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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Silvia89 am 06.02.2024 21:30
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Liebe Mitglieder des Forums,
ich bereite gerade als "verwaltungsinterne Mitarbeiterin " eine Bewerbung für eine Position vor, die auch extern ausgeschrieben ist. Es ist eine Ansprechperson für fachliche Fragen (zukünftige Vorgesetzte) angegeben und eine Ansprechperson bei der Personalverwaltung.
An wem richte ich mein Anschreiben? An den Fachbereich, die eine Mitarbeiterin suchen oder an die Personalverwaltung? Ich bin mir da echt unschlüssig!
Danke und Viele Grüße
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An den Arbeitgeber, bzw. den durch ihn für Personalangelegenheiten ermächtigten Organisationsbereich.
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Dankeschön für die schnelle Antwort. Sehr geehrte (Name Fachbereichsleitung Personalamt) oder die Kollegin vom Personalamt, die angegeben ist namentlich in der Ausschreibung?
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Sehr geehrte Namentlich angegebene Person,
Sehr geehrte Damen und Herren
Die zweite Anrede, da im Auswahlgremium mehrere Personen sitzen, die Dein Anschreiben mutmaßlich zu lesen bekommen.
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Vielen Dank Clarion
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Bei uns einfach.
Z1
im Hause
Dann das Ganze ins Z1-Postfach gelegt.
Meistens schreiben die internen nur:
Ich bewerbe ich auf die Stellenausschreibung xy.
Weitere Details entnehmen sie bitte meiner Personalakte.
Gut wir sind auch nur knapp 400 Köpfe. Da ist da recht überschaubar.
Ansonsten würde ich es immer an die Personalabteilung (also die Stelle, die berechtigt ist, in Sachen Arbeitsvertrag zu handeln) senden, nie an an eine konkrete Person.