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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: IsabelW am 08.02.2024 09:09

Titel: Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: IsabelW am 08.02.2024 09:09
Hallo,

der Sachverhalt wird leider lang, aber vermutlich unterhaltsam  ::)

Ich bin seit 2015 bei meinem aktuellen AG als Tarifbeschäftigte.
Seit 2017 Sachbearbeiterin auf einer Stelle im Verwaltungsrechtsvollzug / Ordnungsrecht. Ein Bereich, den niemand im Studium lernt; den lernt man erst und nur auf dieser Stelle. Ich unterrichte diesen Rechtsbereich an der Verwaltungsschule. Für die Stelle gibt es vom Ministerium eine Prüferzertifizierung, die in mehrere Blockwochen mindestens ein halbes Jahr dauert; ich habe diese Zertifizerung - wer die Stelle noch nie gemacht hat, kann diese Zertifizierung nicht haben. Ich habe ein top Zwischenzeugnis von 2019 und überdurchschnittlich gute LOB.

Allerdings bin ich auch Personalrätin und wähle manchmal vielleicht undiplomatisch nicht den Weg des geringsten Widerstandes, wenn etwas ungerecht zugeht oder z.B. Dinge vom Chef verlangt werden, die ich für rechtlich unvertretbar halte (dann bereite ich ihm die Entscheidung vor, unterschreibe aber nicht selbst; und schütze mich durch einen Aktenvermerk, dass ich darauf hingewiesen habe, dass ich xy für nicht rechtmäßig halte). Ende vom Lied: der Abteilungsleiter mag mich nicht. Und meine Kollegin, die ebenso verfährt auch nicht. Der Abteilungsleiter hat noch ca. 5 Jahre bis zur Pensionierung. Ich habe noch ca. 27 Jahre  :o und liebe diesen Job trotz der widrigen Rahmenbedingungen.

2020 liefen bereits so Dinge wie Drohung mit hausinterner Versetzung, wenn ich an meinem Teilzeitantrag festhalte (hat der Personaler auch ggü dem PR nicht bestritten)

10/2020 Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
Meine Stelle wird (entgegen der Handhabung bei anderen Stellen) nicht als Elternzeitvertretung ausgeschrieben

02/2021 Nachfolgerin A wird eingestellt; 2 jährige Befristung; entfristet wird bei uns normalerweise nach 1,5 Jahren, wobei bei Schwangeren normalerweise der Vertrag ohne Entfristung ausläuft (wenn die Schwangerschaft so früh eintritt, dass der Prozess zur Entfristung noch nicht angelaufen ist)

08/2022 Nachfolgerin A schwanger; Personaler ruft bei mir an ob und mit wievielen Stunden ich aus Elternzeit zurückkomme; schreibt die Stelle daraufhin nur als Elternzeitvertretung aus, damit ich nicht dauerhaft wieder auf die Stelle zurück kann; auf meine Frage nach der Rückkehr auf meine alte Stelle sagt er, dass ich die nicht bekomme, weil der Vorgesetzte da nicht zustimmen wird. Bewerbe mich schriftlich auf die Stelle. Nachfolgerin A ist mittlerweile im Beschäftigungsverbot; Stelle ist also frei. Neben mir gibt es nur eine Bewerberin, die absolut offensichtlich das Anforderungsprofil nicht erfüllt. AG will sie trotzdem einstellen. PR verweigert Zustimmung zur Einstellung. Davor setzt AG mich aber bei Rückkehr aus meiner Elternzeit 10/2022 auf eine andere Sachbearbeiterstelle um (obwohl meine alte frei ist und ich die einzige qualifizierte Bewerberin bin).

11/2022 Ich erhalte Anhörung zur Abmahnung, weil ich eine Email an die Personalabteilung in BCC an eine Kollegin geschickt habe und die eine automatische Weiterleitung geschaltet hatte wegen Abwesenheit. Die Kollegin ist allerdings auch Personalrätin.
AG erkennt aufgrund von Gesprächen mit PR, dass er an meiner Bewerbung nicht vorbei kommen wird. Daraufhin wird Nachfolgerin A wider erwarten doch noch entfristet (sie erfüllt nach wie vor das Anforderungsprofil der Stelle nicht). AG setzt mich hausintern als befristete Elternzeitvertretung wieder auf meine alte Stelle.

12/2022 bin wegen Risikoschwangerschaft wieder im Beschäftigungsverbot. AG schreibt Stelle (also im Endeffekt nicht meine, sondern die meiner Nachfolgerin A) wieder nur als Elternzeitvertretung aus.

03/2023 Start Nachfolgerin B mit 0,8 VZ (erfüllt Stellenprofil ebenfalls nicht), 2 Jahre befristeter Vertrag.

2023 es läuft für meinen Bereich nach Jahren der Unterbesetzung und Überlastungsanzeigen eine Personalbemessung durch einen externen Dienstleister und parallel eine durchs Ministerium. Es kommt (und hier sagt jeder was anderes) mindestens eine vakante VZ raus.

12/23 oder 01/24 Nachfolgerin B wird vollkommen unüblich nach nur 10 Monaten (statt 18) entfristet und "auf die neue dazu gekommene Stelle gesetzt".

