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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: NotSan am 08.02.2024 07:56

Titel: Verlängerung der Stufenverweildauer in Teilzeit (keine Elternzeit)?
Beitrag von: NotSan am 08.02.2024 07:56
Guten Tag,

ich bin als Notfallsanitäter in der Entgeltgruppe P8 des TVÖD-P eingruppiert, aktuell in Stufe 3. Ich möchte aufgrund eines Studiums meine Arbeitszeit auf 30% reduzieren. Wie beeinflusst das die Stufenlaufzeit?

Würde ich nach drei Kalenderjahren in Stufe 4 aufsteigen (meine Bezahlung wäre äquivalent ja auch nur 30%) oder würde ein Aufstieg erst nach ca. 9 Kalenderjahren erfolgen, da ich erst dann die "Berufserfahrung" für den Stufenaufstieg erreicht hätte?

Vielen Dank schon einmal!
Titel: Antw:Verlängerung der Stufenverweildauer in Teilzeit (keine Elternzeit)?
Beitrag von: TV-Ler am 08.02.2024 08:06
Teilzeit verzögert nicht den Stufenaufstieg.
Titel: Antw:Verlängerung der Stufenverweildauer in Teilzeit (keine Elternzeit)?
Beitrag von: NotSan am 08.02.2024 08:12
Gibt es dafür neben §17 (3) TVÖD noch weitere Quellen? Ich tue mich mit der Formulierung "werden voll angerechnet" schwer, weil für mich daraus nicht klar hervorgeht, dass mit 30% nach drei Kalenderjahren trotzdem ein Stufenaufstieg stattfindet. Würde mich aber freuen, wenn es so ist ;)
Titel: Antw:Verlängerung der Stufenverweildauer in Teilzeit (keine Elternzeit)?
Beitrag von: TV-Ler am 08.02.2024 08:23
Gibt es dafür neben §17 (3) TVÖD noch weitere Quellen? Ich tue mich mit der Formulierung "werden voll angerechnet" schwer, weil für mich daraus nicht klar hervorgeht, dass mit 30% nach drei Kalenderjahren trotzdem ein Stufenaufstieg stattfindet. Würde mich aber freuen, wenn es so ist ;)
Voll angerechnet bedeutet, das die Zeit nicht nur entsprechend der Teilzeitquote gewertet wird, sondern eben voll zählt.
§ 17 Abs. 3 ist DIE Quelle, auch in Ermangelung gegenteiliger Regelungen.
Titel: Antw:Verlängerung der Stufenverweildauer in Teilzeit (keine Elternzeit)?
Beitrag von: NotSan am 08.02.2024 08:24
Herzlichen Dank!