Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Fragensteller123 am 06.02.2024 10:47
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Hallo,
folgende Situation: Ich hab mich auf eine TV-L E11 Stelle beworben und wurde angenommen. Eingestellt wurde ich jedoch in TV-L 9b Stufe 2. Ich mache derzeit eine Fortbildung, welche angeblich Voraussetzung für diese Stelle sei, die Fortbildung schließe ich dieses Jahr ab. Daraufhin sollte ich in die TV-L E10 und anschließend wohl in die TV-L E11 hochgestuft werden. Meine Tätigkeit ist seit Anfang an die gleiche.
Kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung o. Ä. stellen?
Da ich nicht von Anfang an in der E11, Stufe 2 angefangen habe, geht mir so einiges an bares Geld verloren. Zumal ich bis zur Endstufe 6 ca. 14 Jahre benötigen würde und nun durch die anfängliche niedrigere Eingruppierung deutlich deutlich länger..
Kann sowas richtig sein? :-\ Gibt es einen Antrag auf Stufenverkürzung o. Ä.?
Für Aufklärung, Tipps und konstruktiver Hilfe bin ich sehr dankbar!! :)
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Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Insoweit bist du immer richtig eingruppiert und es kann keinen Antrag auf Höhergruppierung geben.
Was du machen kannst, ist deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du
- entweder nach E11 bewertete Tätigkeiten übertragen bekommen möchtest oder
- der Meinung bist, bereits Tätigkeiten nach E11 auszuführen und daher dein entsprechendes Entgelt einforderst.
Ich würde allerdings erstmal deinen AG fragen, wie er denn zu der beschriebenen Regelung kommt.
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Handelt es sich hier um eine Stelle im IT-Bereich?
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Wird man nicht bei fehlender Voraussetzung eine EG tiefer eingruppiert, also in dem Fall in die EG10?
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Ja, sofern überhaupt eine Voraussetzung vorliegt.
Wenn sich die Tätigkeit wie beschrieben in keiner Weise ändert, ist der Vortrag des AG einfach Quatsch mit Soße!
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Ja, sofern überhaupt eine Voraussetzung vorliegt.
Wenn sich die Tätigkeit wie beschrieben in keiner Weise ändert, ist der Vortrag des AG einfach Quatsch mit Soße!
Oder unwissendes BeamtenPersonalerKalkriesel.
Frage: Warum Stufe 2, vorher nur 1 Jahr beruflich tätig?
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Stufe 2, da ich zuvor zwei Jahre Berufserfahrung (nicht im öffentlichen Dienst) gesammelt hatte. Ich möchte es gern umgehen, nach Abschluss der Fortbildung in die E10 Stufe 2 zu kommen um dann erst nochmal evtl. ein Jahr zu warten um in die E11 Stufe 2 zu kommen. So hätte ich bereits 5-6 Jahre gebraucht um in die E11 Stufe 2 zu kommen, obwohl man direkt in die E11 hätte eingestuft werden können.. (wäre ja sonst bereits mindestens E11 und Stufe 4)
Frage mich das nun, um nicht noch mehr Jahre zu verlieren und ob ich eventuell die Möglichkeit hätte, mich anders eingruppieren zu lassen, es aber aufgrund von mangelnder Erfahrung (im öffentlichen Dienst; TV-L) nicht weiß.. Oder zumindest eine geschicktere Methode zur Höhergruppierung nutzen könnte?
Bin seit dem 01.01.2023 im öffentlichen Dienst. Keine IT-Stelle. Tätigkeit ist und bleibt die gleiche ohne Veränderungen bei Höhergruppierung.
Kennt einer sich im Tarifvertrag genauer aus? Genaue Absätze die ich evtl. nachlesen sollte?
Danke schon mal für die Antworten :)
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Mal eine ernst gemeinte Frage:
Man bewirbt sich auf eine E11 Stelle und wird dann in 9b eingestellt? Warum lässt man das mit sich machen?
Du hast doch einen Arbeitsvertrag in dem deine Gruppe und Stufe festgehalten sind. Warum hast du sowas dann unterschrieben? Wenn sie dir das nicht vorher gesagt haben, dann hast du dich über den Tisch ziehen lassen, nix anderes.
