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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Aniöd am 06.02.2024 09:55

Titel: Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Aniöd am 06.02.2024 09:55
Seit kurzem arbeite ich bei einer Kommune. Meine Arbeitszeit beträgt 70% verteilt auf Mo-Do. Dies wurde mündlich vereinbart.

Die Zeiterfassung ist allerdings auf fünf Arbeitstage eingestellt, d.h. an Feiertagen, Urlaub, Krankheitstagen etc. erhalte ich lediglich ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit gutgeschrieben. Fällt einer oder mehrere dieser Tage auf Mo-Do entsteht mir pro Tag ca. 1 Stunde Fehlzeit. Etwas schwer zu erklären… Meine Arbeitszeit beträgt 27,3 Stunden/Woche. Bei fünf Tagen 5,46 Stunden und bei vier Tagen 6,48 Stunden.

Ich finde dies Regelung äußerst ungerecht und kenne es von anderen Arbeitgebern so, dass die Stunden auf Mo-Do verteilt werden. Der Urlaubsanspruch wird dementsprechend auf 24 Tage umgerechnet. So wäre es mir lieber. Die Personalreferentin stellt sich stur.

Wie gesagt, schriftlich ist nichts fixiert. Freitags bleibe ich einfach zuhause. Beantrage also auch keine Gleitzeit oder ähnliches.

Vielen Dank.

Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: MoinMoin am 06.02.2024 10:07
Seit kurzem arbeite ich bei einer Kommune. Meine Arbeitszeit beträgt 70% verteilt auf Mo-Do. Dies wurde mündlich vereinbart.

Die Zeiterfassung ist allerdings auf fünf Arbeitstage eingestellt, d.h. an Feiertagen, Urlaub, Krankheitstagen etc. erhalte ich lediglich ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit gutgeschrieben. Fällt einer oder mehrere dieser Tage auf Mo-Do entsteht mir pro Tag ca. 1 Stunde Fehlzeit. Etwas schwer zu erklären… Meine Arbeitszeit beträgt 27,3 Stunden/Woche. Bei fünf Tagen 5,46 Stunden und bei vier Tagen 6,48 Stunden.

Ich finde dies Regelung äußerst ungerecht und kenne es von anderen Arbeitgebern so, dass die Stunden auf Mo-Do verteilt werden. Der Urlaubsanspruch wird dementsprechend auf 24 Tage umgerechnet. So wäre es mir lieber. Die Personalreferentin stellt sich stur.

Wie gesagt, schriftlich ist nichts fixiert. Freitags bleibe ich einfach zuhause. Beantrage also auch keine Gleitzeit oder ähnliches.

Vielen Dank.
und wenn du Freitags krank bis oder es Karfreitag ist, bekommst du 1/5 deiner Zeit gutsgeschrieben, was bei einer 4 Tage Woche nicht der Fall wäre.
in sofern ist es nicht ungerecht, sondern hat Vor und Nachteile.
Und schade, dass du das nur mündlich vereinbart hast, vielleicht solltest du nachverhandeln, denn mWn ist nach dem TzBfG der AG in der Pflicht es begründet abzulehnen, was er nicht kann, da du so schon die ganze Zeit arbeitest.

Guckst du §8
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.

(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.


Das Argument kann er nicht bringen, da er es zulässt, dass du die ganze zeit schon so arbeitest!

also fordere schriftlich die PA auf, deine Zeiteinteilung so wie du es möchtest vorzunehmen!


Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Aniöd am 06.02.2024 11:22
Vielen Dank, MoinMoin für deine Antwort.

In meinen Augen überwiegen die Nachteile, insbesondere dann, wenn man nicht die ganze Woche krank ist. Man wird ja fast schon gezwungen, die ganze Woche krank zu sein, damit man keine Minusstunden bekommt …

Auch überwiegen in meinem Bundesland die Feiertage an Mon- bis Donnerstagen, das gleichen die Feiertage freitags nicht aus. Habe am 2.01. schon mal mit einem Minus angefangen.

Passt §8 zu mir, da ich ja neu angefangen habe? Unstrittig ist ja, dass ich von Mo bis Do arbeite, es geht lediglich um die offizielle Verteilung auf vier anstatt fünf Tagen. Ich möchte ja nichts geschenkt haben, deswegen frage ich mich, wo könnte das Problem der PA liegen, dass sie es nicht machen möchte.

