Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: fresh21 am 13.02.2024 07:58
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Hallo,
sind Elternzeiten ruhegehaltsfähig, falls ja , in welcher Höhe? Muss hierbei ggf. unterschieden werden zwischen Elternzeiten mit oder ohne Elterngeld?
Wie verhält es sich mit anteiligen Monaten? Werden die anteilig oder voll angerechnet beim Pensionsanspruch?
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Hallo,
sind Elternzeiten ruhegehaltsfähig
Nein, seit über 3 Dekaden nicht mehr. Stattdessen gibt es einen Kindererziehungszuschlag.
, falls ja , in welcher Höhe? Muss hierbei ggf. unterschieden werden zwischen Elternzeiten mit oder ohne Elterngeld?
Nein, es muss unterschieden werden zwischen zugeordneten Kindererziehungszeiten (für die es den Zuschlag gibt) und nicht zugeordneten Kindererziehungszeiten (für die es nichts in der Beamtenversorgung gibt) und ob währenddessen Teilzeit (anteilige Kürzung des KEZ) und Vollzeit (völlige Versagung des KEZ) gearbeitet wurde. Wird zur Pensionsfestsetzung der Höchstruhegehaltssatz erreicht, fallen sämtliche Kindererziehungszuschläge weg.
Wie verhält es sich mit anteiligen Monaten? Werden die anteilig oder voll angerechnet beim Pensionsanspruch?
Obwohl ein Wechsel der Zuordnung erfolgen kann, kann diese immer nur für den gesamten Monat erfolgen.