Ich habe mir VOR meiner Kündigung vom alten Job schriftlich meine Gruppe und meine Stufe bestätigen lassen, denn in Vorstellungsgesprächen wird da nicht immer korrekt mit dem Thema Gehalt umgegangen. Auch nach dem Gespräch im Personalausschuss habe ich noch nicht gekündigt, ohne ein schriftliche Zusage niemals.
Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3.... :o
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Mal eine ernst gemeinte Frage:
Man bewirbt sich auf eine E11 Stelle und wird dann in 9b eingestellt? Warum lässt man das mit sich machen?
Du hast doch einen Arbeitsvertrag in dem deine Gruppe und Stufe festgehalten sind. Warum hast du sowas dann unterschrieben? Wenn sie dir das nicht vorher gesagt haben, dann hast du dich über den Tisch ziehen lassen, nix anderes.
Ich habe mir VOR meiner Kündigung vom alten Job schriftlich meine Gruppe und meine Stufe bestätigen lassen, denn in Vorstellungsgesprächen wird da nicht immer korrekt mit dem Thema Gehalt umgegangen. Auch nach dem Gespräch im Personalausschuss habe ich noch nicht gekündigt, ohne ein schriftliche Zusage niemals.
Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3.... :o
Für mich hörte es sich das anfangs plausibel an, dass ich erstmal die Fortbildung abschließe und dann hochgestuft werde. Hatte zuvor auch keine Erfahrung mit dem öffentlichen Dienst. Jetzt ist es für mich fraglich, da ich in der ganzen Zeit die gleiche Tätigkeit ausführe, jedoch dabei weniger verdiene..
Es kommt mir so vor, als würden man versuchen das Gehalt über lange Zeit niedrig zu halten.. Was für ein Sinn steckt dahinter?
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Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3.... :o
Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle
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Stufe 2, da ich zuvor zwei Jahre Berufserfahrung (nicht im öffentlichen Dienst) gesammelt hatte. Ich möchte es gern umgehen, nach Abschluss der Fortbildung in die E10 Stufe 2 zu kommen um dann erst nochmal evtl. ein Jahr zu warten um in die E11 Stufe 2 zu kommen. So hätte ich bereits 5-6 Jahre gebraucht um in die E11 Stufe 2 zu kommen, obwohl man direkt in die E11 hätte eingestuft werden können.. (wäre ja sonst bereits mindestens E11 und Stufe 4)
Frage mich das nun, um nicht noch mehr Jahre zu verlieren und ob ich eventuell die Möglichkeit hätte, mich anders eingruppieren zu lassen, es aber aufgrund von mangelnder Erfahrung (im öffentlichen Dienst; TV-L) nicht weiß.. Oder zumindest eine geschicktere Methode zur Höhergruppierung nutzen könnte?
Bin seit dem 01.01.2023 im öffentlichen Dienst. Keine IT-Stelle. Tätigkeit ist und bleibt die gleiche ohne Veränderungen bei Höhergruppierung.
Kennt einer sich im Tarifvertrag genauer aus? Genaue Absätze die ich evtl. nachlesen sollte?
Danke schon mal für die Antworten :)
Du bist aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, wenn die also meinen es ist 9b (warum auch immer) und meinen nur durch eine Fortbildung wird es zu einer 10 und dann aufgrund von handauflegen einen 11, dann kannst du das nicht im TV nachlesen, weil es dort soetwas idR nicht gibt.
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Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3.... :o
Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle
Zum Thema verhandeln: Wie viel Spielraum hat man denn? Bevor ich die jetzige Stelle angenommen habe, hatte ich woanders ein Bewerbungsverfahren, wo mir im Verlauf dann plötzlich die Stufe 3 zugesagt wurde, obwohl ich nicht entsprechend genügend Berufserfahrung hatte. Sowas ist wohl auch möglich. Kennt jemand den Paragraphen und den Absatz des TV-L dazu? Der Stelle mit Stufe 3 hatte ich offensichtlich dennoch abgesagt.
