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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: steralio am 08.02.2024 11:13
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Hallo zusammen,
TVL-Vertrag § 9
Hier werden ja die Bereitschaftszeiten beschrieben.
Diese werden ja faktorisiert. Bei uns im Unternehmen zu 65%.
Zu evt. Zuschlägen für Sonn- Feiertage etc. steht im §9 nichts.
Hier greifen dann die Zuschläge aus § 8 , oder verstehe ich das falsch?
Sagen wir mal der Mitarbeiter ist Sonntags 10 h im Bereitschaftsdienst eingeteilt.
Dann müsste er bei uns 6,5 h (65%) + 20% Zuschlag vergütet bekommen, oder?
Bitte um kurzes Feedback. Vielen Dank!
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Ist richtig, wenn ihr Betrieblich nichts anderes Vereinbart habt.
Sonntagsarbeit sind übrigens 25% Zuschlag.