01/2024 AG schreibt die dadurch frei gewordene Stelle wieder als Elternzeitvertretung aus. Ich bewerbe mich. Mir wird gesagt, dass ich die Stelle ab meiner Rückkehr aus Elternzeit 10/2024 sowieso hätte, bis Nachfolgerin A dann aus ihrer Elternzeit zurück kommt. Sie würden jetzt eine Überbrückung bis 10/2024 suchen und mich da nicht berücksichtigen (wegen Elternzeit - in meiner Bewerbung steht aber drin, dass ich meine Elternzeit nach Rücksprache auch verkürzen würde).

Ende 01/2024 eine meiner Kolleginnen kündigt zu Ende 03/2024.

AG teilt mir dies in einem Telefonat mit. Die Stelle soll nicht ausgeschrieben, sondern "aus dem Bewerberpool für die andere Stelle" besetzt werden (also aus dem Pool von 3 Bewerbern, die sich auf die Elternzeitvertretung beworben hatten). Ich bewerbe mich per Email auf diese Stelle bzw. verweise auf meine schon vorliegende Bewerbung, die nun auch für diese Stelle gelten soll.

AG teilt mir per Email mit, dass die (unbefristete) Stelle nur in Vollzeit und nur zum 01.04. besetzt werden soll und ob ich diese Bedingungen anbieten kann. (Anmerkung: alle dieser Stellen sind teilzeitfähig und auch bisher so ausgeschrieben gewesen). Habe Email noch nicht beantwortet. 01.04. ist vollkommen unrealistisch - die Frage ist, darf der AG im öffentlichen Dienst eine schlechter (oder gar nicht verwaltungsrechtlich) qualifizierte Person nehmen, die zum 01.04. kann, nur weil die frühere Stelleninhaberin erst z.B. zum 01.08. könnte? (Einarbeitung dauert mindestens 6-8 Monate; Zertifizierung dauert in mehreren Blockwochen auch mind. 6 Monate) Ab 01.04. ist auch die einzige einschlägig qualifizierte Mitarbeiterin nicht mehr da für eine Einarbeitung. Es ist dann nur noch Nachfolgerin B anwesend. Aber die hat der AG selbst ja für ausreichend qualifiziert gehalten und unüblich schnell entfristet. Wir waren jahrelang unterbesetzt; ursprünglich war es nur ich und eine Halbtagskollegin. Jetzt soll plötzlich alles ganz schnell gehen (bevor ich aus Elternzeit zurückkommen kann).

Ich gehe davon aus, dass der AG mich wegen dem Verfügbarkeitsdatum und Teilzeit entweder komplett ausschließt oder mich nur auf die Elternzeitvertretungsstelle lässt, damit er mich dann wieder woanders hin setzen kann, wenn Nachfolgerin A (ebenfalls ohne Kenntnisse des Verwaltungsrechts) aus Elternzeit zurück kommt.

Sachverhalt liegt bereits beim Anwalt.
Mich würde dennoch interessieren, was ihr so dazu sagt.

Lieben Dank Euch!




Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: TreueTomate am 08.02.2024 12:36
Anderen Arbeitgeber suchen und gut ist. Anscheinend bist du fachlich die Beste Person aber passt evtl. menschlich nicht in die Abteilung?
Daher möchte der Arbeitgeber dich verständlicherweise nicht einstellen und sucht nach Möglichkeit dies zu umgehen.
Rechtlich magst du im Recht sein. Menschlich vermutlich nicht.

Ich komme aus der Privatwirtschaft und der Bewerberungsprozess im öD ist mir nicht bekannt, daher kann ich nur die soziale Seite bewerten. Such dir einen Job, wo man jemanden braucht, der seine Meinung stark vertreten kann und wie du selbst sagst „undiplomatisch“ ist. Solche Jobs soll es geben  :D.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: Sjuda am 08.02.2024 13:26
Tatsächlich ein ziemlich langer SV, bei dem es zugegebenermaßen schwerfällt, den Überblick zu behalten bei den ganzen zwischenzeitlichen Ausschreibungen, Nachbesetzungen und Entfristungen. Darauf dürfte es aber höchstwahrscheinlich nicht ankommen.

Meine persönliche Einschätzung

1. Du hast keinen Anspruch auf auf eine konkrete Stelle bzw. eine Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann dir, ohne auch deine Zustimmung, eine andere Tätigkeit übertragen, soweit dies nicht mit einer veränderten Eingruppierung verbunden ist. Das gilt sowohl bei normaler Anwesenheit als auch nach Rückkehr aus einer Elternzeit.

2. Ob für die Wahrnehmung einer Aufgabe eine bestimmte Zertifizierung oder besondere Berufserfahrung notwendig ist, interessiert nur insoweit, als der Arbeitgeber grds. an seine Stellenausschreibung gebunden ist, sollte er etwas in dieser Richtung als zwingende Voraussetung fordern. Ansonsten ist der Arbeitgeber frei in seiner Entscheidung, welche Voraussetzungen er definiert. Im Hinblick auf das Bewerberverfahren müssen die zugelassenen Bewerber die Anforderungen erfüllen. Ob vielleicht weitere Anforderungen aus der Praxiserfahrung heraus zielführender wären, kann dahingestellt bleiben.