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Du fragst was ein Sinn dahinter steckt, das Gehalt niedrig zu halten? ;D ;D ;D ;D
Der war gut!
Ich würde in der Personalabteilung tatsächlich mal die Rechtsgrundlage erfragen, weshalb Du nicht in E11/2 eingruppiert bist. Und sollte da nichts kommen, fragen warum nicht E10/2 da ja nur eine Voraussetzung fehlt und das doch dann mit einer EG niedriger einzugruppieren ist.
Wenn Du schonmal da bist, kannst Du dir auch eine Tätigkeitsbeschreibung und die Dir übertragenen Aufgaben bestätigen / aushändigen lassen.
Und für Dich persönlich, würde ich schonmal ein Tätigkeitsnachweis führen, falls das ganze später vom Arbeitsgericht geklärt werden muss, kannst Du nachweisen was Du bisher wann und in welchem Umfang gearbeitet hast.
Hast Du denn schon den Arbeitsvertrag zur Stelle unterschrieben? Dann ist recht Essig mit verhandeln!
War das eine Frage das Du der Stelle offensichtich abgesagt hast? 8)
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Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3.... :o
Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle
Zum Thema verhandeln: Wie viel Spielraum hat man denn? Bevor ich die jetzige Stelle angenommen habe, hatte ich woanders ein Bewerbungsverfahren, wo mir im Verlauf dann plötzlich die Stufe 3 zugesagt wurde, obwohl ich nicht entsprechend genügend Berufserfahrung hatte. Sowas ist wohl auch möglich. Kennt jemand den Paragraphen und den Absatz des TV-L dazu? Der Stelle mit Stufe 3 hatte ich offensichtlich dennoch abgesagt.
Der Spielraum zum Verhandeln ist mit Abschluss des Arbeitsvertrag beendet. Bis dahin kann der Arbeitgeber aus seiner Sicht nützliche Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigen bzw. kann man ihn überzeugen, das doch zu tun.
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Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3.... :o
Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle
Zum Thema verhandeln: Wie viel Spielraum hat man denn? Bevor ich die jetzige Stelle angenommen habe, hatte ich woanders ein Bewerbungsverfahren, wo mir im Verlauf dann plötzlich die Stufe 3 zugesagt wurde, obwohl ich nicht entsprechend genügend Berufserfahrung hatte. Sowas ist wohl auch möglich. Kennt jemand den Paragraphen und den Absatz des TV-L dazu? Der Stelle mit Stufe 3 hatte ich offensichtlich dennoch abgesagt.
förderliche Zeiten nach §16.2 oder als Zulage nach §16.5 kann man mehr tariflich geben und ansonsten halt übertariflich. ;D
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@Fragensteller
Ich hatte auch nicht alle fachlichen Voraussetzungen für meine Stelle, habe ich im VG auch zugegeben. Die Antwort war: kein Problem, wird mit Schulungen usw. gelöst. Ich war das erste halbe Jahr gefühlt mehr auf Schulungen als in der Arbeit... ;)
Dennoch wurde ich in der ausgeschriebenen Gruppe eingestellt und verhandelt hatte ich Stufe 5. Habe ich auch bekommen, anders wäre ich nicht gewechselt. Hatte auch so schon finanzielle Abstriche zu meiner vorherigen Tätigkeit und weitere Verluste einer noch tieferen Stufe wollte ich damals nicht hinnehmen. Trotz mehreren Bewerbern und final dann zu dritt vor dem Personalausschuss fiel die Abstimmung dann eindeutig aus... ;)
Manchmal klappt's, manchmal nicht....
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fachliche Voraussetzungen sind idR tariflich irrelevant.
Entweder es gibt tariflich Voraussetzungen in der Person wie z.B. Hochschulabschluss, oder nicht.
Und die hat man oder holt sie nach, wenn man fachliche nachgeschult werden muss und trotzdem die Aufgaben übertragen bekommt, dann darf der AG einem nicht herabgruppieren.
Er kann natürlich einem vorerst niedrigere Aufgaben übertragen, die zu einer niedrigeren EG führen, aber das ist offensichtlich nicht der Fall.