Dann bekommt sie meine Arbeitszeitverteilung schriftlich mitgeteilt. Auch muss ich im ÖD noch viel dazulernen, dass moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber nicht automatisch auch flexibel heißt.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: tina92 am 06.02.2024 12:48
Äußerst ungerecht ist es, wenn Mitarbeiter mit gleicher Vertragsstundenzahl unterschiedliche Sollzeiten haben.
Du beschwerst Dich, weil du effektiv weniger arbeitest als in einer 5Tagewoche?
Für Freitag bekommst Du doch auch eine Gutschrift wenn ein Feiertag darauf fällt, oder?
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: MoinMoin am 06.02.2024 12:56
Vielen Dank, MoinMoin für deine Antwort.

In meinen Augen überwiegen die Nachteile, insbesondere dann, wenn man nicht die ganze Woche krank ist. Man wird ja fast schon gezwungen, die ganze Woche krank zu sein, damit man keine Minusstunden bekommt …
Hä?
Das ist doch nur eine Frage der Statistik und keine der Ungerechtigkeit.
Wenn du häufiger Freitags krank bist und freitags 0 Stunden Sollzeit hast, würdest du jammern, dass du keine plus stunden bekommst für deine Krankheit.
Und am K Freitag jammern, dass andere 1/5 weniger in der Woche arbeiten müssen und du zu 100% in der Woche deine Leistung bringen muss.

Zitat
Auch überwiegen in meinem Bundesland die Feiertage an Mon- bis Donnerstagen, das gleichen die Feiertage freitags nicht aus. Habe am 2.01. schon mal mit einem Minus angefangen.
Hä?? Wieso hast du am 2.01 mit minus angefangen, wenn der 1.1. ein Feiertag war?
Und Neujahr liegt immer auf Mo-Do und nie auf Freitag?

Also mein Vorschlag wäre: jedes jahr sich ausrechen welcher Wochentag am häufigsten auf einem Feiertag liegt, Montag ist da ein guter Kandidat. und sich wünschen, dass man an dem Tag 10h arbeitet.

Zitat
Passt §8 zu mir, da ich ja neu angefangen habe? Unstrittig ist ja, dass ich von Mo bis Do arbeite, es geht lediglich um die offizielle Verteilung auf vier anstatt fünf Tagen. Ich möchte ja nichts geschenkt haben, deswegen frage ich mich, wo könnte das Problem der PA liegen, dass sie es nicht machen möchte.
Das eine ist sicherlich, dass es "schwerer im System einzupflegen ist und das es Menschen gibt, die Feiertags Rosinen Hopping machen wollen und es "gerechter" und leichter zu rechnen ist, wenn die Zeiten gleichverteilt sind.
Ist aber irrelevant, weil kein Argument, welches vor Gericht bestand hätte.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Aniöd am 06.02.2024 13:08
Äußerst ungerecht ist es, wenn Mitarbeiter mit gleicher Vertragsstundenzahl unterschiedliche Sollzeiten haben.
Du beschwerst Dich, weil du effektiv weniger arbeitest als in einer 5Tagewoche?
Für Freitag bekommst Du doch auch eine Gutschrift wenn ein Feiertag darauf fällt, oder?

Verstehe dich nicht ganz, was du mit deinem ersten Satz meinst. Ich arbeite wie geschrieben 27,3 Stunden verteilt auf Mo-Do, egal ob die Arbeitszeit auf vier oder fünf Tage laut Zeiterfassung verteilt ist.

Natürlich bekomme ich einen Freitag als Feiertag gutgeschrieben, nur gibt es halt deutlich weniger Feiertage an Freitagen als an Mo-Do. Hier bleibt ebenfalls ein Minus übers Jahr gesehen (zumindest 2024).

Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Rheini am 06.02.2024 13:17
Um für die Krankheit am Freitag die derzeitigen Sollstunden angerechnet zu bekommen, muss man sich für den Freitag krank melden.

Bis das mit Mo-Do oder Mo-Fr geklärt ist, würde ich mich bei Krankheit, für den Freitag krank melden und auf die Zeit Gutschrift bestehen.

Würde mich auf das Telefonat mit meinem Vorgesetzten freuen an dem ich ihm am 1. Krankheitstag an einem Freitag mitteile, dass ich krank bin  ;D.

