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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: domddd am 09.02.2024 16:27
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Schönen Freitag miteinander!
Ich arbeite seit 2 1/2 Jahren neben meinem Studium als Minijobbler am Wertstoffhof.
Ich bin dazu verpflichtet Arbeitskleidung zu tragen. Eine richtige Umkleide steht uns allerdings nicht zur Verfügung.
Ergo kommen wir schon immer umgezogen zur Arbeit.
Nun eben meine Frage, ob uns Rüstzeit zusteht und ggf. sogar eine Schmutzzulage. Vor Ort gibt es weder Strom noch Wasser. Im Sommer schwitzen wir uns den *rsch ab, im Winter frieren wir ihn uns ab.
Ich wäre euch super dankbar, wenn ihr meine Lage kurz einschätzen könntet.
Vielen Dank und schönes Wochenende :)
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Ist denn aus deiner Arbeitskleidung dein Name oder dein Arbeitgeber eindeutig zu erkennen?
Schmutzulage i. S. v. § 19 TVöD würde ich spontan verneinen, käme aber gemäß Abs. 5 auf den landesbezirklichen TV an. Welches Bundesland?
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Einfach mal die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse einladen...
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@Öffdler
Ja ist eindeutig mit dem Namen der Stadt gekennzeichnet.
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dann sollte zumindest die Frage der Rüstzeit geklärt sein (vgl. (BAG, 10.11.2009 – Az. 1 ABR 54/08). Es handelt sich mutmaßlich um vergütungspflichtige Arbeitszeit, da es dir nicht zuzumuten ist, diese Kleidung auf dem Weg zur Arbeit zu tragen und dich als Arbeitnehmer einer bestimmten Kommune zu outen.