aber wie wird das in der Praxis gehandhabt, wenn die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt ist?
Ist das nicht etwas sinnbefreit? Man arbeitet Teilzeit wegen Kinderbetreuung soll aber Rufbereitschaft machen? Betreuung egal?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Moonrise am 05.02.2024 09:54
Achso. Pflegende Personen sind noch ausgenommen aus der RB. Aber Kinder sind kein Problem? Die darf ich alleine lassen?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Moonrise am 05.02.2024 09:56
Eins habe ich noch vergessen. Teilzeitkräfte mit weniger als einer halben Stelle sind ausgenommen. Das ist doch anderen Teilzeitkräften ggü. nicht ganz fair, oder?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: MaLa am 05.02.2024 10:02
TVÖD sagt:
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Not-
wendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,
Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Re-
gelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft,
Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

Sofern du bei der Änderung deines AV nicht darauf geachtet hast das du nicht zu Diensten herangezogen werden kannst, hast du fehlerhaft verhandelt.

Die betreuung deiner Kinder ist kein bestandteil des TVÖD und liegt auch nicht in der Pflicht deines Arbeitgebers.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Umlauf am 05.02.2024 10:07
Möglicherweise hat jemand noch eine Idee.

Davon ab, würde ich das Gespräch suchen. Vorgesetzter bzw. Personalstelle.
Eventuell die Gleichstellungsbeauftragte dabei einbinden.

Wenn das Kind älter als 12 wird, dürften die Chancen dann recht geringer sein.

Schon eine echt dämliche DV bei euch.

Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Moonrise am 05.02.2024 10:11
Ok. Danke. Wobei man sicherlich darüber streiten kann, ob ich ein 12 jähriges Kind nachts alleine lassen kann?
Zum Glück stellt sich die Altersfrage nicht. Kinder sin deutlich unter 12.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: MaLa am 05.02.2024 10:26
Ok. Danke. Wobei man sicherlich darüber streiten kann, ob ich ein 12 jähriges Kind nachts alleine lassen kann?
Zum Glück stellt sich die Altersfrage nicht. Kinder sin deutlich unter 12.

Mit sicherheit kann man sich darüber streiten, aber halt nicht mit dem AG, das ist ein reines AN Problem.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: BAT am 05.02.2024 10:35
Eins habe ich noch vergessen. Teilzeitkräfte mit weniger als einer halben Stelle sind ausgenommen. Das ist doch anderen Teilzeitkräften ggü. nicht ganz fair, oder?

Diese Regelung darf es nicht geben, da die DV hier die tariflichen Regelungen verschlechtern würde. Es scheint insgesamt nicht so eine ganz tolle DV zu sein.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Moonrise am 05.02.2024 12:25
Ok. Danke. Wobei man sicherlich darüber streiten kann, ob ich ein 12 jähriges Kind nachts alleine lassen kann?
Zum Glück stellt sich die Altersfrage nicht. Kinder sin deutlich unter 12.

Mit sicherheit kann man sich darüber streiten, aber halt nicht mit dem AG, das ist ein reines AN Problem.

So leicht ist es aber nicht immer. Der Arbeitnehmer hat ja extra Stunden reduziert, um die Betreuung abdecken zu können. Die Rufbereitschaft war noch nie ein Thema. Ist aber halt im Standardarbeitsvertrag festgehalten.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Susa am 05.02.2024 13:03
Justiz ist es auch so vertraglich vereinbart. Allerdings gilt diese Regelung nicht für Schwerbehinderte. Es steht trotzdem drin. Selbst Mütter werden dafür ganz normal ran gezogen mit der Begründung, das es ja spät ist oder auch am Wochenende.

Was ist schon gerecht im ÖD?? Bei uns heißt es auch  z.B. auch bei Homeoffice für Mütter unter 50% Arbeitszeit - sie dürfen  die ganze Woche im HO bleiben.
Mütter über 50% nur 1 festen Tag in der Woche.

Sagt eine Mutter mit 35% AK, sie könne eine Schulung nicht machen, weil sie bis 14.00 Uhr geht, sie aber um 12.00 Uhr frei hat, ist das völlig ok. 
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Schokokeks am 05.02.2024 13:04
Der TVÖD trifft zur Sicherstellung der Betreuung von Schutzbefohlenen naheliegenderweise keine Regelung.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Moonrise am 05.02.2024 13:14
Justiz ist es auch so vertraglich vereinbart. Allerdings gilt diese Regelung nicht für Schwerbehinderte. Es steht trotzdem drin. Selbst Mütter werden dafür ganz normal ran gezogen mit der Begründung, das es ja spät ist oder auch am Wochenende.