3. Wann und aus welchem Grund der Arbeitgeber befristete Verträge in unbefristete Verträge umwandelt, kann möglicherweise im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Personalrat interessant sein. Es sollten hier im Idealfall klare und nachvollziehbare Regelungen gelten. Für den Sachverhalt aus Sicht der (persönlich) Betroffenen dürfte das allerdings keine Rolle spielen.


Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: VFA West am 08.02.2024 13:36
Um welche Entgeltgruppe handelt es sich denn?

Ich weiß, dass es manchmal schwer fällt, nachzugeben. Aber ich würde dir tatsächlich auch empfehlen, dir einfach eine neue Dienststelle zu suchen. Am besten eine große Landes- oder Bundesbehörde. Dort ist auch ein TZ-Antrag i.d.R. kein Problem.

Oder du wechselst tatsächlich die Abteilung. Einen Platz, auf dem mich der AG nicht sehen möchte, würde ich ehrlich gesagt gar nicht haben wollen. Stell dir vor, du kommst in eine neue Abteilung und dort herrscht vielleicht ein viel angenehmeres Arbeitsklima.

Warum lässt du dich auf so einen Machtkampf ein? Dafür wäre mir meine begrenzte Lebenszeit zu kostbar. Und es wäre auch kein Aufgeben. Im Gegenteil. Es wäre ein Sieg für dich. Du würdest damit zeigen, dass du es nicht nötig hast, dich mit solch merkwürdigen Menschen zu zerfleischen. Wenn sie deine fachliche Expertise nicht haben möchten, bitte. Du hast etwas besseres verdient.  :)
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 08.02.2024 14:07
Hier wird eine persönliche Sichtweise dargestellt.
Vielleicht sieht die Sichtweise des AG völlig anders aus und es werden Punkte angebracht, welche hier noch nicht genannt wurden.
Um sich eine Meinung bilden zu können, müsste man beide Seiten anhören.

Lange Rede, kurzer Sinn.
Hier scheint es, aus welchen Gründen auch immer, menschlich nicht zu passen.
Das Augenmerk nur auf die rein fachliche Seite zu legen, ist m.E heutzutage nicht mehr angebracht.
Als AG muss man auch darauf achten, dass es im Team passt. Hier spielen nicht nur fachliche Punkte eine Rolle.

Empfehlung: AG wechseln, oder Abteilung
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: Maggus am 08.02.2024 14:12
Welche Rolle spielt denn der Personalrat dabei?
Wenn der Sachverhalt sich so wie Du ihn beschreibst darstellt, müsste doch auch der PR entsprechend intervenieren.
Je nach LPVG hat er mal mehr und mal weniger Möglichkeiten. Spätestens bei der Übertragung von (höher- oder niederwertigeren) Tätigkeiten und bei Neueinstellungen ist er zu beteiligen.

Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: FollFosten am 08.02.2024 14:32
Wir haben im Durchschnitt knapp 80 Jahre auf dieser Kugel,
davon sind wir rund 60 Jahre selbstbestimmt auf dem Planeten unterwegs.

Warum sollte ich mir jahrelang so einen Stress antun ... ich kann mich den bisherigen Empfehlungen nur anschließen, ganz dringend den AG zu wechseln. Aktuell sind die Bedingungen am Arbeitsmarkt nicht schlecht!
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: IsabelW am 08.02.2024 16:14
Der AG hat kein Problem mit mir. Im Team passt es, mit den externen "Kunden" passt es, der neue StVSGL will mich auch unbedingt haben (Stelle SGL derzeit vakant). Nur der Abteilungsleiter hat ein Problem mit mir. Aber bei uns steht ein Abteilungsleiter höher als die Personalabteilung. Laut PR hat die Personalabteilung auch keine Lust auf die Faxen vom Abteilungsleiter, aber er darf denen halt anschaffen.

Warum tue ich mir das an?
Weil die Zeit bis zur Pensionierung des Abteilungsleiters für mich "aussitzbar" erscheint. Die Zusammenarbeit mit ihm im Tagesgeschäft ist sehr begrenzt. Zudem gibt es auch einen Wechsel in der StVSGL/Gruppenleitung, der mit dem Abteilungsleiter gut umgehen kann und mich auch unbedingt auf der Stelle haben will. Ich denke wenn sämtliche Kommunikation dann einfach über ihn läuft, dann sollte das machbar sein. Zuvor saß auf der stVSGL eine Kollegin, die leider bei vielen Kollegen angeeckt ist und eigentlich noch mehr Unmut rein gebracht hat.


1. Du hast keinen Anspruch auf auf eine konkrete Stelle bzw. eine Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann dir, ohne auch deine Zustimmung, eine andere Tätigkeit übertragen, soweit dies nicht mit einer veränderten Eingruppierung verbunden ist. Das gilt sowohl bei normaler Anwesenheit als auch nach Rückkehr aus einer Elternzeit.