@Alien1973
ich gehe davon aus, dass man dir förderliche Zeiten anerkannt hat, was sehr löblich vom Ag ist.
Tariflich korrekt ist es aber nur erlaubt, wenn es keinen geeigneten Mitbewerber gibt, der für "weniger" gekommen wäre.
Wo aber kein Kläger, da ... und außerdem kann man die anderen immer irgendwie tot schreiben, wenn sich alle einige sind.
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@MoinMoin
Genau so war das damals. Mir wurden förderliche Zeiten angerechnet, trotzdem erfüllte ich das Stellenprofil nicht zu 100% was die Aufgaben anbelangte. Aber wer tut das schon wenn er von "draussen" kommt und in den ÖD wechselt? Voraussetzungen in der Ausbildung (Studium) waren ja trotzdem gegeben. Deswegen dann ganz einfach einige Schulungsmaßnahmen zu Beginn und schon hat das funktioniert.
Das Abstimmungsergebnis damals im Personalausschuss war eindeutig. Denke nicht, dass die anderen beiden Kandidaten, die es ebenfalls soweit geschafft hatten, auch die Stufe 5 bekommen hätten. Waren alle jüngeren Semesters. Ich denke einfach meine Erfahrungen im Bausektor waren ausschlaggebend.
Mittlerweile habe ich eine andere Stelle übernommen und habe gerade durchgesetzt, dass diese neu bewertet wurde. Ging positiv aus, Anhebung von E11 auf E12... ;D
Jetzt geht es nur noch um den Zeitpunkt, da gehen die Meinungen auseinander. Aber wird schon, bin guter Dinge...
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Stelle unbedingt einen Antrag nach Paragraph 37 TV-L , das dir kein Geld flöten geht. 6Monate Rückwirkend und so. Da können ganz schnell erhebliche Summen ins Nirvana, zu deinen Ungunsten, verloren gehen.
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.
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Danke für den Tip, aber das ist mir bekannt.
Es geht jetzt darum, dass sich das Personalamt an seine Absprachen hält und damit ginge das Rückwirkend über die 6 Monate hinaus. Die 6 Monate stehen nicht zur Diskussion, es geht um weitere zugesagte Monate...
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Danke für den Tip, aber das ist mir bekannt.
Es geht jetzt darum, dass sich das Personalamt an seine Absprachen hält und damit ginge das Rückwirkend über die 6 Monate hinaus. Die 6 Monate stehen nicht zur Diskussion, es geht um weitere zugesagte Monate...
Über sechs Monate sind futsch. Einzige ist nur die Feststellung, dass diese Tätigkeit seit Anbeginn dieser Entgeltgruppe entsprochen hat, so dass die Stufenlaufzeit ab dort beginnt und keine Höhergruppierung während der Laufzeit erfolgte.
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Nein, weil die Geltendmachung bereits länger als 6 Monate zurück liegt...
Dafür, dass das Prozedere und die Stellenbewertung so lange gedauert hat, kann ich ja nichts. Und deswegen liegt der Zeitpunkt länger als 6 Monate zurück und wir hatten uns auf ein bestimmtes Datum geeinigt. Jetzt kam die neue Stellenbewertung (meine Aufgaben haben sich vom ersten Tag weg nicht geändert) aber der rückwirkende Zeitpunkt entspricht nicht dem vereinbarten Datum.
Habe bereits interveniert und bin guter Dinge....
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Danke für den Tip, aber das ist mir bekannt.
Es geht jetzt darum, dass sich das Personalamt an seine Absprachen hält und damit ginge das Rückwirkend über die 6 Monate hinaus. Die 6 Monate stehen nicht zur Diskussion, es geht um weitere zugesagte Monate...
Ging eher an den TE, aber auch bei Dir gilt, kein Antrag nach 37 Tv-L, keine Kohle Rückwirkend über 6 Monate. Da ist es völlig unerheblich was für Absprachen getroffen wurden oder ab wann die Entgeltgruppe greift, spätestens wenn es an die Nachzahlungen geht kann sich niemand mehr an genau diese Absprachen erinnern. Trotzdem viel Glück