P. S. Bitte dabei die Regelungen bzgl. der Vorlage eines Attestes oder ähnliches beachten.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: ProfTii am 06.02.2024 13:20
Es stellt sich doch sogar die Frage, ob nicht jeden Freitag ein unentschuldigtes fernbleiben der Arbeit vorliegt, wenn du Freitags ja grundsätzlich Sollstunden zu leisten hast  :o
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: MoinMoin am 06.02.2024 13:21
Äußerst ungerecht ist es, wenn Mitarbeiter mit gleicher Vertragsstundenzahl unterschiedliche Sollzeiten haben.
Du beschwerst Dich, weil du effektiv weniger arbeitest als in einer 5Tagewoche?
Für Freitag bekommst Du doch auch eine Gutschrift wenn ein Feiertag darauf fällt, oder?

Verstehe dich nicht ganz, was du mit deinem ersten Satz meinst. Ich arbeite wie geschrieben 27,3 Stunden verteilt auf Mo-Do, egal ob die Arbeitszeit auf vier oder fünf Tage laut Zeiterfassung verteilt ist.

Natürlich bekomme ich einen Freitag als Feiertag gutgeschrieben, nur gibt es halt deutlich weniger Feiertage an Freitagen als an Mo-Do. Hier bleibt ebenfalls ein Minus übers Jahr gesehen (zumindest 2024).
und gäbe es "ungerechtes" plus wenn man Montags 10h und Donnerstags 10 h macht, weil da deiner aussage nach die meisten Feiertage sind.
Und wenn man dann häufiger Montags krank ist und und und
Fakt ist: die Gleichverteilung ist am gerechtesten, weil sie einem nicht besser oder schlechter stellt was freiehe Stunden durch Feiertage angeht als den VZ, der nicht seine Sollarbeitszeit nach Feiertagen optimiert eintragen lassen kann.
Aber das ist irrelevant, weil das TzBfG fordert, dass der Ag sich nach den bedarf des AN richten muss und nicht was gerecht ist.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: MoinMoin am 06.02.2024 13:23
Es stellt sich doch sogar die Frage, ob nicht jeden Freitag ein unentschuldigtes fernbleiben der Arbeit vorliegt, wenn du Freitags ja grundsätzlich Sollstunden zu leisten hast  :o
Das kommt doch auf die DV an
Bei uns wäre es erlaubt, müsste aber für jeden Freitag beantragt werden.
Das würde man einmal für das Jahr machen und der VG gibt sein grünes Licht und gut ist.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Aniöd am 06.02.2024 13:29
Vielen Dank, MoinMoin für deine Antwort.

In meinen Augen überwiegen die Nachteile, insbesondere dann, wenn man nicht die ganze Woche krank ist. Man wird ja fast schon gezwungen, die ganze Woche krank zu sein, damit man keine Minusstunden bekommt …
Hä?
Das ist doch nur eine Frage der Statistik und keine der Ungerechtigkeit.
Wenn du häufiger Freitags krank bist und freitags 0 Stunden Sollzeit hast, würdest du jammern, dass du keine plus stunden bekommst für deine Krankheit.
Und am K Freitag jammern, dass andere 1/5 weniger in der Woche arbeiten müssen und du zu 100% in der Woche deine Leistung bringen muss.

Bei meinem bisherigen Arbeitgeber hatte ich vier Tage und warum sollte ich jammern, dass ich bei Krankheit den Freitag nicht bezahlt bekommen hätte, ist für mich wie der Samstag und der Sonntag kein Arbeitstag gewesen.



Zitat
Auch überwiegen in meinem Bundesland die Feiertage an Mon- bis Donnerstagen, das gleichen die Feiertage freitags nicht aus. Habe am 2.01. schon mal mit einem Minus angefangen.
Hä?? Wieso hast du am 2.01 mit minus angefangen, wenn der 1.1. ein Feiertag war?
Und Neujahr liegt immer auf Mo-Do und nie auf Freitag?

Nochmals, meine Arbeitszeit verteilt sich und das ist unstrittig auf Mo-Do. Der 1.01. war ein Montag. Also betrug die restliche Arbeitszeit in dieser Woche (Die-Fr, weil ja offiziell 5-Tage-Woche) 21,88 Stunden. Ich arbeite aber nur Mo-Do bzw. in dieser Woche Die bis Do jeweils 6,8, also 3*6,8, somit also 20,4 Stunden. Freitag ist frei. Somit eine Differenz von 1,48 Stunden.

Bitte jetzt nicht schreiben, dass ich an den anderen Tagen dafür mehr arbeiten soll. Das kann es ja wohl nicht sein.



Also mein Vorschlag wäre: jedes jahr sich ausrechen welcher Wochentag am häufigsten auf einem Feiertag liegt, Montag ist da ein guter Kandidat. und sich wünschen, dass man an dem Tag 10h arbeitet.