Ja ich gehe aktuell davon aus, dass ich keinen Anspruch auf eine konkrete Stelle habe, aber auf ein fehlerfreies und faires Auswahlverfahren. Die Übertragung anderer Tätigkeiten kann nur im Rahmen von "billigem Ermessen" erfolgen und nicht willkürlich. Bezüglich der Elternzeit/Teilzeit/PR-Tätigkeit gäbs theoretisch noch diverse Diskriminierungs-/Schlechterstellungsverbote. Ich denke das ist immer eine Frage der Gesamtumstände und da ist halt mittlerweile schon viel an seltsamen Vorgängen/Andersbehandlungen dokumentiert. Ich sehe da tatsächlich keine akute Gefahr, dass mir ohne tatsächliche Notwendigkeit andere Aufgaben zugeteilt werden.


2. Ob für die Wahrnehmung einer Aufgabe eine bestimmte Zertifizierung oder besondere Berufserfahrung notwendig ist, interessiert nur insoweit, als der Arbeitgeber grds. an seine Stellenausschreibung gebunden ist, sollte er etwas in dieser Richtung als zwingende Voraussetung fordern. Ansonsten ist der Arbeitgeber frei in seiner Entscheidung, welche Voraussetzungen er definiert. Im Hinblick auf das Bewerberverfahren müssen die zugelassenen Bewerber die Anforderungen erfüllen. Ob vielleicht weitere Anforderungen aus der Praxiserfahrung heraus zielführender wären, kann dahingestellt bleiben.


Ja jaein. Ich denke wir sind halt teilweise in dem Bereich, dass man sich fragen darf, ob das Anforderungsprofil überhaupt noch zur Stelle passt und gerade das ist ja auch gerichtlich überprüfbar. Der PR versteht auch nicht, wie ein Sozialwirt auf dieser Verwaltungsstelle arbeiten soll; da bin ich nicht allein mit den Fragezeichen im Kopf ..


Um welche Entgeltgruppe handelt es sich denn?


EG 10 TvÖD


Ich weiß, dass es manchmal schwer fällt, nachzugeben. Aber ich würde dir tatsächlich auch empfehlen, dir einfach eine neue Dienststelle zu suchen. Am besten eine große Landes- oder Bundesbehörde. Dort ist auch ein TZ-Antrag i.d.R. kein Problem.


Wir sind hier halt aufm Land, haben ein Haus gekauft, zwei kleine Kinder, Familie, Freunde - ich habe das Glück noch/wieder dort zu wohnen wo ich aufgewachsen bin. Die nächste z.B. Kreisverwaltung ist gleich mal 35-45 Minuten weit weg. Das ist für mich auch Lebenszeitverschwendung. Und da weißt man vorher ja auch nicht, wies dort ist. Ich habe hier tolle Kollegen im Team, im eigenen Sachgebiet und dem Sachgebiet mit dem wir sehr eng zusammenarbeiten. Bis auf die einzelne Person des Abteilungsleiters ist für mich hier alles gut. Mein Arbeitgeber beschäftigt ca. 600 Mitarbeiter. Ein Teilzeitantrag ist faktisch kein Problem. Es gibt 3,3 Stellen, die dasselbe machen wie ich. Niemand davon ist Vollzeit (nur die eine Kollegin, die gekündigt hat). 


Warum lässt du dich auf so einen Machtkampf ein? Dafür wäre mir meine begrenzte Lebenszeit zu kostbar. Und es wäre auch kein Aufgeben. Im Gegenteil. Es wäre ein Sieg für dich. Du würdest damit zeigen, dass du es nicht nötig hast, dich mit solch merkwürdigen Menschen zu zerfleischen. Wenn sie deine fachliche Expertise nicht haben möchten, bitte. Du hast etwas besseres verdient.  :)


Danke für die lieben Worte  :)
Ich hänge inhaltlich sehr an der Tätigkeit und persönlich auch an den Team-/Sachgebietskollegen, meinem Wohnort, der kurzen Pendelstrecke, etc. Inhaltlich macht mir der Job sehr Spaß und ich könnte mir tatsächlich vorstellen, das noch die nächsten 27 Jahre zu machen. Viele andere Stellen im öffD finde ich irgendwie sinnlos oder ich kann sie inhaltlich nicht authentisch vertreten (z.B. Naturschutz: ja wichtig, aber da geht mir vieles zu weit). Meine Tätigkeit ist für mich die perfekte Mischung aus Innendienst/Außendienst, Arbeit für und mit Menschen und Sinnhaftigkeit der Tätigkeit. Ich hab z.B. davor Kostenerstattungen im Jugendamt geltend gemacht - das war ein Vollzeitjob für "von der rechten Tasche in die linke Tasche" (Bezirk => Kreisumlage). Das war für mich vollkommen sinnbefreite Zombiearbeit.

Welche Rolle spielt denn der Personalrat dabei?
Wenn der Sachverhalt sich so wie Du ihn beschreibst darstellt, müsste doch auch der PR entsprechend intervenieren.
Je nach LPVG hat er mal mehr und mal weniger Möglichkeiten. Spätestens bei der Übertragung von (höher- oder niederwertigeren) Tätigkeiten und bei Neueinstellungen ist er zu beteiligen.



Der PR hat bei der letzten fragwürdigen Stellenbesetzung die Zustimmung verweigert. Der Abteilungsleiter wollte den einzigen anderen Bewerber einstellen, der absolut offensichtlich das Anforderungsprofil nicht erfüllt.

