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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sandbank am 07.02.2024 17:08
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Hallo,
eine in Vollzeit beschäftigte Person beendet ihr Arbeitsverhältnis im TVöD-V. Es sollen mehrere Stunden ausgezahlt werden, nicht mehr als Zeitausgleich gewährt werden konnten.
Die Stunden sollen ohne Überstundenzuschlag gezahlt werden.
Ich kann nicht deuten, ob der § 8 Abs. 2 nur für Teilzeitbeschäftigte gilt (Eine Begrenzung auf eine Höchststufe ist hier im Gegensatz zu der Bezahlung der Überstunde nicht vorgesehen).
Habe ich bei Vollzeitbeschäftigten mit der Stundenvergütung der maximalen Stufe 4 zu vergüten oder mit der individuellen höheren Stufe?
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Freiwillig aufgebaute Gleitzeitstunden sind tariflich nicht gesondert erfasst und müssen daher, sofern es keine DV gibt die es anders vereinbart hat, ganz normal mit dem individuellem Stundenlohn vergütet werden.
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Dankeschön für die Antwort @MoinMoin