Wow,  was für ein zielführender Vorschlag.

Zitat
Passt §8 zu mir, da ich ja neu angefangen habe? Unstrittig ist ja, dass ich von Mo bis Do arbeite, es geht lediglich um die offizielle Verteilung auf vier anstatt fünf Tagen. Ich möchte ja nichts geschenkt haben, deswegen frage ich mich, wo könnte das Problem der PA liegen, dass sie es nicht machen möchte.
Das eine ist sicherlich, dass es "schwerer im System einzupflegen ist und das es Menschen gibt, die Feiertags Rosinen Hopping machen wollen und es "gerechter" und leichter zu rechnen ist, wenn die Zeiten gleichverteilt sind.
Ist aber irrelevant, weil kein Argument, welches vor Gericht bestand hätte.

Also in der heutigen Zeit ist es absolut kein Problem verschiedene Zeitmodelle in eine Abrechnung einzupflegen. In einem kleinen Unternehmen habe ich eine Zeiterfassung eingeführt und entsprechende Modelle angelegt. Mein  letzter Arbeitgeber (auch ÖD) hatte geschätzt 30 verschiedene Zeitmodelle.

Ich frage mich, wie es die Industrie mit der 4-Tage-Woche handhaben wird, ebenfalls Verteilung auf fünf Tage?!?


Leider schlecht zitiert. Weitere Antworten im Text
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Aniöd am 06.02.2024 13:31
Es stellt sich doch sogar die Frage, ob nicht jeden Freitag ein unentschuldigtes fernbleiben der Arbeit vorliegt, wenn du Freitags ja grundsätzlich Sollstunden zu leisten hast  :o

Meine Freundin hat gefragt, ob ich jeden Freitag einen Gleitzeit-Tag beantrage. Bisher nicht, denn die Absprache ist ja klar, Arbeitszeit nur von Mo-Do. vielleicht auch eine Option, dies künftig zu tun ;)
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: MoinMoin am 06.02.2024 14:05
Also in der heutigen Zeit ist es absolut kein Problem verschiedene Zeitmodelle in eine Abrechnung einzupflegen.
Richtig und du hast ein Anrecht darauf, deine Zeit so zu verteilen wie du es für notwendig erachtest.

Ob das jemand als gerecht oder ungerecht empfindet ist irrelevant.
Objekt gerecht ist eine Gleichverteilung, weil - wie gesagt - der VZ und der TZ dann gleich behandelt wird.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: ProfTii am 06.02.2024 14:48
[...]

Meine Freundin hat gefragt, ob ich jeden Freitag einen Gleitzeit-Tag beantrage. Bisher nicht, denn die Absprache ist ja klar, Arbeitszeit nur von Mo-Do. vielleicht auch eine Option, dies künftig zu tun ;)

Dir "nützt" es ja nichts - im Gegenteil wäre es auf die Dauer ja sogar ein Kündigungsgrund, wenn du es eig beantragen müsstest aber es bisher nicht getan hättest
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Maggus am 06.02.2024 16:04
Aus meiner Sicht muss die Sollarbeitszeit in einem Zeiterfassungssystem so hinterlegt werden, wie man sie mit seinem Arbeitgeber vereinbart.
Wenn ich eine 4 Tage-Woche, inklusive der Wochentage vereinbare, dann sind diese auch so zu hinterlegen.
Warum soll hier eine Verteilung auf 5 Wochentage korrekt sein?

Im Beispiel des TE führt ein Urlaubs, Gleittag oder Krankheitstag an einem Mo. - Do. zu einem Minus in der Zeiterfassung, d.h. es müssen Teile des Tages nachgearbeitet werden. Dies ist bei einem Vollzeitmitarbeiter nicht der Fall, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: MoinMoin am 06.02.2024 16:52
Aus meiner Sicht muss die Sollarbeitszeit in einem Zeiterfassungssystem so hinterlegt werden, wie man sie mit seinem Arbeitgeber vereinbart.
Wenn ich eine 4 Tage-Woche, inklusive der Wochentage vereinbare, dann sind diese auch so zu hinterlegen.
Warum soll hier eine Verteilung auf 5 Wochentage korrekt sein?
Das ist doch der springende Punkt, es wurde mündlich vereinbart, dass man 4 Tage kommt und Freitag nicht.
Aber offensichtlich hat das niemand schriftlich niedergelegt und als entsprechend Verantwortlicher dies dem  PA mitgeteilt, so dass diese entsprechend die Sollzeiten ins System erfasst und die Urlaubstage entsprechend reduziert hätte.

