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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: juno am 11.02.2024 15:38
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Hallo,
wenn man einen sachgrundlosen Arbeitsvertrag mit einer sechsmonatigen Probezeit hat, was könnten die Folgen sein oder was sind die Folgen?
Evtl. oder sogar auf jeden Fall eine Unbefristung?
Danke.
LG
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Moin,
die Folge ist, dass man in den ersten 6 Monaten der Arbeitstätigkeit eine beiderseitige Kündigungsfrist von 2 Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende ohne Angaben von Gründen hat; solang nichts anderes vereinbart wurde. So, wie Probezeiten eben funktionieren...
Weder greift das Kündigungsschutzgesetz, noch das Teilzeit- und Befristungsgesetz, um Vorgaben zur Probezeit über das vom §622 BGB vorgegebene Maß (maximal 6 Monate) hinaus zu machen.
Wenn nichts weiter geregelt ist, kommt die oben genannte Regelung zur Anwendung. Einzel- oder tarifvertraglich können aber natürlich auch andere Regelungen getroffen worden sein, was sich aber aus der Sachverhaltsschilderung nicht erschließt, ob dergleichen hier vorliegen.