Beim aktuellen Verfahren hat der PR auch schon einiges reklamiert, aber die Personalabteilung muss machen was der Abteilungsleiter anschafft und der PR hat auch längst nicht die Mittel die ein Betriebsrat hat.

Ich bin auch nur eine von vielen, die mit dem AL Probleme hat.
Die meisten - insbesondere in meinem Sachgebiet - kündigen dann halt. Aber der AL sitzt halt als Regierungsbeamter fest im Sattel. Früher gabs mal ne "Zwangsrotation" aller AL alle paar Jahre. Die gibts aber seit einiger Zeit nicht mehr.

Morgen will der AG über die beiden Stellen entscheiden.
Ich erfahre es dann vermutlich kommende Woche. PR-Sitzung ist dann die Woche drauf.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: VFA West am 08.02.2024 16:23
Ok, kann jetzt verstehen, warum dir die Stelle doch so wichtig ist. Dann hoffe ich mal, dass es doch klappt.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: ich1974 am 09.02.2024 10:49
Auf einer anderen Stelle die Zeit absitzen bis AL im Ruhestand ist keine Option?
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: IsabelW am 09.02.2024 13:27
Auf einer anderen Stelle die Zeit absitzen bis AL im Ruhestand ist keine Option?

Nein, nicht wirklich.
Ist denke ich auch nicht notwendig.
Man hat auf der Stelle mit dem AL vielleicht 5 mal im Jahr was zu tun und das kann im Endeffekt dann auch der Gruppenleiter übernehmen (der neue Gruppenleiter hat ja im Gegensatz zu der vorherigen Gruppenleitung auch inhaltlich Ahnung von der Tätigkeit, da er die woanders selbst schon bearbeitet hat). Also insofern ist da auch während meiner Elternzeit eine Verbesserung eingetreten, durch die man den Kontakt zum AL auch stark einschränken könnte.

Wenn ich jetzt intern den Arbeitsplatz wechsele, dann weiß ich ja nicht wann in dem Team jemals dauerhaft (und nicht nur als Elternzeitvertretung) mal wieder was frei wird. Wobei das Interesse an der Tätigkeit durch "verwaltungs"qualifizierte Bewerber von extern tatsächlich seit Jahren gegen Null geht.

Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: 2strong am 09.02.2024 16:29
@IsabelW
Ich meine das jetzt nicht konfrontativ, sondern als Anregung zur völlig ergebnisoffenen Selbstreflxion:
Du schreibst einen halben Roman, um einen einfachen Sachverhalt zum Ausdruck zu bringen. Vielleicht könntest Du Dich stärker fokussieren und konziser Ausdrücken. Das könnte bei Vorgesetzten gut ankommen.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: IsabelW am 10.02.2024 12:52
@IsabelW
Ich meine das jetzt nicht konfrontativ, sondern als Anregung zur völlig ergebnisoffenen Selbstreflxion:
Du schreibst einen halben Roman, um einen einfachen Sachverhalt zum Ausdruck zu bringen. Vielleicht könntest Du Dich stärker fokussieren und konziser Ausdrücken. Das könnte bei Vorgesetzten gut ankommen.

Kein Problem!
Ich kann mich sehr gut und verständlich ausdrücken.
Nur finde ich den Sachverhalt alles andere als "einfach" - die beauftragte Fachanwältin übrigens auch nicht.
Es sind mehrere Stellen und Personen beteiligt. Es gab jahrelang eine Schlechterbehandlung, die das derzeitige Geschehen auch in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen - wenn man diese Dinge eben weiß.
Und ich bin halt nicht allwissend. Sonst hätte ich aus dem Sachverhalt vielleicht auch was weglassen können - vielleicht aber auch nicht .. Also nichts für ungut, aber das Problem liegt wo ganz anders ..
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: MoinMoin am 10.02.2024 14:26
Das größte Problem ist und bleibt, dass es Menschen mit Befindlichkeiten sind, die Entscheidungen treffen.
Und das es um dagegenhalten zu können es ein PR mit Rückgrat braucht um Mauscheleien und Ungerechtigkeiten zu unterbinden, sofern der AL es nicht schafft es mit objektive Argumenten durchzuführen.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: 2strong am 12.02.2024 01:00
Nur finde ich den Sachverhalt alles andere als "einfach" - die beauftragte Fachanwältin übrigens auch nicht.
Na ja, die Anwältin profitiert ja von jedem Schriftsatz, den sie für Dich erstellen darf und damit von einer möglichst langen Verfahrensdauer. Letztenendes ist aber ja nur Folgendes passiert: Du hast ein Kind bekommen und wirst nach Elternzeit nicht mehr auf Deinem früheren Posten eingesetzt. Darüber kann man sich ärgern. Aber einen Anspruch auf einen bestimmten Posten hat man nicht. Und ob der Arbeitgeber andere Posten adäquat besetzt, entzieht sich Deinem Einflussbereich.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: ElBarto am 12.02.2024 08:55
Ich denke das Stellenbesetzen wird noch eine Weile so weitergehen.
Nutze die Zeit und bleib bei Deinen Kindern und geh dann in das alte Aufgabengebiet zurück oder auf eine Ausweichstelle bis der Abteilungsleiter weg ist.

