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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Keldrana am 05.02.2024 19:29

Titel: Unterschiedliche Arbeitsinhalte befristet und unbefristet
Beitrag von: Keldrana am 05.02.2024 19:29
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage die mich aktuell sehr beschäftigt und ich nicht weiß ob es sich hier um eine Art Diskrimmierung handelt.

Ich habe zu mitte Januar den Arbeitgeber gewechselt und befinde mich nun im TVÖD-Bund. Mit mir haben mehrere Kollegen angefangen und wir sind teils befristet und unbefristet eingestellt. Das hat den Grund weil wir uns auf unterschiedliche Ausschreibungen beworben haben. Die unbefristete Ausschreibung war Mitte Mai 2023 und die befristeten Stellen September 2023.

Wir sollen alle die gleiche Arbeit machen, unterschied ist nur befristet oder unbefristet .
Nun stellt sich nach und nach heraus, dass die Personen mit den unbefristet Verträgen teilweise anders behandelt werden. Angestellte in einer Befristung bekommen andere Dienstausweise und die Weiterbildung für unsere Arbeit wurde von 12 auf 7 Wochen gekürzt.
Darf der Arbeitgeber trotz gleichen Arbeitsaufgaben die Personen unterschiedlich behandeln?
Ich finde es schon ein wenig komisch und hatte so einen Fall noch nicht.

Viele Grüße
Titel: Antw:Unterschiedliche Arbeitsinhalte befristet und unbefristet
Beitrag von: Thomber am 06.02.2024 08:45
Anderer Dienstausweis, womöglich mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer (Wer weiß das? Wer sieht den und warum sollte die ausweislesende Person dann einen "schlechten Eindruck" von der ausweisinhabenden Person haben?) und Fortbildung bis zu 7 Wochen (gibt es woanders nicht so einfach) klingen für mich nicht nach Diskriminierung, solange die Vorgesetzten alle Beschäftigten im Tagesgeschäft gleich behandeln.
Titel: Antw:Unterschiedliche Arbeitsinhalte befristet und unbefristet
Beitrag von: ich1974 am 06.02.2024 12:50
Unterschiedliche Sachverhalte (befristete und unbefristete AV) können unterschiedlich behandelt werden. Eine Diskriminierung ist hier nicht zu erkennen.
Titel: Antw:Unterschiedliche Arbeitsinhalte befristet und unbefristet
Beitrag von: Rheini am 08.02.2024 07:41
Evtl. wird ja bei befristet - unbesfristet dem Umstand Rechnung getragen, dass der Anteil von Fort- bzw. Ausbildung  in einem vernünftigen Verhältniss zur Verweildauer stehen soll.

Was nützt mir z. B. ein für 6 Monate befristet eingestellter Angestellter, der aber 4 Monate zur Fortbildung ist? Wenn dieser Angestellter aber wollmöglich noch 40 Jahre im Dienst ist, sind 4 Monate nichts .....