Was ist schon gerecht im ÖD?? Bei uns heißt es auch  z.B. auch bei Homeoffice für Mütter unter 50% Arbeitszeit - sie dürfen  die ganze Woche im HO bleiben.
Mütter über 50% nur 1 festen Tag in der Woche.

Sagt eine Mutter mit 35% AK, sie könne eine Schulung nicht machen, weil sie bis 14.00 Uhr geht, sie aber um 12.00 Uhr frei hat, ist das völlig ok.

Wohl war. Das klingt auch nicht fair.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: BAT am 05.02.2024 13:34
Mal abgesehen vom Recht. Es ist natürlich schon etwas fies, so etwas gleich im Arbeitsvertrag festzuhalten. Zumindest wenn man als junger Mensch in die Ausbildung geht überblickt man so etwas nicht wirklich. Ich habe es nicht im Arbeitsvertrag, mache es aber trotz Teilzeit freiwillig.
Man nimmt sich auch durch die arbeitsvertragliche Regelung die Möglichkeit, beim LOB besser dazustehen, da man solche Dienst nie mehr freiwillig übernehmen kann.


Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: Moonrise am 05.02.2024 13:42
Sehe ich ganz genauso. Auch wenn das in rechtlicher Hinsicht nicht relevant ist. Ich hätte auch besser darauf achten können und im Rahmen der Teilzeit auch diesen Punkt eventuell aussetzen können. RB war aber nie ein Thema, da diese hier seit vielen Jahren auf freiwilliger Basis organisiert war. Nur fehlen jetzt halt die freiwilligen... deswegen hatte ich mir im Rahmen der TZ keine Gedanken darüber gemacht. Auch doof.

Nur weil man einen Partner hat, heißt das nicht automatisch, dass dieser zur Verfügung steht. Er kann ja auch auf Montage arbeiten oder regelmäßig unter der Woche über Nacht unterwegs sein. Oder Arzt sein oder was auch immer. Das heißt ja nicht, dass man sich da immer drauf verlassen kann, dass jemand anderes da ist. Das ist alles so individuell....

Und dann zu sagen, man kann ja eine Betreuung organisieren, ist schon etwas...nun ja. Das könnte ich ja dann auch dem/der alleinerziehenden zumuten. Ist ja dann auch nichts anderes. Nicht, dass ich das befürworte, aber da hinkt die Argumentation etwas.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: SusiE am 05.02.2024 21:54
Über RB in welchem Bereich reden wir denn?
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: BAT am 06.02.2024 10:31
Bei uns kommt man übrigens per DV mit 55 Jahren raus (auf Antrag).

In der Umfrage wurde das ja auch angesprochen, dass RB besser vergütet werden soll. Das wäre mal ein ganz wichtiger Punkt. Vor allem, dass auch jeder noch seiner Stufe vergütet wird.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: SusiE am 06.02.2024 10:40
Jeder nach seiner Stufe wäre gut für die älteren Kollegen, neue junge Kollegen gucken in die Röhre und übernehmen bestimmt noch weniger freiwillig.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: BAT am 06.02.2024 10:47
Jeder nach seiner Stufe wäre gut für die älteren Kollegen, neue junge Kollegen gucken in die Röhre und übernehmen bestimmt noch weniger freiwillig.

Das wird bei den jungen Kollegen aber seltenste freiwillig sein. Und mal ganz ehrlich, wie schnell ist man in Stufe 2 oder 3....
Und man könnte auch wieder die BAT - Regeln zu "3 Stunden" einführen.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: SusiE am 06.02.2024 12:53
Also unsere jungen gehen häufig RB, bessert das Gehalt nochmal bisschen auf.
Naja ich bin seit 6 Jahren in der 3, durch Höhergruppierung, da hatte ich nur die Wahl zwischen Pest und Cholera, Abstriche bei der Stufe, oder Aufstieg abwarten und dann aber in eine andere deutlich entfernte Außenstelle.
Titel: Antw:Rufbereitschaft und Teilzeit
Beitrag von: BAT am 06.02.2024 13:44
Ja, aber nochmals, die müssen es ja meist machen. Entweder steht sowas neuerdings bereits im Arbeitsvertrag oder die sind auf Vollzeit.