Alternativ nimm die Stelle jetzt und beantrage dann einfach dennoch Teilzeit da man sie Dir ja ohnehin genehmigen müsste, da die Stelle grundsätzlich teilzeitfähig ist und Deiner Kinder unter 12 Jahren sind.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: IsabelW am 12.02.2024 11:57
Nur finde ich den Sachverhalt alles andere als "einfach" - die beauftragte Fachanwältin übrigens auch nicht.
Na ja, die Anwältin profitiert ja von jedem Schriftsatz, den sie für Dich erstellen darf und damit von einer möglichst langen Verfahrensdauer. Letztenendes ist aber ja nur Folgendes passiert: Du hast ein Kind bekommen und wirst nach Elternzeit nicht mehr auf Deinem früheren Posten eingesetzt. Darüber kann man sich ärgern. Aber einen Anspruch auf einen bestimmten Posten hat man nicht. Und ob der Arbeitgeber andere Posten adäquat besetzt, entzieht sich Deinem Einflussbereich.

Die Anwältin wird nach RVG und Streitwert bezahlt, nicht nach der Anzahl der Schriftsätze.

Es besteht kein Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz, aber ein Anspruch auf Bestenauslese* und Unterlassen der Schlechterstellung von Elternzeitrückkehrern und Personalräten. Mehr erwarte ich nicht.

*es geht hier um eine sehr spezielle Tätigkeit, fernab der klassischen Bauamt/Sozialamt/Jugendamt(..)-Tätigkeiten. Meinen Bereich lernt niemand in seiner Ausbildung/Studium und die Anzahl der Stellen ist auch so begrenzt, dass es keinen großen Bewerberpool an Personen mit einschlägiger Berufserfahrung geben kann.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: IsabelW am 12.02.2024 12:02
Ich denke das Stellenbesetzen wird noch eine Weile so weitergehen.
Nutze die Zeit und bleib bei Deinen Kindern und geh dann in das alte Aufgabengebiet zurück oder auf eine Ausweichstelle bis der Abteilungsleiter weg ist.

Alternativ nimm die Stelle jetzt und beantrage dann einfach dennoch Teilzeit da man sie Dir ja ohnehin genehmigen müsste, da die Stelle grundsätzlich teilzeitfähig ist und Deiner Kinder unter 12 Jahren sind.

Danke Dir!  :)

Ja ich versuche, was möglich ist und wenns nicht klappt, dann wirds notgedrungen derweil eine andere Stelle, bis mal wieder was in meinem bisherigen Aufgabenbereich frei wird. Dauerhaft komplett zuhause bei den Kindern bleiben ist leider finanziell nicht drin (und ich musste mich ja für die ersten 2 Jahre ab Geburt festlegen, wie lange ich Elternzeit nehmen will; soweit ich weiß könnte ich da nur eine zweite Elternzeit vom ersten Kind dranhängen)
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: MoinMoin am 12.02.2024 12:03
Wobei mich da interessieren würde, ob man "automatisch" als Bestenauslese zu nehmen ist, weil man als einzige einschlägige Berufserfahrung in dem Bereich hat, oder ob der AG auch jemanden als besser ansehen kann, der noch nicht eingearbeitet ist in dem Thema.
Klar muss er das immer mit objektiven Kriterien darlegen.
Ich bin gespannt und wünsch dir viel Erfolg.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: IsabelW am 12.02.2024 12:06
Wobei mich da interessieren würde, ob man "automatisch" als Bestenauslese zu nehmen ist, weil man als einzige einschlägige Berufserfahrung in dem Bereich hat, oder ob der AG auch jemanden als besser ansehen kann, der noch nicht eingearbeitet ist in dem Thema.
Klar muss er das immer mit objektiven Kriterien darlegen.
Ich bin gespannt und wünsch dir viel Erfolg.

Nein ganz sicher nicht automatisch nur wegen einschlägiger Berufserfahrung.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: 2strong am 12.02.2024 13:49
@IsabelW
Die von Dir referenzierte RVG leitet die Verfahrenskosten zwar vom Streitwert ab, die tatsächlichen Kosten richten sich aber maßgeblich auch von der Komplexität des Verfahrens (u. a. Unfang der erfolgreichstenKorrespondenz). Hier kann der Gebührensatz um den Faktor 5 variieren. An lediglich einer (in der Sache mitunter ausreichenden) Erstberatung wird Deine Anwältin daher kaum ein Interesse haben.

zu Bestenauslese
Diese ist bei Umsetzungsbewerbern und sonstigen Ausnahmen nicht erforderlich und richtet sich auch im Übrigen lediglich am geforderten Profil. Wenn die von Dir vorgehaltene Zertifizierung nicht verlangt wird (z. B. weil diese nachgeholt werden kann), machst Du nichts.

In meinen Augen verkämpfst Du Dich hier.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: IsabelW am 13.02.2024 05:54
Update:
Der AG hat mir heute mitgeteilt, dass die Stelle nun doch (wie üblich) ausgeschrieben wird.

