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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: juno am 11.02.2024 15:38

Titel: Sachgrundlose Befristung mit 6 Monaten Probezeit - Folgen?
Beitrag von: juno am 11.02.2024 15:38
Hallo,

wenn man einen sachgrundlosen Arbeitsvertrag mit einer sechsmonatigen Probezeit hat, was könnten die Folgen sein oder was sind die Folgen?

Evtl. oder sogar auf jeden Fall eine Unbefristung?

Danke.

LG
Titel: Antw:Sachgrundlose Befristung mit 6 Monaten Probezeit - Folgen?
Beitrag von: cyrix42 am 12.02.2024 11:06
Moin,

die Folge ist, dass man in den ersten 6 Monaten der Arbeitstätigkeit eine beiderseitige Kündigungsfrist von 2 Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende ohne Angaben von Gründen hat; solang nichts anderes vereinbart wurde. So, wie Probezeiten eben funktionieren...

Weder greift das Kündigungsschutzgesetz, noch das Teilzeit- und Befristungsgesetz, um Vorgaben zur Probezeit über das vom §622 BGB vorgegebene Maß (maximal 6 Monate) hinaus zu machen.

Wenn nichts weiter geregelt ist, kommt die oben genannte Regelung zur Anwendung. Einzel- oder tarifvertraglich können aber natürlich auch andere Regelungen getroffen worden sein, was sich aber aus der Sachverhaltsschilderung nicht erschließt, ob dergleichen hier vorliegen.