Zitat
Im Beispiel des TE führt ein Urlaubs, Gleittag oder Krankheitstag an einem Mo. - Do. zu einem Minus in der Zeiterfassung, d.h. es müssen Teile des Tages nachgearbeitet werden. Dies ist bei einem Vollzeitmitarbeiter nicht der Fall, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung.
und zu einem plus an einem Freitag, dies ist bei einem VZ nicht der Fall, auch keine Gleichbehandlung.
Mal gewinnen die einen, mal verlieren die anderen.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Maggus am 06.02.2024 17:39
Im Beispiel des TE führt ein Urlaubs, Gleittag oder Krankheitstag an einem Mo. - Do. zu einem Minus in der Zeiterfassung, d.h. es müssen Teile des Tages nachgearbeitet werden. Dies ist bei einem Vollzeitmitarbeiter nicht der Fall, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung.
und zu einem plus an einem Freitag, dies ist bei einem VZ nicht der Fall, auch keine Gleichbehandlung.
Mal gewinnen die einen, mal verlieren die anderen.

Ein Plus entsteht in diesem Fall aber nur, wenn ein Feiertag auf den Freitag fällt, was natürlich ebenfalls nicht korrekt ist. Doch für jeden Freitag (außer wenn Feiertag) muss der TE einen Urlaubstag oder Gleittag einreichen, da ansonsten unbelegte Zeit und ggf. Konsequenzen drohen.
Durch die Verteilung der Sollzeit bekommt der TE 30 Tage Urlaub und nicht 24 Urlaubstage, wie bei einer korrekten 4-Tage-Vereinbarung. Doch die 6 Tage reichen nicht aus um alle Freitage abzudecken und wenn ggf. die Gleitzeitregelung auch nur eine bestimmte Anzahl an Gleittagen pro Jahr zulässt (Regelung nicht bekannt), ist die mündlich vereinbarte Regelung der Arbeitszeit mitunter erst gar nicht umsetzbar.

Ich finde es dennoch nicht nachvollziehbar die Sollzeiten entgegen der Vereinbarung zu hinterlegen. Und zwar unabhängig davon, ob ein Beschäftigter dadurch ungerechtfertigt ein Plus oder ein Minus in der Zeiterfassung macht.
Natürlich bin ich voll bei Dir MoinMoin, Vertragsänderungen schriftlich zu vereinbaren und zwar mit dem bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers (i.d.R. Personalabteilung).
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: SchrödingersKatze am 07.02.2024 17:13
Ist dein Urlaubsanspruch auch entsprechend auf 4 Tage runtergerechnet oder hast du den vollen Anspruch? Bei der Verteilung auf 4 Tage wäre er entsprechend runterzukürzen, da du ja für den Freitag keinen Tag einzubringen hast.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: SchrödingersKatze am 07.02.2024 17:14
Entschuldige, gerade nochmal gelesen, dass der Anspruch entsprechend gekürzt wurde. Da wäre für mich die Sache klar.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Aniöd am 07.02.2024 18:22
Aktuell habe ich den vollen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, da ja 5-Tage-Woche. Beim alten Arbeitgeber Arbeitszeit verteilt (und im System hinterlegt) auf vier Tage hatte ich 24 Tage.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: clarion am 07.02.2024 19:21
Aber Freitags führt ein Feiertag zu fünf Mal mehr Plusstunden als der Feiertag montags zu Minusstunden.

Bei einer 4 Tagewoche wird der Urlaub entsprechend gekürzt auf 24 Tage.

Ich kann auch keine Ungerechtigkeit erkennen, wenn die Sollarbeitszeit auf 5 Tage verteilt wird. Denk dran, der Karfreitag ist immer freitags.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Buero 72 am 08.02.2024 09:42
So eine Konstellation wäre bei uns nicht machbar. Wenn man der Arbeit ganztags fernbleibt, muss man das auch im Zeiterfassungssystem per Korrekturbeleg von der Führungskraft genehmigen lassen, sonst fehlt man ja quasi unentschuldigt (Abmahnungsgrund!). Dann gibt es "rote Zahlen". Na Cheffchen würde sich aber bedanken!
Bei uns reicht nach mündlicher Vereinbarung eine E-Mail an die Leute von der Zeiterfassung (Cc. natürlich Chef setzen), dass die wöchentliche Arbeitszeit im Einvernehmen auf Mo bis Do gelegt wurde mit der Bitte, dies auch so einzupflegen.
Urlaubsansprüche werden dann natürlich angepasst auf die Wochentage.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: IsabelW am 08.02.2024 10:04
So eine Konstellation wäre bei uns nicht machbar. Wenn man der Arbeit ganztags fernbleibt, muss man das auch im Zeiterfassungssystem per Korrekturbeleg von der Führungskraft genehmigen lassen, sonst fehlt man ja quasi unentschuldigt (Abmahnungsgrund!). Dann gibt es "rote Zahlen". Na Cheffchen würde sich aber bedanken!