@IsabelW

zu Bestenauslese
Diese ist bei Umsetzungsbewerbern und sonstigen Ausnahmen nicht erforderlich und richtet sich auch im Übrigen lediglich am geforderten Profil. Wenn die von Dir vorgehaltene Zertifizierung nicht verlangt wird (z. B. weil diese nachgeholt werden kann), machst Du nichts.

In meinen Augen verkämpfst Du Dich hier.

Was heißt "bei Umsetzungsbewerbern"?
Der AG wollte entgegen der bei ihm stets üblichen Ausschreibungspraxis die Stelle extern besetzen. Selbstverständlich gelten hier die Grundsätze der Bestenauslese.

Das "geforderte Profil" ist kein willkürliches Wunschkonzert des AG, sondern gerichtlich überprüfbar und muss sich an den Anforderungen der auszuübenden Tätigkeit orientieren. Und das ist auch gut so - gibt in der Praxis genug Stellenausschreibungen, die z.B. ohne sachliche Notwendigkeit ganz eng auf einen Wunschbewerber gemünzt sind.
Grundsätzlich entspricht das ausgeschriebene Anforderungsprofil weitgehend den Anforderungen der Tätigkeit. Nur in einem Punkt fragt sich neben mir auch der PR, wie z.B. ein Sozialwirt geeignet sein soll, Verwaltungsrecht zu vollziehen. Ausgeschrieben ist für abgeschlossenes Studium QE3, BL II und "ggf. Sozialwissenschaften, Sozialmanagement oder vergleichbar".

Die Zertifizierung bzw. die Bereitschaft diese nachzuholen wird gefordert. Das forciert auch das Ministerium.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: IsabelW am 20.03.2024 08:35
Ein kleines Update:

Es war zuerst nur die elternzeitbefristete Stelle ausgeschrieben.
Da gab es ein Telefonat mit dem Personaler, der mir gesagt hat, dass sie mich da nicht berücksichtigen, da diese Stelle ja mit meiner Rückkehr aus Elternzeit enden würde.

Zum gleichen Zeitpunkt hatte eine Kollegin aus meinem Team gekündigt.
Zu dieser Stelle sagte der Personaler, dass diese schnellstmöglich und nur in Vollzeit besetzt werden soll - ohne Ausschreibung, aus dem Bewerberpool der oben genannten Stelle. Habe meine vorherige Bewerbung via Email-Einzeiler formal auch auf diese Stelle ausgeweitet. Dann wurde ich um "schriftliche und verbindliche Antwort" gebeten, ob ich zu den Konditionen "ab 01.04.2024 und Vollzeit" an meiner Bewerbung auf die unbefristete Stelle festhalte. Habe mitgeteilt, dass ich weiterhin Interesse an der Stelle habe, aber nicht zum 01.04. kann (was mein AG auch weiß). Zu dem Zeitpunkt gab es wohl eine auch geeignete Bewerberin, die zeitnah kann, aber nur Teilzeit arbeiten will. Mir wurde dann mitgeteilt, dass die Stelle (nur auf der Webseite) ausgeschrieben wird. Das kann eigentlich nur der Erfüllung irgendwelcher Formalitäten dienen, auf die es bei der Ablehnung meiner Person dann ankommt.

Es kam dann eine Einladung zum Vorstellungsgespräch letzten Donnerstag.
Habe Termin bestätigt und wie bereits 2022 für alle künftigen Personalgespräche nochmal die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten beantragt. Diese hat dann - nur mir  :o - mitgeteilt, dass Sie an dem Termin nicht kann. Habe ihr geantwortet, dass ich davon ausgehe, dass mein AG dann pflichtgemäß den Termin verschieben wird. Nachdem mein AG sich nicht mehr gemeldet hat, habe ich zwei Tage vorm Termin nachgefragt. Mein(e) Anträg(e) wurden versehentlich "überlesen". Ich wurde per Email gefragt, ob ein Gespräch ohne die Gleichstellungsbeauftragte denn "absolut nicht möglich" sei. Der Personaler sei dann im Urlaub und dann würde sich das ganze Verfahren ja verzögern. Habe um einen Termin mit Gleichstellungsbeauftragter gebeten - der ist nun morgen.

Dieses Vorstellungsgepräch wird abermals nur dazu dienen, Formalien zu erfüllen und mir dann irgendeinen anderen Bewerber vorzuziehen, um meine Rückkehr an meinen alten Arbeitsplatz dauerhaft zu verhindern. Würde es um die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung gehen, so könnte mein AG beide Stellen auch elternzeitbefristet besetzen - so wie das bei 3 Kolleginnen im gleichen Sachgebiet und bei 2 Kolleginnen im gleichen Team auch gemacht wurde.