Ist bei uns auch so.
Man kann nur eine begrenzte Anzahl an Gleitzeittagen pro Monat frei nehmen. Wenn bei jemandem, der grundsätzlich nur Mo-Do arbeitet auch der Freitag mit Sollzeit hinterlegt wäre, dann müsste jeder Freitag als Gleittag beantragt werden und dann bleiben gerade bei Teilzeit so gut wie keine Gleitzeittage mehr übrig, die man dann flexibel nehmen könnte. Schau mal in Eure Dienstvereinbarung zur Gleitzeit.
Ich würde mich daher freundlich an die Kollegen von der Zeiterfassung wenden mit der Frage wie das grundsätzlich behandelt wird und ggf. beim Personalrat nachfragen.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Umlauf am 09.02.2024 10:40
Aus meiner Sicht muss die Sollarbeitszeit in einem Zeiterfassungssystem so hinterlegt werden, wie man sie mit seinem Arbeitgeber vereinbart.
Wenn ich eine 4 Tage-Woche, inklusive der Wochentage vereinbare, dann sind diese auch so zu hinterlegen.
Warum soll hier eine Verteilung auf 5 Wochentage korrekt sein?
Das ist doch der springende Punkt, es wurde mündlich vereinbart, dass man 4 Tage kommt und Freitag nicht.
Aber offensichtlich hat das niemand schriftlich niedergelegt und als entsprechend Verantwortlicher dies dem  PA mitgeteilt, so dass diese entsprechend die Sollzeiten ins System erfasst und die Urlaubstage entsprechend reduziert hätte.



So wird es wohl im konkreten Fall gewesen sein.

Ich weiß ja nicht, wie die Zuständigkeiten im konkreten Fall geregelt sind. Aber bei uns hätte die Führungskraft ihre Kompetenzen überschritten. Sie hätte nur sagen können, es spricht nichts oder ein konkreter Grund für ein Arbeitszeitmodell. Alles weitere regelt die Stelle, die für alle arbeitsvertraglichen Sachen zuständig ist. Denn da hängte er einige mehr hinten dran.

Würde mich nicht wundern, wenn diese Führungskraft auch Tätigkeiten überträgt ohne das sie dazu berechtigt ist.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: Aniöd am 27.02.2024 13:15
Nach längerem Überlegen und nach Rücksprache mit Kollegen, die die gleiche Regelung haben, habe ich beschlossen nicht auf eine festgelegte 4-Tage-Woche zu bestehen.

Hat alles seine Vor- und Nachteile. Und in diesem Modell kann man die Vorteile gut nutzen ;).

Danke allen für ihren Input.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: clarion am 27.02.2024 21:22
Bei uns haben fast alle TZ Kräfte die Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt. Die Kolleginnen machen dann halt jede Woche einen Zeitausgleich, der wird brav vorher beantragt. Unsere Human Ressource möchte eigentlich diese Sonder-Arbeitszeitmodelle auch gar nicht haben, das macht nur Arbeit. M.W. gibt es auch nur eine einzige Kollegin, die glaubt, dass sie mit vier Tagen besser fährt als mit fünf Tagen.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: BAT am 28.02.2024 09:11
Naja, wer fünf Tage macht wird doch in einigen Kommunen für Rufbereitschaften eingeteilt werden. Hier ist die Grenze doch die 5 vs. 4 Tage - Woche.
Titel: Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Beitrag von: IsabelW am 28.02.2024 19:43
Hmm, ich glaub wenn ich z.B. für meine Kinder nur Montag bis Mittwoch nen Kita-Platz hätte und dazu noch einen unberechenbaren Chef, dann hätt ich das schon gerne auch schriftlich und so in der Zeiterfassung, dass ich nur Mo bis Mi arbeite. Oder eben auch wenn die Anzahl der Gleittage wie bei uns begrenzt ist.