Hierzu noch ein Artikel einer Richterin vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/elternzeit-rueckkehr-arbeitsplatz-arbeitsvertrag-weisung-diskriminierung-muetter/ (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/elternzeit-rueckkehr-arbeitsplatz-arbeitsvertrag-weisung-diskriminierung-muetter/)

Ich habe jetzt mal allen Personalräten eine Email geschrieben und harre der Dinge die da kommen werden. Nach Akteneinsicht durch meine Anwältin weiß ich dann auch, wer sich mit welcher Qualifikation noch beworben hat. Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird sicher gestellt - ggf bleibt die Stelle dann ohnehin bis zum Ende meiner Elternzeit vakant und dann sieht man weiter. Unterstützung kann mein AG gerne auf der elternzeitbefristet ausgeschriebenen Stelle einstellen - das hätte er ja auch schon seit Januar tun können, war aber ja scheinbar dann doch nicht so dringend  ::)





Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: Umlauf am 20.03.2024 08:44
Danke für die Rückmeldung.
Bin gespannt, wie dieser „Krimi“ ausgehen wird.
Viel Erfolg beim Gespräch.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: 2strong am 20.03.2024 09:03
Das "geforderte Profil" ist kein willkürliches Wunschkonzert des AG, sondern gerichtlich überprüfbar und muss sich an den Anforderungen der auszuübenden Tätigkeit orientieren. Und das ist auch gut so - gibt in der Praxis genug Stellenausschreibungen, die z.B. ohne sachliche Notwendigkeit ganz eng auf einen Wunschbewerber gemünzt sind.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, passiert bei Euch derzeit doch das genaue Gegenteil: Es wird kein überspezifisches Profil verlangt, sondern es wird weniger spezifisch ausgeschrieben, um einen breiteren Bewerberkreis anzusprechen. Mehr Leute zu adressieren, also die Grundgesamtheit für eine Bestenauslese zu erweitern, kann nicht rechtswidrig sein.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: Britta2 am 20.03.2024 09:22
"Bestenauslese" - lässt vieles erlauben, was man als AG als "Beste" verstehen will. Das ist nicht zwingend die Qualifikation oder Engagement. Bei uns - werden sämtliche Leitungsstellen ausschließlich mit Promovierten besetzt.
Dann kann gern auch jemand für die Öffentlichkeitsarbeit mit Promotion in Geologie oder Theologie genommen werden --- Hauptsache, vor dem Namen steht der Titel. Es gibt ergänzend dazu auch die interne Vorschroft, auf keinen Fall den "Allerbesten" zu nehmen - weil der irgendwann begreift, dass er gewisse Ansprüche stellen kann - oder kündigt. Das geht natürlich gar nicht. ÖD eben ... eine eigene "Weltanschauung".
Und sollte der Theologe eben nach paar Monaten doch nicht "geeignet" sein  dann wird eben neu ausgeschrieben oder aus dem alten Stapel ein neuer Kandidat kontaktiert ...
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: Sjuda am 20.03.2024 09:28
Ein kleines Update:
(...)

Hierzu noch ein Artikel einer Richterin vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/elternzeit-rueckkehr-arbeitsplatz-arbeitsvertrag-weisung-diskriminierung-muetter/ (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/elternzeit-rueckkehr-arbeitsplatz-arbeitsvertrag-weisung-diskriminierung-muetter/)

(...)


Über die Bedeutung für den Sachverhalt lässt sich m. E. streiten. Sowohl bei dem im Artikel vorgestellten Fall als auch dem Fall im referenzierten Urteil dreht sich der Kern des Problems jeweils um einen geänderten Arbeitsort nach Rückkehr aus der Elternzeit. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall die sozialen Belange der Beschäftigten angemessen berücksichtigen und daher ggf. vorrangig Mitarbeiter auswählen, die von der Veränderung weniger stark betroffen sind, weil bspw. keine oder weniger familiäre Verpflichtungen vorliegen.

Im Sachverhalt hingegen dreht es sich um eine veränderte Aufgabe bei ansonsten unveränderten Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich Arbeitsort und -zeit sowie des Entgelts.
Titel: Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
Beitrag von: IsabelW am 21.03.2024 21:16
UPDATE:

Die anderen Bewerbungsgespräche hatten ja schon letzte Woche stattgefunden und es gab Gespräche innerhalb des PR und zwischen PR und Personalabteilung. PR wird jede andere Einstellung ablehnen, mit der mehr Stellenanteile besetzt werden, als für die absehbare Elternzeitrückkehr von mir und einer Kollegin erforderlich sind.

Bei dem "Vorstellungsgespräch" heute wurden nur zwei Fragen gestellt:
Warum ich mich auf die Stelle beworben habe (alle im Gespräch kannten sich, nur ich und die Personalerin kannten uns nicht).
Vom scheidenden Sachgebietsleiter kam noch die Frage, ob meine seit einigen Jahren pensionierte Kollegin mich noch in einen ganz spezifischen Teilbereich der Sachbearbeitung eingearbeitet hatte, der seit Jahren wegen Unterbesetzung einstaubt.

Dann ging es nur noch um die Fragen, ab wann ich mit wie vielen Stunden anfangen könnte und ob ich ggf. mit weniger Stunden früher anfangen könnte. Von 3,3 Stellenanteilen seien seit Anfang März nur noch 0,8 besetzt (davor 1,8) und diese einzige verbliebene Verwaltungskollegin ist mittlerweile krank. Irgendwie fällt jetzt doch mal auf, dass es ungut ist, wenn unser sensibler und pressewirksamer Bereich nicht besetzt ist ...

Ich harre jetzt erstmal der Dinge die da kommen .. wer ab wann mit wie vielen Stunden einsteigen kann scheint wohl das Auswahlkriterium zu sein ..